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Allgemein | 30.09.2025

Corona-Rückmeldeverfahren: Digitale Antragstellung ab sofort möglich

Unternehmen, die im Rahmen des Corona-Rückmeldeverfahrens zur Rückzahlung der Soforthilfe verpflichtet sind, können seit Juli 2025 von Zahlungserleichterungen profitieren.

Ab sofort stellt die Sächsische Aufbaubank hierfür im Förderportal eine digitale Antragsmöglichkeit bereit.

Betroffene Unternehmen können den Antrag auf Einstellung der Forderungsverfolgung nun direkt online einreichen,

vorausgesetzt, sie erfüllen die entsprechenden Kriterien.

Darüber hinaus besteht über das Kontaktformular auf der Website zum „Corona-Rückmeldeverfahren“ die Möglichkeit, eine flexible Verlängerung der Zahlungsfrist um bis zu 36 Monate zu beantragen.

Weiterführende Informationen sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie unter:
www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren

Für individuelle Rückfragen steht das SAB-Team zur Verfügung:

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Hutschenreuter gerne weiter.

T: +49 341 1267-1406
M: +49 151 15999456
F: +49 341 1267-1420
E: peggy.hutschenreuter@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus