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News | 26.06.2025

Corona-Rückforderungen vorläufig ausgesetzt

IHK zu Leipzig begrüßt Moratorium der Sächsischen Landesregierung

Leipzig, den 26. Juni 2025 – Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig begrüßt die gestrige Entscheidung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums, die Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig auszusetzen. Damit reagiert das Wirtschaftsministerium auf die seit Monaten vorgetragenen Forderungen der Kammern und verschafft rund 70.000 betroffenen Unternehmen in Sachsen eine Atempause.

Atempause für betroffene Unternehmen

Aus Sicht der IHK zu Leipzig, die gefordert hatte, dass keine flächendeckenden Prüfungen stattfinden und der Bürokratieaufwand minimiert wird, ist das Moratorium ein wichtiger erster Schritt. Mit der vorläufigen Aussetzung der Rückforderungen und dem Stopp der Mahnungen werde den Unternehmen zunächst die Luft zum Atmen verschafft, die sie in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage dringend benötigen.

Wichtige Punkte noch offen

Die Forderungen der IHK zu Leipzig bleiben bestehen. Dazu zählt, dass Rückforderungen auf nachweisbare Überzahlungen beschränkt bleiben müssen und niemand nachträglich für anfängliche Unklarheiten in der Kommunikation der Förderkriterien bestraft werden darf.

Das Sächsische Wirtschaftsministerium hat eine gesonderte Pressekonferenz angekündigt, auf der Details zu den geplanten Änderungen im Rückzahlungsverfahren bekanntgegeben werden sollen. Die IHK zu Leipzig wird diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine faire und praktikable Lösung einsetzen.

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