Billigkeitsrichtlinie erweitert Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation richtet sich an stromintensive Unternehmen, die durch indirekte CO₂-Kosten aus dem Energiesektor besonders belastet sind. Sie soll dazu beitragen, energieintensive Produktion am Standort zu halten.
Die Europäische Kommission eine Erweiterung der deutschen Regelung am 8. Juli 2026 genehmigt. Mit der Veröffentlichung der Billigkeitsrichtlinie am 22. Juli 2026 ist die nationale Grundlage für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030 geschaffen.
Der Kreis der beihilfeberechtigten Sektoren wird von bislang elf auf insgesamt 31 erweitert. Diese sind in der Tabelle unten aufgeführt. Damit können zusätzliche energie- und handelsintensive Branchen bereits rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 eine Entlastung beantragen. Für die bisher erfassten Branchen steigt die Beihilfeintensität für dieses Abrechnungsjahr einmalig.
Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzung ist unter anderem der Betrieb eines Energiemanagementsystems. Zudem müssen ökologische Gegenleistungen erbracht werden, insbesondere durch die Umsetzung dort identifizierter Energieeffizienzmaßnahmen. Alternativ können Unternehmen die Anforderungen erfüllen, wenn sie mindestens 30 Prozent ihres Strombedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Eine doppelte Anrechnung derselben Maßnahmen für verschiedene Begünstigungen ist ausgeschlossen. Eine anteilige Zuordnung der Investitionssumme bleibt möglich.
Antragstellung
Der Antrag wird online über das Formular-Management-System (FMS) der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) gestellt. Für das Abrechnungsjahr 2025 endet die Frist am 17. August 2026. Da die Beantragung Aufwendig ist und zur Einreichung eine Bestätigung durch eine vereidigte Buch- oder Wirtschaftsprüfung benötigt wird, sollten Unternehmen das Verfahren frühzeitig vorbereiten.
Zuständig für Antragstellung und Bewilligung ist die DEHSt beim Umweltbundesamt. Dort finden Sie auch weitere Informationen.
Bisherige beihilfeberechtigte Sektoren
- 1424: Herstellung von Lederbekleidung und Pelzwaren
- 1711: Herstellung von Holz- und Zellstoff
- 1712: Herstellung von Papier, Karton und Pappe
- 1920: Herstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen Brennstoffen
- 2011 teilweise: Herstellung von Industriegasen, u. a. Wasserstoff und anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle
- 2013: Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
- 2016 teilweise: Herstellung von Kunststoffen in Primärformen, u. a. Polyethylenglykole und andere Polyetheralkohole
- 2314 teilweise: Herstellung von Glasfasern und Waren daraus, u. a. Matten und Vliese aus Glasfasern
- 2410: Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
- 2442: Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
- 2443: Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
- 2444: Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
- 2445: Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
- 2451: Eisengießereien
Neu einbezogene Sektoren
- 0710: Eisenerzbergbau
- 0729: Sonstiger NE-Metallerzbergbau
- 1041: Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine und ähnliche Nahrungsfette
- 1106: Herstellung von Malz
- 1310: Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
- 1395: Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus, ohne Bekleidung
- 1621: Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
- 2012: Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
- 2014: Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
- 2015: Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
- 2016: Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
- 2017: Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
- 2059 teilweise: sonstige chemische Erzeugnisse, u. a. Alkylbenzol- und Alkylnaphthalin-Gemische
- 2060: Herstellung von Chemiefasern
- 2311: Herstellung von Flachglas
- 2313: Herstellung von Hohlglas
- 2314: Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
- 2331: Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
- 2399 teilweise: sonstige Erzeugnisse aus nichtmetallischen Mineralien, u. a. Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen
- 2431: Herstellung von Blankstahl
- 2434: Herstellung von kaltgezogenem Draht
- 2720: Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
Quelle (DEHSt, BMWE, Bundesanzeiger) Stand 24.07.2026
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