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Pressemitteilung | 09.01.2026

Bauturbo-Möglichkeiten ausschöpfen: Leipziger Wirtschaft fordert konsequente Umsetzung

Leipziger Wirtschaftskammern äußern sich zur angedachten Umsetzung des Bauturbos für die Stadt Leipzig.

Leipzig, 9. Januar 2026 – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig lehnt die von der Stadtverwaltung vorgelegten Vorschläge zur Umsetzung des „Bauturbos“ ab. In einem Schreiben an Thomas Dienberg, Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bau, fordert die IHK gemeinsam mit der Handwerkskammer zu Leipzig ein klares Bekenntnis der Stadt zur Anwendung aller vom Bund eröffneten Möglichkeiten sowie deren zielgerichtete, unbürokratische Umsetzung. Nur so kann ein spürbarer Impuls für mehr Wohnungsbau in allen Segmenten ausgelöst werden.

Die Kammern erwarten insbesondere eine deutlich wahrnehmbare Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie den Abbau investitionshemmender Vorgaben und Auflagen. Markteingriffe durch Politik und Verwaltung sollten dabei auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Eine nachhaltige Entspannung des Wohnungsmarktes ist aus Sicht der Wirtschaft nur durch ein quantitativ und qualitativ bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum erreichbar.

Geplantes Baulandmodell konterkariert Ziel des Bauturbos

Die aktuell vorliegenden Vorschläge der Stadt Leipzig zur Anwendung des Bauturbos sowie zum Leipziger Baulandmodell lehnen die Kammern ab. Insbesondere das geplante Baulandmodell mit seinen umfangreichen Anforderungen an Konzeptkonformität und zusätzlichen Prüfungen widerspricht dem eigentlichen Zweck des Bauturbos. Statt Beschleunigung drohen neue bürokratische Hemmnisse, die wirtschaftlich tragfähige Wohnungsbauprojekte erschweren oder verhindern.

Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig, erklärte dazu:

„Das geplante Leipziger Baulandmodell steht dem Bauturbo entgegen. Statt schneller Genehmigungen schafft es neue Vorgaben, zusätzliche Prüfungen und mehr Bürokratie. So wird Bauen nicht beschleunigt, sondern weiter erschwert. Wer den Bauturbo ernst meint, muss auf zusätzliche Auflagen verzichten. Ein Bauturbo mit neuen Auflagen ist kein Bauturbo. Deshalb darf das Baulandmodell kein Bestandteil des künftigen Bauturbo-Prozesses in Leipzig sein.“

Die vorgesehenen vereinfachten Regelungen für kleinere Vorhaben bis 5.000 Quadratmeter zusätzlicher Bruttogeschossfläche sollten vielmehr als Maßstab für alle Projektgrößen dienen. Für mittlere und große Wohnungsbauvorhaben braucht es klare, verbindliche Fristen und – wo möglich – Genehmigungsfiktionen, um Planungssicherheit zu schaffen. Wo immer es möglich ist, sollten zeit- und kostenintensive Bebauungsplanverfahren vermieden werden. Starre Quoten für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum lehnt die IHK ab und spricht sich stattdessen für flexible, projektbezogene Lösungen aus.

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