Algerien – Verpflichtende Bankdomizilierung vor Wareneinfuhr
Algerische Importeure sind verpflichtet die Bankdomizilierung vor dem Warenversand aus dem Ausland abzuschließen
Am 14. Mai 2026 veröffentlichte die algerische Zentralbank ein Schreiben (Note Nr. 01/DGC/2026). Dies beinhaltet das alle algerischen Importeure die entsprechenden Zahlungsaufträge bei den algerischen Banken einreichen (Bankdomizilierung) müssen, bevor die Ware vom ausländischen Lieferanten nach Algerien versendet wird. Daher muss das Datum der Transportdokumente (Bill of Lading, Shipped on Board, Frachtbrief etc.) zwingend nach dem Datum der Domizilierung liegen. Nur in ausdrücklich genehmigten Ausnahmefällen sind rückwirkende Domizilierungen möglich.
Eine wichtige Konsequenz: Alle Importeure in Algerien benötigen die endgültige Proforma-Rechnung inklusive Unterschriften und Stempel vor der Verladung der Waren, damit sie die Formalitäten bei ihren Banken durchführen und die Importgenehmigung einholen können. Die AHK Algerien geht im Moment von einer Bearbeitungszeit von 12-14 Tagen bei den algerischen Banken aus. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) empfiehlt daher den deutschen Lieferanten zukünftig standardmäßig eine Klausel in ihren Auftragsbestätigungen und gegebenenfalls Proforma-Rechnungen aufzunehmen, die den Versand ausdrücklich an die vorherige Bestätigung der Domizilierung durch den algerischen Käufer knüpft.
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