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Unternehmen | 04.02.2026

Ägypten – Warenursprung und Präferenzen

Regionales Übereinkommen – Vermerk „REVISED RULES“

Zum 1. Januar 2026 endete die Übergangsphase im Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM). Ab diesem Zeitpunkt finden einheitlich die revidierten, modernisierten Ursprungsregeln Anwendung. Die bislang mögliche parallele Anwendung der alten und der neuen PEM-Regeln, die Unternehmen im Jahr 2025 Flexibilität bot, läuft damit aus.

Ägypten wendet allerdings bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren, das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen an, um eine Störung der Kumulierung zu verhindern.

Im Rahmen dieser befristeten Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.

Aus diesem Grund empfiehlt die Europäische Kommission, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt oder ausgefertigt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk "REVISED RULES" beinhalten sollen, um den Vorteil einer Zollpräferenzbehandlung zu bekommen.

Wurden Ursprungsnachweise ohne Vermerk in Ägypten abgelehnt, so können Ursprungsnachweise mit der Angabe "REVISED RULES" nachträglich ausgestellt werden. Diese Nachweise werden von den ägyptischen Behörden im Einklang mit den geltenden befristeten nationalen Maßnahmen akzeptiert.

Die in Ägypten ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweise für Ausfuhren in die EU enthalten weiterhin die Angabe "TRANSITIONAL RULES".

Hier gelangen Sie zu der Fachmeldung des Zolls.

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