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Allgemein | 18.09.2025

Achtung: Prüfung von Überweisungsdaten ab dem 6. Oktober

Die EU-Verordnung "Verification of Payee" (VoP) tritt am 9. Oktober 2025 in Kraft. Wir erklären, welche Folgen das in unserem Fall nach sich zieht.

Ab dem 6. Oktober 2025 erfolgt über die SFirm-Plattform eine Überprüfung sämtlicher Überweisungen auf unsere Geschäftskonten, ob IBAN und Empfängername exakt übereinstimmen. Nur wenn beides passt, wird die Zahlung ohne Einschränkung ausgeführt. Bei Abweichungen erscheint eine Warnung und der Zahlende muss die Überweisung ausdrücklich “auf eigenes Risiko” freigeben.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Zahlungen spätestens ab dem o. g. Zeitpunkt unter der Firmierung:

Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

geleistet werden.

Eine Aktualisierung unserer Geschäftspapiere erfolgt dazu zeitnah.

Um ab Oktober 2025 auf eventuelle Herausforderungen vorbereitet zu sein, bitten wir Sie daher um Folgendes:

  • Prüfen Sie vorab unsere IBAN und den Empfängernamen auf Richtigkeit.
  • Vergewissern Sie sich, dass der Empfängername mit der Firmierung übereinstimmt.
  • Informieren Sie ggf. Ihre Hausbank über die neue Vorgehensweise.
  • Bei Unstimmigkeiten nutzen Sie die Warnfunktion der Plattform und geben Sie die Zahlung als „auf eigenes Risiko“ frei.
  • Falls nötig, aktualisieren Sie Ihre Stammdaten in Ihrem Buchhaltungssystem zeitnah.

Es empfiehlt sich, vor dem Stichtag Probeüberweisungen zu tätigen, um mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Finanzteam jederzeit gern zur Verfügung.

Ihre IHK zu Leipzig

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Silke Schulz gerne weiter.

T: +49 341 1267-1161
M: +49 151 12670003
F: +49 341 1267-1424
E: silke.schulz@leipzig.ihk.de

Porträt von Silke Schulz