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Unternehmen | 19.02.2026

Abschaffung zollfreier Kleinsendungen zum 1. Juli 2026

Bearbeitungsgebühr für Sendungen unter 150,00 Euro

Am 11. Februar 2026 hat der Europäische Rat neue Zollvorschriften für Waren in Kleinsendungen, die in die EU eingeführt werden, formell gebilligt. Hintergrund ist, dass solche Sendungen bislang zollfrei eingeführt werden konnten, was zu Wettbewerbsnachteilen für Verkäufer innerhalb der EU führte. Die entsprechende Verordnung (EU) 2026/382 wurde am 18. Februar 2026 veröffentlicht.

Die Maßnahme ist als Übergangslösung konzipiert und hebt die wertbezogene Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro auf. Künftig sollen Zölle grundsätzlich auf alle in die EU eingeführten Waren erhoben werden, sobald der EU-Zolldatenhub – derzeit Teil einer umfassenden Reform des Zollsystems – in Betrieb geht. Dies wird aktuell für 2028 erwartet.

Bis dahin haben sich die Mitgliedstaaten auf einen vorläufigen pauschalen Zollbetrag von 3 Euro für Waren in Kleinsendungen unter 150 Euro geeinigt, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden.

Ab dem 1. Juli 2026 wird der Zoll zudem auf jede einzelne Ware erhoben, die innerhalb einer Sendung anhand ihrer Zollunterposition (HS-6-Steller) identifiziert wird.

Zusätzlich wird, wie bisher, die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Darüber hinaus wird über die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen beraten. Diese soll den Verwaltungsaufwand abdecken, der bei der Prüfung der Sendungen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entsteht. Voraussichtlich könnte die Bearbeitungsgebühr ab Herbst 2026 eingeführt werden.

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