Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Ausbildungsverordnung werden gesondert geprüft und bescheinigt. Das Ergebnis der Abschlussprüfung bleibt davon unberührt. Die Höhe der Gebühr zur Prüfung der Zusatzqualifikation kann dem aktuellen Gebührentarif der IHK zu Leipzig entnommen werden. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Zusatzqualifikation darf nicht identisch mit den bereits gewählten Wahlqualifikationen sein.
Die Unterzeichner versichern, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.