Der Beruf Zimmerer/-in wurde im Rahmen der Neuordnung der Bauberufe 2025 neu geordnet und gilt mit neuen Inhalten ab dem 01.08.2026. Es ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in Industrie und Handwerk ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
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