GRW Investitionszuschuss
Ziel
Mit dem Förderprogramm sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen im Freistaat Sachsen gegeben werden, die den Kriterien Guter Arbeit entsprechen und geeignet sind, den quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur entgegenzuwirken.
Empfänger
Förderfähig sind Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Ziele unterstützen.
- Standortnachteile ausgleichen
- Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen
- Wachstum erhöhen
- Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
Zuwendungsempfänger
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die aufgrund ihrer Branche nicht von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Die Negativliste der nicht-förderfähigen Branchen finden Sie im Bundes-Koordinierungsrahmen auf den Seiten 17 und 18.
Gegenstand der Förderung
Förderung von:
- Sachkosten (mit Aktivierung im Anlagevermögen): Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
(z. B. Baumaßnahmen, Außenanlagen, Einrichtungen/Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattung, Hard- und Software,
immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten: Förderung der Lohnkosten für neu eingestelltes Personal während eines Zeitraums von 2 Jahren (ausgenommen sind Gehälter für Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand und Azubis)
Die Bruttolohnsumme muss mind. 50.000,00 € (inkl. AG Anteil)/Jahr betragen und max. 90.000,00 €/Jahr
Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion in neue Produkte
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte
- Investition zur Modernisierung des Produktionsprozesses
- Investitionsvorhaben für vorhandene Betriebsstätten auf dem Gebiet des Tourismus außerhalb der Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden
Förderfähige Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen sind u. a.:
- Errichtungsinvestition
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder geschlossen worden wäre, sofern die Tätigkeit nicht dieselbe ist
- Investitionsvorhaben für vorhandene Betriebsstätten auf dem Gebiet des Tourismus außerhalb der Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden
Nicht gefördert werden (Teilauszug):
- Grundstückerwerbskosten
- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
- Anschaffungskosten für Fahrzeuge
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
- Bauzeitzinsen
- etc.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
- Mindestinvestition 70.000,00 € in der Stadt Leipzig
- Mindestinvestition 50.000,00 € in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen
- Investitionszeitraum beträgt max. 36 Monate
- Erfüllung eines der folgenden Kriterien:
- Erhöhung der Beschäftigtenzahl um mindestens 10 % (Arbeitsplatzkriterium),
für kleine und mittlere Unternehmen genügt bei Bewilligungen bis 31. Dezember 2028 die
Erhöhung um mindestens 5 Prozent.
- Investitionsvolumen übersteigt die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 % (Abschreibungskriterium), für kleine und mittlere Unternehmen genügt bei
Bewilligungen bis 31. Dezember 2028 das Übersteigen um mindestens 25 Prozent.
- Steigerung der Arbeitsproduktivität um 10 Prozent bei gleichbleibender
Beschäftigung/Bruttolohnsumme bis spätestens zum Ablauf der Zweckbindungsfrist
(Produktivitätskriterium) - die Investitionskosten dürfen 1.000 T € je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz und 750 T€ je gesichertem Dauerarbeitsplatz nicht übersteigen (Ausbildungsplätze werden als Dauerarbeitsplatz anerkannt)
- die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (Hausbankerklärung)
- mind. 25 % Eigenbeitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln (dieser Mindestbeitrag darf keine Beihilfeelemente enthalten)
- Zuschuss wird gewährt nach dem Erstattungsprinzip oder Mittelvorgriff für 6 Monate
- die Erbringung von Eigenleistungen ist möglich, wenn diese im Anlagevermögen aktiviert werden
(Bestätigung durch Steuerberater zusätzlich erforderlich)
Zuwendungsvoraussetzungen bei Investitionsvorhaben im Bereich Tourismus/Beherbergung:
Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus werden nur außerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig gefördert. Beherbergungsbetriebe müssen eine Übernachtungskapazität von mindestens 15 Betten bzw. Gästen vorhalten. Es muss mindestens 1 sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplatz geschaffen werden.
Art, Umfang und Höhe
C-Fördergebiete IHK-Bezirk Leipzig
- Landkreis Leipzig: Borna, Colditz, Grimma, Kitzscher, Lossatal, Otterwisch, Wurzen
- Nordsachsen: Bad Düben, Delitzsch, Eilenburg, Laußig, Mockrehna, Mügeln, Oschatz, Schönwölkau, Torgau
Kleine Unternehmen = 35 % Zuschuss
Mittlere Unternehmen = 25 % Zuschuss
Große Unternehmen = 15 % Zuschuss
D-Fördergebiete IHK-Bezirk Leipzig
- Leipzig und Landkreis Leipzig: Leipzig, Bad-Lausick, Belgershain, Bennewitz, Böhlen, Borsdorf, Brandis, Elstertrebnitz, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großpösna, Machern, Markkleeberg, Markranstädt, Naunhof, Neukieritzsch, Parthenstein, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Thallwitz, Trebsen/Mulde, Zwenkau
- Nordsachsen: Arzberg, Beilrode, Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Doberschütz, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Jesewitz, Krostitz, Liebschützberg, Löbnitz, Naundorf, Rackwitz, Schkeuditz, Taucha, Trossin, Wermsdorf, Wiedemar, Zschepplin
Kleine Unternehmen = 20 % Zuschuss
Mittlere Unternehmen = 10 % Zuschuss
Verfahren
Anträge sind direkt bei der Sächsischen Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens über das Förderportal zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Telefon: 0351 4910–4910
E-Mail: servicecenternoSpam@sab.sachsen.de
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.