GRW Investitionszuschuss
Ziel
Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben werden, aber auch zur Erhöhung der Tarifbindung und Übernahme von Leiharbeitern. Außerdem werden Unternehmen bei der Investition in digitale Produktions- und Arbeitsprozesse sowie exportorientierte Unternehmen unterstützt und damit im Wettbewerb gestärkt.
Empfänger
kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (Branchenausschlüsse beachten!) sowie gemeinnützige, außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.
Gegenstand der Förderung
Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind:
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellter Produkte
- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
- Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
- Investition zur Modernisierung des Produktionsprozesses
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnorm und nationale Normen für den Umweltschutz hinauszugehen (Umweltschutzbeihilfe)
Bei großen Unternehmen:
- Errichtungsinvestition
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte
- Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
- Erstinvestition zur Diversifizierung durch Hinzunahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnorm und nationale Normen für den Umweltschutz hinauszugehen (Umweltschutzbeihilfe)
Folgende Fakten müssen gegeben sein:
- es müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert werden
- Sitz/Betriebsstätte des Unternehmens in Sachsen
- Investitionsvolumen von mind. 50.000 € bei Vorhaben in den Landkreisen und 70.000 € bei Vorhaben in den Städten Leipzig, Dresden, Chemnitz
- Erfüllen des Arbeitsplatzkriteriums (mind. 10 % mehr Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens) oder Erfüllen des Abschreibungskriteriums (Investitionsbetrag übersteigt mind. 50 % der durchschnittlichen Abschreibung der letzten drei Jahre)
- Bei Errichtungsinvestitionen oder dem Erwerb einer stillgelegten/von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gelten Abschreibungs- und Beschäftigtenkriterium als erfüllt.
- wenn keine Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sondern bestehende gesichert werden, ist ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen
- Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit
- mind. 25 % subventionsfreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (bei mind. 10 % Eigenmitteln)
- Bindung von fünf Jahren nach Abschluss des Vorhabens an Arbeitsplatzziele und Verbleib der geförderten Wirtschaftsgüter
- Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank
- bei Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, muss ein soziales Nachhaltigkeitskriterium vorliegen - entweder Tarifbindung oder Steigerung der Gesamtbruttolohnsumme um jahresdurchschnittlich 2,5 % bis spätestens zum Ende der Mittelbindefrist
- das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Erreichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele (siehe SAB-Vordruck)
Förderfähig sind (sachkapitalbezogen oder lohnkostenbezogen):
- die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des zum Vorhaben zählenden Sachanlagevermögens und Wirtschaftsgüter
- Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind; bei großen Unternehmen nur bis zu einer Höhe von 50 %
- gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, wenn sie beim Leasingnehmer aktiviert werden
- im Falle einer Übernahme die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
- Lohnkosten, die für neu eingestellte Personen (Dauerarbeitsplatz) während eines Zeitraums von zwei Jahren anfallen
Es gelten besondere Kriterien ⇒ Jahresbruttolohnsumme mind. 45.000 € (einschl. Arbeitgeberanteil gesetzlicher Sozialabgaben) ausgehend von einer Vollzeitstelle, förderfähige Jahresbruttolohnsumme max. 80.000 €; Arbeitsplätze müssen entweder mit überdurchschnittlicher Qualifikationsanforderung, hohe Wertschöpfung haben oder in einem Bereich mit besonders hohem techn. Innovationspotenzial sein.
Nicht gefördert werden:
- Grundstückerwerbskosten
- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
- Anschaffungskosten für Fahrzeuge
- gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme bei Bedrohung durch eine Stilllegung oder KMU in der Gründungsphase)
- geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn sie im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
- Bauzeitzinsen
- gemietete und geleaste Wirtschaftsgüter, sofern kein Kauf beabsichtigt ist
- Wirtschaftsgüter mit Sale-and-Rent-back-Vertrag oder Sale-and-lease-back-Vertrag
- Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, für die ein Vergütungsanspruch besteht
Art, Umfang und Höhe
Die Gewährung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die förderfähigen Kosten und in folgende Beihilfehöchstsätze gestaffelt (D-Fördergebiet):
- Kleine Unternehmen 20 %
- Mittlere Unternehmen 10 %
im IHK-Bezirk Leipzig gehören zum C-Fördergebiet die Gemeinden
Bad Düben, Delitzsch, Eilenburg, Laußig, Mockrehna, Mügeln, Oschatz, Schönwölkau, Torgau, Borna, Grimma, Colditz, Kitzscher, Lossatal, Otterwisch, Wurzen
für diese Gemeinden gelten folgende Fördersätze:
- Kleine Unternehmen 35 %
- Mittlere Unternehmen 25 %
- Große Unternehmen 15 %
Für Investitionen über 50.000.000 € gelten herabgesetzte Beihilfehöchstsätze.
Bei Investitionsvorhaben in den Umweltschutz beträgt der Förderhöchstsatz 45 % der förderfähigen Ausgaben (Mehrausgaben bzw. Ausgaben zur Verbesserung des Umweltschutzes).
Verfahren
Anträge sind direkt bei der Sächsischen Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens über das Förderportal zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Telefon: 0351 4910–4910
E-Mail: servicecenternoSpam@sab.sachsen.de
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.