Fachkraeftemonitoring 2022 ihk zu Leipzig
Fachkräftesituation

Fachkräftemonitoring 2022

22. April 2022

Weiterhin extremer Fachkräftemangel trotz Corona

Am Mittwoch, den 26. Januar 2022, wurde ab 10:00 Uhr bis in den Mittag hinein im Gebäude am Goerdelerring das Sächsische Fachkräftemonitoring 2022 der über das Internet zugeschalteten regionalen und überregionalen Presse vorgestellt.

An der Datenerhebung nahmen 1.161 Unternehmen mit rund 60.000 Beschäftigten teil. Die Ergebnisse präsentierten im Namen der sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern (HWKs) der Präsident der IHK zu Leipzig Kristian Kirpal, Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Hofmann, der Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig Matthias Forßbohm und dessen stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht Christian Likos.

Kritische Fachkräftesituation in Sachsen

Das Monitoring zur Fachkräftesituation der sächsischen Wirtschaft zeichnet ein warnendes Bild. So gibt es branchenübergreifend weiterhin viele offene Stellen; perspektivisch fehlen in Sachsen bis ins Jahr 2035 hinein 300.000 erwerbsfähige Menschen. IHK zu Leipzig Präsident Kirpal betonte die steigende Bedeutung eines erfolgreichen Recruitings und stellte zusätzlich eine vermehrte Arbeitskräftenachfrage durch die Digitalisierung in Aussicht.

Ganz besonders die Herausforderungen durch den demografischen Wandel sind zu bewältigen, möchte die Wirtschaftsregion Sachsen nicht zum Sorgenkind der Republik werden. So bleibt jede zweite offene Stelle länger als sechs Monate unbesetzt, was automatisch zu einer Mehrbelastung der Belegschaften führt und kein Dauerzustand sein darf.

Auch die Themen Fachkräftezuwanderung aus Nicht-EU-Staaten sowie die Hindernisse beim Homeoffice bzw. der mobilen Arbeit wurden mit vielfältigem Zahlenmaterial abgefragt und vorgestellt. So ist eben auch zu bedenken, dass bei einem Großteil der Unternehmen (86 %), die allen oder einem Teil ihrer Beschäftigten kein Homeoffice anbieten, betriebliche Tätigkeiten dies einfach nicht zulassen. „Da dürfte das Beispiel der kleinen Bäckerei jedem einleuchten. Brötchen werden eben doch in der Backstube gebacken“, so HWK-Präsident Forßbohm.

Kristian Kirpal stellte klar, dass zum Beispiel das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) nur 32 % der befragten Unternehmen überhaupt bekannt ist. Im Namen der Kammern versprach er, diese Informationslücke zu schließen, nahm aber auch die Agentur für Arbeit intensiv mit in die Pflicht. Auch die Forderung nach einem Schulfach Wirtschaft und zugeordneten Lehrerpraktika in Unternehmen der hiesigen Wirtschaft, um Schülerinnen und Schüler an die Möglichkeiten und Realitäten in der Erwerbswelt heranzuführen, wurde wiederholt.

Schlussfolgerungen der sächsischen IHKs und HWKs:

  1. Auf demografischen Wandel reagieren: Speziell bei kleineren Unternehmen bedarf die Professionalisierung der Personalarbeit und des betrieblichen Gesundheitsmanagements einer besonderen Unterstützung.
  2. Berufsausbildung stärker in das öffentliche Interesse rücken: Die Förderung der dualen Ausbildung durch die Bundes- und Landespolitik muss sich in konkreten Maßnahmen hinsichtlich der Verbesserung der Rahmenbedingungen widerspiegeln. Mit Blick auf die Digitalisierung benötigt es neben einer verbesserten Ausstattung in Schulen (insb. in Berufsschulen) neue Bildungsformate, die Präsenz- und digitales Lernen miteinander verbinden.
  3. Transformation der Arbeitswelt unterstützen, Anreize für „lebenslanges Lernen“ erhöhen: Gerade Betriebe ohne Personalabteilung müssen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter stärker gefördert werden. Der Meisterbonus muss als Anreiz erhöht und auf den Abschluss „Fachwirt“ erweitert werden.
  4. Zuwanderung erleichtern und bekannter machen: Bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte müssen besonders KMU finanziell entlastet werden (bspw. mittels Zuschüssen). Darüber hinaus gilt es, bürokratische Hürden weiter abzubauen und die Verfahrensdauer im Zuwanderungsprozess zu verkürzen. Im Bereich der Berufsausbildung sollte auf eine Vorrangprüfung verzichtet werden.
  5. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern: Betriebliche Instrumente der Familienfreundlichkeit sollten, ausgerichtet an den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Passfähigkeit der Unternehmen, stärker durch staatliche Förderangebote flankiert werden.

Bild: Tanner/ IHK zu Leipzig

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

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