Thorben Petri, Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik bei der DIHK in Brüssel
Eine Analyse von Thorben Petri, Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik bei der DIHK in Brüssel

„Made in Europe“ – Booster oder Bremse?

11. Juni 2026

Die deutsche Industrie steht unter erheblichem Druck: Hohe Energie- und Arbeitskosten, unsichere Rahmenbedingungen und wachsende Handelshemmnisse belasten die Unternehmen. Laut DIHK-Umfragen berichten 69 Prozent der Firmen von zunehmenden Hürden im Auslandsgeschäft, ein neuer Höchstwert. Vor diesem Hintergrund erscheint die gezielte Förderung europäischer Produkte zunächst plausibel. Doch der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf für ein Industriebeschleunigungsgesetz markiert einen riskanten industriepolitischen Paradigmenwechsel – und birgt praktische Tücken. 

Standortsicherung durch Leitmärkte und „Made in Europe“? 

Die EU-Kommission will über Leitmärkte den Absatz klimaneutraler Industrieprodukte fördern – etwa in der öffentlichen Vergabe, bei Energieauktionen oder Förderprogrammen. Dabei stehen insbesondere die energieintensiven Industrien wie Stahl, Aluminium und Zement sowie Clean-Tech, Automotive und Batterien im Fokus. Zugleich kann die EU‑Kommission den Anwendungsbereich durch nachgelagerte Rechtsakte auf weitere Sektoren (z. B. Chemie) ausweiten. Damit vor allem europäische Produzenten profitieren, sieht die Verordnung Kriterien zur Kohlenstoffarmut und zum EU‑Ursprung („Made in EU“) vor. 

„Made in Europe“ – Kosten und Nebenwirkungen einer teuren Beruhigungspille 

Aus Sicht der Wirtschaft sollte die Politik primär die Standortfaktoren vor Ort verbessern und nicht in die unternehmerische Freiheit eingreifen. Das heißt: Energiepreise senken, Bürokratie abbauen und weitere Handelsabkommen abschließen – denn mehr Resilienz entsteht nicht durch Abschottung, sondern durch Diversifizierung. Um internationale Partner nicht vor den Kopf zu stoßen und den Marktzugang zu sichern, ist ein WTO‑konformes “Made with EU“ einem “Made in EU“ vorzuziehen. Eine “Buy European“‑Strategie birgt zudem nicht nur Risiken für den freien Handel, sondern führt auch zu höheren Kosten, etwa durch steigende Produktpreise, mögliche Versorgungsengpässe und zusätzliche Bürokratie. Dies träfe vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Das wäre damit genau das Gegenteil dessen, was die Wirtschaft im globalen Wettbewerb derzeit braucht. Der Einsatz von EU-Ursprungskriterien könnte eventuell kurzfristig den Industriestandort entlasten, ist aber mit den dargelegten Kosten verbunden und später oftmals nur unter schwierigen Bedingungen aufhebbar; zudem ist im konkreten Fall bislang keine zeitliche Begrenzung vorgesehen.

„Made in Europe“ – Bürokratie könnte Beschleunigung ausbremsen 

Eine aktuelle DIHK-Umfrage bestätigt die Skepsis der Unternehmen: Drei von vier Betrieben rechnen mit spürbaren Auswirkungen der „Buy European“-Maßnahmen auf ihr Geschäft. Die größte Sorge ist dabei die zusätzliche Bürokratie: Mehr als die Hälfte der Befragten erwarten mehr Aufwand durch Herkunftsnachweise, 42 Prozent gehen von höheren Produktionskosten aus, 43 Prozent erwarten bessere Wettbewerbschancen im EU-Binnenmarkt und 36 Prozent befürchten Gegenreaktionen von Handelspartnern sowie einen erschwerten Zugang zu wichtigen Drittlandmärkten. 

Beim Thema Bürokratie spielt insbesondere die Frage des Nachweises eine große Rolle. Im Gesetzesvorschlag ist derzeit noch offen, wie weit Herkunftsnachweise innerhalb der Wertschöpfungskette erbracht werden müssen; doch ihr Umfang könnte Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Insbesondere Betriebe, die bisher nur auf dem Binnenmarkt tätig waren und keine Berührungspunkte mit dem Ursprungs- bzw. Präferenzrecht hatten, müssten sich auf neue Prozesse einstellen. Zudem mehren sich bereits heute die Anzeichen, dass die Versorgung in verschiedenen Branchen mit „Made in Europe“-Komponenten nicht sichergestellt ist und mit Verzögerungen und Lieferengpässen gerechnet werden müsste. Die entsprechenden Ausnahmeregelungen sind meist komplex und bedürfen entsprechender Nachweise, was erneut mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden wäre. 

FDI-Regeln: Hemmnis statt Anreiz? 

Der Vorschlag sieht zudem vor, ausländische Direktinvestitionen (FDI) von mehr als 100 Millionen Euro in Schlüsselbereichen wie Batterien, Elektrofahrzeugen oder kritischen Rohstoffen strenger zu prüfen. Investoren aus Staaten mit über 40 Prozent weltweiter Produktionskapazität sollen künftig Genehmigungen benötigen und umfangreiche Auflagen erfüllen. Im Raum stehen Verpflichtungen mit Blick auf Joint-Ventures, Technologietransfer, Investitionsvorgaben bei R&D, EU-Beschäftigtenanteil, EU-Wertschöpfungsanteil.

Dass diese Anforderungen auf ausländische Investoren nicht einladend wirken, steht außer Frage. Während auf der einen Seite der Schutz heimischer Industrieakteure sinnvoll erscheint und auch von Teilen der Wirtschaft befürwortet wird, greifen diese Maßnahmen tief in die unternehmerische Freiheit ein. Sie sind in der Praxis schwer umsetzbar und könnten sich nachteilig auswirken. Denn Europas Wertschöpfungsketten profitieren gerade im Bereich Clean Tech enorm von internationalen Kapitalgebern. Beispielsweise wurden 80 Prozent der europäischen Produktionskapazitäten von Batteriezellen von koreanischen Unternehmen gebaut (bruegel 2026). Es ist fraglich, ob Kriterien, die zum Beispiel auf einen EU-Beschäftigtenanteil von 50 Prozent zielen, bei fehlendem Know-how und fehlenden Fachkräften angemessen sind. 

„Dogma Change“ - Was können wir uns leisten? 

Der aktuelle Vorschlag sendet ein wichtiges Signal, dass Brüssel die herausfordernde Lage der europäischen Industrie erkannt hat. Gleichzeitig bedeuten die Instrumente eine Abkehr von marktwirtschaftlichen und multilateralen Prinzipien, die bisher Grundlage des Handels der EU waren. Nicht ohne Grund sprach der zuständige Exekutiv-Vizepräsident Stéphan Séjourné bei der Vorstellung der Verordnung von einem „Dogma Change“, der einen weiteren großen Schritt in Richtung aktiver Industriepolitik darstellt. Die Frage, die sich bei vielen der Maßnahmen stellt, ist jedoch, ob nicht die Kosten der Initiativen den Nutzen in der aktuellen Situation überwiegen und ob eine solche Rechnung langfristig aufgehen kann. 


Der Autor arbeitet als Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Brüssel.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Mai-Ausgabe der “Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ (EuZW-Fundstelle 2026, 369).

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