Hiermit verpflichte ich mich, im Rahmen meiner ehrenamtlichen
Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer / ehrenamtliche
Prüfungsaufsicht für die IHK zu Leipzig über sämtliche
Prüfungsvorgänge - d.h. insbesondere Prüfungsaufgaben,
Lösungshinweise, Leistungen von Prüfungsteilnehmern,
Bewertungen, Prüfungsergebnisse – Stillschweigen zu bewahren.
Es ist mir nicht gestattet, Prüfungsvorgänge an
Dritte weiterzugeben oder Dritten in anderer Form zugänglich
zu machen oder zu verbreiten. Ich verpflichte mich,
Prüfungsvorgänge mittels sicherer Aufbewahrung bzw.
bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen
vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu
schützen. Sollten Prüfungsvorgänge gleichwohl Dritten zur
Kenntnis gelangen, werde ich die IHK hierüber unverzüglich
informieren.
Nachstehender § 6 der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung
von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie
der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs-
und AEVO-Prüfungen ist mir bekannt und wird von
mir umfassend beachtet:
§ 6 Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere
gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben
die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit
der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge
Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
Des Weiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass ich als
Prüfer/ehrenamtliche Aufsicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit
gemäß dem für die IHK, bei der ich als ehrenamtlicher
Prüfer tätig bin, einschlägigen Landesdatenschutzgesetz verpflichtet bin. Es ist mir entsprechend nicht
gestattet, mir überlassene oder in sonstiger Weise bekannt
gewordene personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern
zu einem anderen Zweck zu verarbeiten oder
zu nutzen, als dies für meine Tätigkeit als ehrenamtlicher
Prüfer erforderlich ist. Ich verpflichte mich, auch personenbezogene
Daten von Prüfungsteilnehmern mittels sicherer
Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels
geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten
Zugriff Dritter zu schützen. Sollten solche Daten gleichwohl
Dritten zur Kenntnis gelangen, werde ich die IHK hierüber
unverzüglich informieren.
Nach Abschluss der Bearbeitung der Prüfungsvorgänge
habe ich diese ohne Ausnahme vollständig an die IHK zurückzugeben,
selbstgefertigte Notizen sind zu vernichten
bzw. zu löschen. Eine Aufbewahrung über diesen Zeitpunkt
hinaus ist ausgeschlossen.
Mir ist bewusst, dass meine Verpflichtung zur Verschwiegenheit
wie auch meine Verpflichtung zur Wahrung der
Vertraulichkeit auch nach Beendigung meiner Prüfertätigkeit
fortbestehen.
Mir ist außerdem bekannt, dass eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht,
ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen
und jede sonstige rechtswidrige Ausnutzung
meiner Position als Prüfungsausschussmitglied nicht nur
zum Ausschluss von der Mitwirkung in Prüfungsausschüssen
führt, sondern auch weitere rechtliche Konsequenzen
haben kann. In Betracht kommen vor allem zivilrechtliche
Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung, namentlich
bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung aber auch eine
strafrechtliche Ahndung.