Hochbau- facharbeiter/-in

Der Hochbaufacharbeiter ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf wird in folgenden Fachrichtungen in Industrie und Handel ausgebildet:

  • Mauererarbeiten
  • Beton- und Stahlbetonbauarbeiten
  • Feuerungs- und Schornsteinbauten.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Zuständige Berufsschulen

1. Ausbildungsjahr: Fachbereich Bautechnik:

  • Berufliches Schulzentrum (BSZ) der Stadt Leipzig - Arwed-Rossbach-Schule (zur Website)
  • BSZ Leipzig Land in Böhlen (zur Website)
  • BSZ Eilenburg - Rote Jahne (zur Website)

Es gilt das Wohnortprinzip.

2. Ausbildungsjahr:

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Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
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