Der Textilveredler ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Die Ausbildungsordnung trat am 1. August 2005 außer Kraft. Abgelöst wurde der Beruf Textilveredler/-in durch den Nachfolgeberuf Produktveredler/-in - Textil.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Interessante Links

BERUFENET.DE
Dein Beruf genauer erklärt

IHK Lehrstellenbörse
Finde alle offenen Lehrstellen

IHK TopJob-Magazin
Das IHK-Magazin für Berufseinsteiger und -aufsteiger

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Janett Streller gerne weiter.

T: +49 341 1267-1358
M: +49 151 12670019
F: +49 341 1267-1422
E: janett.streller@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus