Nachhaltige Mobilität für Unternehmen - Fördermöglichkeiten

Wichtige Ansprechpartner für eine Förderung

Für den Freistaat Sachsen: SAENA > Sächsische Energieagentur
Fördermöglichkeiten des Bundes: NOW GmbH und Bundesamt für Güterverkehr

Hilfen zur Umstellung auf Elektromobilität im Fuhrpark

1. Schritt: Möglichkeiten der Elektromobilität prüfen lassen

Um sich zunächst über die Optionen für Elektromobilität im eigenen Unternehmen zu informieren und beraten zu lassen, bietet die Plattform Fuhrparkmanagement der SAENA eine Vielzahl an nützlichen Tools (Registrierung notwendig):

  • Vorlagen für Ausschreibung und Beschaffungshinweise für E-Fahrzeuge
  • Berechnungstool für Life Cycle Costs von E-Fahrzeugen
  • Schulungsunterlagen für Fahrer
  • Hinweise zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
  • Spezialsoftware zur Fuhrparkanalyse (mit realen Fahrdaten)
  • Marktübersicht für E-Fahrzeuge

Unternehmen können außerdem eine Förderung erhalten, um den Bedarf, die Voraussetzungen und die Umsetzung von E-Mobilität professionell planen zu lassen. Dazu müssen Sie eine Förderung von E-Mobilitätskonzepten beantragen. Diese Förderung eines E-Mobilitätskonzepts ist ergebnisoffen und verpflichtet nicht zur späteren Beschaffung von E-Fahrzeugen. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderfähige Ausgaben sind Aufträge an Dienstleister (Beratungsunternehmen) bis maximal 100.000 Euro. Die Förderquote beträgt 50 bis 70 Prozent.

2. Schritt: Beschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur fördern lassen

Weitere Förderungen

Allgemeine Informationen

Verbessern der Mitarbeitermobilität

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Laurenz Heine gerne weiter.

T: +49 341 1267-1277
F: +49 341 1267-1422
E: laurenz.heine@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus