Transformationsmanagement (REACT-EU)
Ziel
Mit dem Förderprogramm sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt und dadurch ein Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zum Wachstum der Unternehmen geleistet werden.
Empfänger
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die geförderte Person mit einem Arbeitsplatz in Sachsen soll über einen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Studienabschluss verfügen oder in begründeten Ausnahmefällen bei anderweitigem akademischen Abschluss im besonderen Maße für das Vorhaben geeignet sein. Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 6 Monate betragen und kann maximal bis 31.12.2022 erfolgen.
Das geförderte Personal:
- darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Stelle)
- muss zur Bearbeitung eines Themas aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt die zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie sowie zur grünen oder digitalen Unternehmenstransformation beitragen, eingestellt und beschäftigt werden.
- darf in den letzten sechs Monaten von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben.
Gegenstand der Förderung
Die Einstellung sowie die Beschäftigung von Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung an einer Hochschule oder Berufsakademie in KMU mit der Aufgabe, im Unternehmen ein Projekt zur Unterstützung der Krisenbewältigung und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft durchzuführen.
Art, Umfang und Höhe
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung), Der Zuschuss wird in Form von personenbezogenen Personalkostenpauschalen je Einsatzmonat ausgereicht.
- Zuschuss von maximal 50 Prozent der Personalkosten für einen Zeitraum bis höchstens 31.12.2022
- Förderfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben bis zu 60.000 Euro (Brutto) je geförderte Person bezogen auf eine Vollzeitstelle
Verfahren
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich vor Beginn des Vorhabens (z. B. Abschluss eines Arbeitsvertrages) bei der SAB einzureichen.
Informationen
Sächsische Aufbaubank
Pirnaische Str. 9
01054 Dresden
Telefon: 0351 4910-4930
Weitere Förderdetails