Frage der Woche beantwotet von Marcus Schulze
Frage der Woche Nr. 21

„Was hat es mit dem Kulturfonds Energie des Bundes auf sich?“

22. Mai 2023

In dieser Woche antwortet Marcus Schulze, Branchenberatung Medien I IT I Kreativwirtschaft, auf unsere FRAGE DER WOCHE:

Die Kultur- und Kreativwirtschaft war bekanntermaßen mit am stärksten von der Corona-Krise betroffen. Hinzu kam mit dem Beginn des Krieges im vergangenen Jahr die Energiekrise.

Ziel des Fonds ist allgemein die Abfederung gestiegener Strom-, Gas- und Fernwärmepreise für Kultureinrichtungen und -veranstaltende. Zu dieser Zielgruppe gehören insbesondere Kulturzentren oder -stätten, Kinos und Konzerthäuser auch und gerade in unserem Kammerbezirk.

Für Kultureinrichtungen gilt laut Gesetzgeber Folgendes: „Die förderfähigen Kosten einer Einrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ergeben. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird hierbei nicht berücksichtigt. Die förderfähigen Energiemehrkosten werden anteilig erstattet.“ Der Kulturfonds Energie bezuschusst die förderfähigen Mehrkosten bei den privaten Einrichtungen zu max. 80 Prozent. „Neu gegründete Kultureinrichtungen, die keinen historischen Verbrauch angeben können, müssen eine begründete Jahresverbrauchsprognose unter normalen Betriebsbedingungen vorlegen. (…) Ein Förderantrag kann auch gestellt werden, wenn der aktuelle Arbeitspreis unter dem durch die Preisbremsen für die jeweilige Einrichtung geltenden gedeckelten Preis liegt.“

Für weitere Kulturveranstaltende, hier sind „ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen“ zu nennen, gilt: Bei ihnen wird der höhere Bedarf an Energiekosten über einen Festbetrag gefördert. Dieser staffelt sich nach Kapazität des Saals.

Der Förderzeitraum ist begrenzt vom 1. Januar 2023 (rückwirkend) bis zum 30. April 2024.

Wer einen Antrag auf die erste Tranche (1. Januar 2023 bis 31. März 2023) stellen will, muss diesen bis spätestens 30. Juni 2023 einreichen.

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es hier:

https://www.kulturfonds-energie.de/

Nachtrag: „Der Kulturfonds Energie des Bundes wird als Härtefallhilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (WSF-E) finanziert. Dieser endete infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 zum Jahresende. Mit Auslaufen des WSF-E endet auch der Kulturfonds Energie des Bundes. Die 4. und 5. Fördertranche, deren Antragszeitraum im Jahr 2024 gelegen hätte, müssen daher entfallen.

Um den Kultureinrichtungen bzw. Kulturveranstaltenden, die bis zum 21.11.2023 (Datum der Haushaltssperre gemäß § 41 BHO) einen Antrag gestellt haben, Vertrauensschutz zu gewähren, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die bis einschließlich 21.11.2023 eingereichten Anträge im Kulturfonds Energie des Bundes auf der Grundlage der vorliegenden Angaben der Antragstellenden von den Bewilligungsstellen der Länder soweit möglich final, soweit nötig zunächst vorläufig verbeschieden und die beantragten Summen ausgezahlt werden.

Bei nur vorläufigen Bescheiden werden die Anträge nach Auszahlung von den Bewilligungsstellen der Länder im Nachgang abschließend geprüft. Dabei kann es ggf. zu Rückforderungen kommen.

Anträge von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden, die nach dem 21.11.2023 gestellt wurden, können aufgrund der o. g. Umstände hinsichtlich der Bundesförderung nicht mehr positiv verbeschieden werden.

Quelle: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Marcus Schulze gerne weiter.

T: +49 341 1267-1407
M: +49 151 12670031
F: +49 341 1267-1420
E: marcus.schulze@leipzig.ihk.de

Porträt Marcus Schulze

Ähnliche Artikel

Tomatensuppe in einem Teller mit Basilikumblättern. Auf dem Tisch mehr Basilikum und dunkles Brot. Gespräch mit Daniela Kulik

Anzeigenpflicht bei Bedarfsgegenständen in Verbindung mit Lebensmitteln greift jetzt!

17. September 2024

Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände, heißt: zum Beispiel Tassen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen mit Stichtag 1. Juli 2024 wieder Änderungen und neue Pflichten hinnehmen. Wir berichten konkret!

Jetzt lesen
Wirtschaft trifft Kultur: Konzert und Talk mit Rüdiger Krause WIRTSCHAFT TRIFFT KULTUR AM 26. SEPTEMBER 2024

WIRTSCHAFT ONLINE im Gespräch mit Rüdiger Krause

12. September 2024

Unsere Reihe WIRTSCHAFT TRIFFT KULTUR feiert am 26. September 2024 in der Alten Börse zu Leipzig den Jazzer Rüdiger Krause mit seiner Leipziger Band. Im Talk vor der Musik spricht Moritz John zu Wirtschaftsthemen. Der Eintritt ist frei!

Jetzt lesen
Kati Brenner und Volly Tanner im IHK-Studio Kati Brenner zum Deutschen Turnfest 2025 in Leipzig

Über den Sport in die Stadt verlieben

05. August 2024

Nachdem 2021 Corona das Deutsche Turnfest ausgebremst hatte, wird 2025 wieder nach Leibeskräften geturnt und dazu eingeladen: Das internationale Deutsche Turnfest steigt vom 28. Mai 2025 bis zum 1. Juni 2025 in Leipzig. Wir sprachen mit Kati Brenner, die dem Organisationskomitee vorsteht.

Jetzt lesen