Wie die IHK zu Leipzig bei Rückforderungen unterstützt
13. Juli 2026Während der Corona-Pandemie sollten staatliche Hilfen Unternehmen schnell entlasten. Bewilligt wurden die Corona-Hilfen oft auf Basis vorläufiger Angaben – etwa zum erwarteten Liquiditätsbedarf, zu Umsätzen oder Kosten. Jahre nach der Pandemie sorgen Schlussbescheide und Rückforderungen bei vielen Unternehmen für Verunsicherung. Die IHK zu Leipzig unterstützt betroffene KMU bei der Bewertung der Bescheide. Robert Hentschel erklärt im Interview, worauf Unternehmen jetzt achten sollten, welche Unterstützung die IHK leisten kann und warum es wichtig ist, den Schlussbescheid sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fristgerecht zu reagieren.
WIRTSCHAFT ONLINE: Herr Hentschel, viele Unternehmen erhalten in letzter Zeit Schlussbescheide zu den Corona-Hilfen. Wie stellt sich die Lage aktuell im IHK-Bezirk dar?
Robert Hentschel: Wir sehen gerade, dass Unternehmen auf uns zukommen und Beratungsbedarf haben. Insbesondere die Schlussbescheide zu den Überbrückungshilfen, die teilweise mit erheblichen Rückforderungen verbunden sind, sorgen in den betroffenen Betrieben für Verunsicherung und werfen viele Fragen auf.
Das tatsächliche Ausmaß lässt sich derzeit nur schwer einschätzen. Zwar erreichen uns Rückmeldungen und Hilfegesuche von Unternehmen, ein vollständiger Überblick über alle betroffenen Betriebe im Kammerbezirk liegt uns jedoch nicht vor.
WIRTSCHAFT ONLINE: Corona-Hilfe ist nicht gleich Corona-Hilfe. Welche Unterschiede sind für Unternehmen wichtig?
Robert Hentschel: Während der Pandemie gab es eine Vielzahl von Corona-Hilfsprogrammen – von der Corona-Soforthilfe über die verschiedenen Überbrückungshilfen bis hin zu weiteren Wirtschaftshilfen. Je nach Programm galten unterschiedliche Fördervoraussetzungen, Förderzeiträume und Nachweispflichten.
Betroffene Unternehmen beschäftigen heute vor allem die Nachbereitung dieser Hilfen. Insbesondere bei den Überbrückungshilfen stehen Schlussabrechnungen, Rückfragen der Bewilligungsstellen oder Rückforderungen im Mittelpunkt. Genau hier möchten wir als IHK zu Leipzig die Unternehmen unterstützen. Wir informieren über die aktuellen Anforderungen, geben Orientierung im Verfahren und stehen als Ansprechpartner für Fragen rund um die Überbrückungshilfen zur Verfügung.
Wer zu lange wartet, riskiert, wichtige Einspruchs- bzw. Widerspruchsmöglichkeiten zu verlieren.
WIRTSCHAFT ONLINE: Mit welchen Fragen und Sorgen wenden sich die Mitgliedsunternehmen derzeit an Sie?
Robert Hentschel: Mitgliedsunternehmen wenden sich derzeit mit existenziellen Sorgen an uns. Sie befürchten, am Ende auf finanziellen Schäden sitzen zu bleiben, obwohl sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Wir reden hier in Teilen von bis zu sechsstelligen Beträgen. Besonders belastend ist für viele die Frage, ob ihnen Fehler angelastet werden – etwa weil an Fristen und Vorgaben ständig Veränderungen vorgenommen wurden. Diese Mischung aus finanzieller Unsicherheit, Haftungsfragen und dem Gefühl, trotz redlichen Handelns in Schwierigkeiten zu geraten, beschäftigt derzeit die betroffenen Betriebe.
WIRTSCHAFT ONLINE: Was sollten Unternehmen als Erstes tun, wenn sie einen Rückforderungsbescheid oder eine entsprechende Mitteilung erhalten?
Robert Hentschel: Das Wichtigste ist, handlungsfähig zu bleiben. Denn wer zu lange wartet, riskiert, wichtige Einspruchs- oder Widerspruchsmöglichkeiten zu verlieren. Unternehmen sollten den Kontakt zu den zuständigen Stellen aktiv halten und vor allem keine Fristen versäumen – etwa für einen Widerspruch oder andere Rechtsmittel. Denn gerade in dieser Phase kann ein Fristversäumnis schnell teuer werden. Entscheidend ist, den Bescheid sorgfältig zu prüfen, Unterlagen zusammenzustellen und frühzeitig rechtlichen oder steuerlichen Rat einzuholen, um die eigenen Handlungsspielräume zu sichern.
Hinweis: Ein Widerspruch kann für Unternehmen erhebliche zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Nach sächsischem Verwaltungsrecht können im Zusammenhang mit dem Verfahren unterschiedliche Gebühren anfallen, deren Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Für die betroffenen Unternehmen geht es deshalb nicht nur um die eigentliche Rückforderung, sondern unter Umständen auch um weitere finanzielle Belastungen durch Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten.
Konkret unterstützen wir mit Beratungen, Bescheidprüfungen und Einschätzungen, um Unternehmen Orientierung und Handlungssicherheit zu geben.
WIRTSCHAFT ONLINE: Welche Unterstützung kann die IHK zu Leipzig konkret leisten – von der ersten Einordnung bis zu möglichen weiteren Schritten?
Robert Hentschel: Wichtig ist zu erwähnen, dass sich die IHK-Beratung ausschließlich auf die Überbrückungshilfen konzentriert. Wir prüfen die Unterlagen inhaltlich, ordnen den jeweiligen Sachverhalt ein und nehmen eine erste Einschätzung zu Handlungsoptionen vor. Ziel ist es, unseren Unternehmen eine belastbare Orientierung zu geben. Auf dieser Grundlage können mögliche Schritte aufgezeigt und das weitere Vorgehen – etwa mit Blick auf Fristen, Nachweise oder mögliche Rechtsmittel – durch die IHK unterstützt werden.
WIRTSCHAFT ONLINE: An wen können sich Unternehmen bei der IHK zu Leipzig wenden, wenn sie Fragen zu Rückforderungen oder zum weiteren Verfahren haben?
Robert Hentschel: Bei Fragen zu Schlussbescheiden wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kollegen Denis Wilde.
Kontakt:
Denis Wilde
T: +49 341 1267-1308 | M: +49 151 12670026
Denis.WildenoSpam@leipzig.ihk.de | www.leipzig.ihk.de