Business Angels Bonus Foerderprogramm
Neue Fördermittel für Start-ups vom Freistaat Sachsen

Business-Angel-Bonus und Akzeleratorenförderung in Sachsen

10. Mai 2023

Der Freistaat Sachsen fördert Start-ups und Gründer mit rund 46 Millionen Euro aus EFRE- und JTF-Mitteln. Der Beginn der Antragsstellung ist auf Juni 2023 angesetzt.

Krisenzeit ist Chancenzeit: wer sich dieses geflügelte Wort trotz der Corona-Nachwehen und der aktuellen Situation auf dem Rohstoff- und Energiemarkt zum Leitspruch wählt, kann von neuen Förderprogrammen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) profitieren. Das Kabinett des Freistaats Sachsen hat die neuen Förderrichtlinien „Business-Angel-Bonus“ und „Akzeleratoren EFRE 2021 – 2027“ bestätigt und dadurch eine beachtliche Summe an potentiellen Fördergeldern freigegeben.

Akzeleratorenförderung für junge Unternehmen

Mit der Förderrichtlinie aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sollen Aufbau und Markteintritt junger Unternehmen vorangetrieben werden. Gleichzeitig geht es darum, unternehmerisches Know-how zu vermitteln und die Grundlagen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung durch gezielte Vernetzung zu schaffen. Dieser Prozess soll über sogenannte Akzeleratoren laufen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, die Start-ups über einen festgelegten Zeitraum (der bis 12 Monate) über Mentoren betreuen, ihnen technische Infrastruktur sowie Büroräume zur Verfügung stellen und sie durch strukturierte Schulungsmaßnahmen optimal auf die Geschäftswelt vorbereiten. Das Akzeleratoren-Konzept (engl. Accelerator = Gaspedal, Beschleuniger) wurde im kalifornischen Silicon Valley entwickelt und hat in den letzten Jahren auch in Europa Fuß gefasst. Erste Untersuchungen zeigen, dass sich etwa 80 Prozent der durch Akzeleratoren geförderten Start-ups langfristig am Markt etablieren können

Die Akzeleratorenförderung ist in drei Module untergliedert:

Modul 1: Hierbei geht es zunächst darum, bis zu drei neue Akzeleratoren in Sachsen aufzubauen. Dazu wird es ein gesondertes Projekt geben, in dessen Rahmen Konzepte für den Aufbau eingereicht, bewertet und schlussendlich umgesetzt werden. Die maximale Förderungssumme für neue Akzeleratoren beträgt 900.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent.

Modul 2: Im Rahmen dieses Moduls werden bereits bestehende Akzeleratoren durch Fördermittel unterstützt. Hier beträgt die maximale Zuwendung 600.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent. 

Modul 3: Dieses ermöglicht eine Anlaufbeihilfe für Start-ups in den geförderten Akzeleratoren. Diese beträgt bis zu 30.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent.  

Für die Akzeleratorenförderung sind insgesamt rund 30 Millionen Euro vorgesehen. Der Förderstart ist voraussichtlich im dritten Quartal 2023; nähere Informationen dazu gibt es zu gegebener Zeit auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.

Erschließung von Privatkapital über den Business-Angel-Bonus

Die Gründung von Start-ups ist oft mit Kosten verbunden, die sich die ambitionierten Unternehmerinnen und Unternehmer nicht leisten können; nur selten entsteht ein profitables Business heutzutage noch aus einer Garage heraus. Das benötigte Startkapital firmiert auch unter dem Begriff Risikokapital; schließlich ist nicht gesichert, dass sich das gegründete Unternehmen etablieren kann und profitabel wird. In der 2022 vorgestellten Studie zum Gründungsstandort Sachsen wird dargelegt, dass das benötigte Kapital von Start-ups bereits in der Frühphase 250.000 Euro oftmals überschreitet. Deshalb sind private Risikokapitalgeber wichtige Partner für Start-ups. Diese Investoren werden auch als Business Angels bezeichnet.

Der Business-Angel-Bonus des SWMA speist sich aus dem Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union und hat das Ziel, privates Kapital für die Finanzierung von Start-up-Gründungen in den vom Kohleausstieg betroffenen sächsischen Regionen zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf digitalen und grünen Geschäftsfeldern; insgesamt stehen 16 Millionen Euro aus dem JTF zur Verfügung.

Wie funktioniert die Förderrichtlinie Business Angel?

Das Pilotvorhaben sieht vor, Start-ups in den entsprechenden Regionen einen Zuschuss in Höhe zwischen 50.000 und 400.000 Euro erhalten können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zuvor Business Angels gefunden wurden, die das Unternehmen zuvor nachweislich aus eigenen Mitteln im gleichen Umfang finanziell unterstützt haben.

Starttermin für den Business-Angel-Bonus ist bereits im Juni bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Hutschenreuter gerne weiter.

T: +49 341 1267-1406
M: +49 151 15999456
F: +49 341 1267-1420
E: peggy.hutschenreuter@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

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