Naumann Portrait
Fördermöglichkeiten

Zurück auf den Wachstumspfad

14. April 2022

Gespräch mit dem SBG-Geschäftsführer Thomas Naumann

Der Stabilisierungsfonds des Freistaats Sachsen ist ein gutes Werkzeug, um Unternehmen eines begrenzten Spektrums passgenau zugeschnittene Mittel in die Hand zu geben, diese aus den Krisen heraus wieder auf den Wachstumspfad zu führen. WIRTSCHAFT ONLINE sprach deshalb und darüber mit Thomas Naumann, einem der Geschäftsführer der SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH, da diese das Fördergeld in der Ausschüttung verantwortet.

WIRTSCHAFT ONLINE: Guten Tag, Herr Thomas Naumann. Danke, dass Sie als einer der Geschäftsführer der SBG – Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH uns Rede und Antwort zum Stabilisierungsfonds stehen wollen. Für welche Unternehmen ist denn dieser Fonds aufgestellt worden?

Thomas Naumann: Der Stabilisierungsfonds des Freistaats Sachsen richtet sich an Unternehmen, die von Corona bedingten Einschränkungen betroffen sind bzw. waren. Zielgruppe sind KMU, kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der produktionsnahen Dienstleistungen mit positiven Zukunftsaussichten.

WIRTSCHAFT ONLINE: Und aus welchem Grund gibt es den Stabilisierungsfonds?

Thomas Naumann: Er soll die Unternehmen bei der Rückkehr auf einen Wachstumspfad unterstützen. Ein möglicherweise während der Pandemie eingetretener Eigenkapitalverzehr kann damit kompensiert und die Liquidität gestärkt werden.

WIRTSCHAFT ONLINE: Wofür, ganz konkret, können Unternehmen die Gelder aus dem Stabilisierungsfonds beantragen?

Thomas Naumann: Unternehmen können die Mittel sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel einsetzen.

Dies kann beispielsweise eine, im Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen an veränderte Marktgegebenheiten erforderliche, Investition in neue Maschinen und Anlagen sein. Denkbar ist darüber hinaus aber auch die Finanzierung eines höheren Bestands an erforderlichen Vorprodukten bzw. die Darstellung höherer Einkaufsfinanzierungen aufgrund gestiegener Preise von Vorprodukten und Rostoffen.

WIRTSCHAFT ONLINE: Können Sie uns bitte etwas zum Beantragungs-Procedere sagen? Welche Schritte sind zu gehen? Welche Antragsvoraussetzungen gibt es? Und welche Ausschlusskriterien?

Thomas Naumann: Die Beantragung erfolgt durch das Unternehmen direkt bei der SBG. Der sehr kurze Antrag befindet sich als ausfüllbares PDF-Dokument auf der SBG-Homepage. Beizufügen sind insbesondere die für eine Bonitätsbeurteilung erforderlichen Unterlagen. Eine Aufstellung sowie gegebenenfalls erforderliche Formulare befinden sich gleichfalls auf unserer Webseite. Auf Grundlage dieser Unterlagen erstellt die SBG eine Entscheidungsvorlage, welche wir dem Beteiligungsausschuss zur Entscheidung vorlegen. Bei positiver Entscheidung erhält das Unternehmen zeitnah einen Beteiligungsvertrag.

Wesentlichste Zugangsvoraussetzungen sind, dass das Unternehmen, bezogen auf den 31. Dezember 2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ war, einen Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. Euro und eine mittlere Bonität – Creditreform-Index bis 300 – aufwies. Ausgeschlossene Branchen sind insbesondere die nicht produktionsnahen Dienstleistungen wie der Handel, Hotellerie/Gastronomie sowie landwirtschaftliche Unternehmen. Im Vorfeld der Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einem auf unserer Homepage genannten Ansprechpartner.

WIRTSCHAFT ONLINE: In welchem Umfang werden und wurden denn schon Gelder ausgeschüttet? Und wie viele Unternehmen konnten schon partizipieren?

Thomas Naumann: Bislang wurden Beteiligungen über insgesamt 17,5 Mio. Euro für 27 Unternehmen positiv entschieden.

WIRTSCHAFT ONLINE: Ich las von sozialen und ökologischen Kriterien. Könnten Sie diese bitte für uns konkretisieren?

Thomas Naumann: Dem Freistaat Sachsen ist es wichtig, dass sich die Förderung zukunftsfähiger Unternehmen nicht ausschließlich an ökonomischen Kriterien orientiert. Daher müssen Unternehmen mindestens jeweils eines der in den Beteiligungsvoraussetzungen genannten ökologischen und sozialen Kriterien erfüllen. Erfreulicherweise zeigen die Erfahrungen, dass die bislang Antrag stellenden Unternehmen in der Regel sogar mehrere der Kriterien erfüllten. Typische Beispiele sind der ressourcenschonende Materialeinsatz, Energieerzeugung aus eigenen Solaranlagen, betriebliche Ausbildung sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen auch während der Corona-Pandemie.

WIRTSCHAFT ONLINE: Bis wann müssen die Anträge bei Ihnen eingegangen sein? Und für welchen Zeitraum gibt der Stabilisierungsfonds?

Thomas Naumann: Gegenwärtig endet der Zusagezeitraum am 30. Juni 2022. Bis dahin muss eine Zusage erfolgt sein. Da die vorgeschaltete Prüfung auch einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten Unternehmen ihren Antrag bis spätestens 31. Mai 2022 stellen.

WIRTSCHAFT ONLINE: Danke, Herr Naumann, für Ihre Zeit und Ihre Antworten.

Beantragungsunterlagen zum Stabilisierungsfonds Sachsen

Fotocredit: Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

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