Onlinezugangsgesetz (OZG)

Was ist das OZG?

Um die Digitalisierung der deutschen Verwaltung voranzubringen, hat der Bundestag im August 2017 das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs (Onlinezugangsgesetz oder kurz OZG) beschlossen. Bis Ende 2022 sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen möglichst alle Verwaltungsleistungen online erledigen können. Ein wichtiges strategisches Ziel ist dabei die Nutzerfreundlichkeit. Denn erst, wenn die neu geschaffenen digitalen Angebote auch wirklich genutzt werden, ist das gemeinsame Projekt OZG erfolgreich abgeschlossen.

In diesem Sinne fordert das OZG neben der Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen auch die Bereitstellung von einheitlichen Nutzerkonten zur reibungslosen Anmeldung im neu geschaffenen, übergreifenden Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen.

Das Ziel des Gesetzes wird bis Ende 2022 nicht erreicht und aktuell ist eine Novellierung in Arbeit. Dennoch ist bereits viel passiert und eine bisher noch nicht praktizierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern erreicht worden.

Übersichten der bereits umgesetzten Leistungen sind hier zu finden:
Bundesweit: https://dashboard.ozg-umsetzung.de/
Für Sachsen: https://www.saechsisch-direkt.de/

Wann ist eine Leistung OZG-konform?

Welche Kriterien für einen Onlinezugang im Sinne des OZG gelten, geht aus dem sogenannten Reifegradmodell hervor. Der Reifegrad beschreibt die Reife einer Verwaltungsleistung hinsichtlich ihrer Online-Verfügbarkeit und bestimmt damit die OZG-Konformität der Verwaltungsleistung. Das im OZG Digitalisierungsprogramm entwickelte Reifegradmodell umfasst vier Reifegrade:

Nach Beschluss des IT-Planungsrates im Jahr 2020 sind die Anforderungen des OZGs erfüllt, wenn mindestens „Reifegrad 3“ der Digitalisierung des Kundenzugangs erreicht wird. Dies umfasst u.a. folgende Kriterien:

  • Anmeldung über ein Nutzerkonto und Authentifizierung entsprechend des erforderlichen Vertrauensniveaus (von Nutzername/Passwort bis eID des Personalausweises)
  • Antragstellung erfolgt online inkl. der digitalen Übermittlung aller Nachweise
  • Kommunikation und Bescheidzustellung erfolgt über einen rechtsverbindlichen und sicheren Kanal (z.B. ein an das Nutzerkonto angebundene Postfach)
  • Bezahlung ist online möglich 

Nutzerkonten

Wer eine digitale Verwaltungsleistung nutzen möchte, muss sich in der Regel identifizieren. Hierzu dienen persönliche Nutzerkonten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, wie man es auch in Onlineshops kennt. Diese werden angelegt, um sich damit gegenüber der Verwaltung auszuweisen. Einmal registriert, sollen sich die Nutzer künftig mit ihrem Nutzerkonto gegenüber allen im Portalverbund registrierten digitalen Verwaltungsleistungen authentifizieren können.

Hinweis: Der Begriff "Servicekonten" kann ebenfalls im Zusammenhang mit dem Thema Nutzerkonten auftauchen, es ist damit aber dasselbe Konto gemeint (Servicekonto = Nutzerkonto).

Unternehmens- bzw. Organisationskonten (für juristische Personen)

Neben natürlichen Personen müssen auch juristische Personen die Möglichkeit haben, mittels eines Kontos mit der Verwaltung zu interagieren. Das Unternehmenskonto ist von zentraler Bedeutung für den Ersatz der Schriftform bei der Antragstellung sowie als digitaler Rückkanal. Die Bundesländer haben sich auf ein bundesweit einheitliches Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER geeinigt. Mit Hilfe ihrer ELSTER-Zertifikate können sich Unternehmen bei Online-Diensten anmelden, Anträge authentifiziert ausfüllen, absenden sowie Bescheide der angebundenen Verwaltungsleistungen über ein zentrales Postfach empfangen. Dabei können in einem Registrierungsverfahren aktuell bis zu 300 Zertifikate je Unternehmen für Mitarbeiter ausgestellt werden. Künftig wird es hierzu auch ein Rechte- und Rollenmodell geben. 

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Registrierung: 
https://mein-unternehmenskonto.de/

Bürgerkonten (für natürliche Personen)

Bei den Bürgerkonten haben die Bundesländer bisher jeweils auf Eigenentwicklungen gesetzt, zusätzlich gibt es das Bürgerkonto des Bundes ("Nutzerkonto Bund"). Alle Konten sind mittlerweile miteinander verknüpft und künftig wird es voraussichtlich nur noch das "bundID" geben. Das Konto kann von Privatpersonen, aber (unter anderem) auch Einzelunternehmen eingesetzt werden. 

Die Registrierung kann mittels Nutzernamen und Passwort oder mit einer Angabe einer elektronischen ID erfolgen. Hierzu zählen: 

  • Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises
  • europäische eID (für EU-Mitgliedsstaaten)
  • ELSTER (hier besteht wiederum u.a. die Auswahl zwischen der Zertifikatsdatei, einer Signaturkarten oder einem Sicherheitsstick - siehe auch www.elster.de)

Aktuell gilt nur die Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion oder einer Signaturkarte als schriftformersetzend. Ein Nutzerkonto mit Benutzername/Passwort wird daher nicht alle Leistungen ein Anspruch nehmen können (je nach vorher festgelegtem Vertrauensniveau). 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung: 
https://id.bund.de/

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