Frage der Woche beantwortet von Maria Grimpe
Frage der Woche Nr. 45

„Wie unterscheiden sich Start-up-Gründungen von ganz normalen Gründungen?“

06. November 2023

In dieser Woche antwortet Maria Grimpe, Geschäftsfeldmanagerin Existenzgründung und Unternehmensführung bei der IHK zu Leipzig, auf unsere FRAGE DER WOCHE:

Der Begriff Start-up wird umgangssprachlich in vielen Fällen verwendet und mit einer Existenzgründung assoziiert. Das stimmt so allerdings nur zum Teil.

Ein Start-up unterscheidet sich insoweit von einer „normalen“ Existenzgründung, dass es sich hierbei um die Gründung eines Unternehmens mit einer innovativen Geschäftsidee handelt, mit der ein häufig noch zu entwickelnder Markt betreten wird. Das heißt, dass die Vorarbeit, um beispielsweise mit einem innovativen Produkt, einer innovativen Dienstleistung, einer Prozess-/Verfahrensinnovation oder Geschäftsmodellinnovation an den Markt zu gehen, mehrere Monate oder Jahre dauert und dementsprechend viele Ressourcen benötigt. Start-ups haben also häufig auch einen hohen Kapitalbedarf, den es zu finanzieren gilt und der oftmals eine große Herausforderung darstellt.

Eine Gründung in etablierten Branchen und Märkten geht hingegen relativ schnell und meist auch ohne hohe Einstiegshürden.

Wenn Start-ups an den Markt gehen, haben sie ein überdurchschnittliches Wachstumspotenzial, erwirtschaften schnell hohe Umsätze, die exponentiell wachsen. Man spricht hier auch von der Skalierbarkeit.

Bei einer „normalen“ Existenzgründung startet man solider, rechnet in der Regel mit leichten Zuwächsen, wenn sich das Unternehmen und seine Leistungen herumgesprochen haben und ist überwiegend eines von mehreren Unternehmen innerhalb der Branche.

Was beide Gründungen eint, sind die Formalien. Egal, ob Start-up oder „normale“ Existenzgründung, zu einem bestimmten Zeitpunkt meldet man ein Gewerbe an, gründet vielleicht in einer bestimmten Rechtsform wie GbR oder GmbH und geht zum Notar sowie Anwalt, muss sich beim Finanzamt anmelden, bei der Berufsgenossenschaft usw. Eine weitere Gemeinsamkeit ist außerdem, dass der Erfolg des Vorhabens stets von den Gründerinnen und Gründern selbst abhängt.

Anhand von Förderrichtlinien kann mittlerweile auch abgeleitet werden, wann eine Geschäftsidee innovativ ist: „Als innovativ gilt eine Geschäftsidee oder ein Gründungsvorhaben, wenn sie oder es die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial beinhaltet oder eine Neuerung umfasst, die eine wesentliche Verbesserung eines Produkts oder einer Dienstleistung mit einem gesteigerten Kundennutzen hervorruft. Dies kann zum Beispiel eine Produkt- oder Dienstleistungsinnovation, Prozess- oder Verfahrensinnovation oder Geschäftsmodellinnovation sein.“ (RiLi InnoStartBonus)

Ein Start-up ist also, so kann man es zusammenfassen, eine Gründung abseits der Norm!

Beratungsangebote der IHK zu Leipzig zu Gründungen

Ihre Kontaktperson

    Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Hutschenreuter gerne weiter.    

T: +49 341 1267-1406
M: +49 151 1267-1439
F: +49 341 1267-1420
E: peggy.hutschenreuter@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

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