
„Wie nimmt die IHK zu Leipzig Einfluss bei der Gründung kommunaler Unternehmen im Kammerbezirk?“
02. Mai 2023In dieser Woche antwortet André Grüner (Abteilungsleiter Legal Management I Support) auf die FRAGE DER WOCHE:
Die Grundlage ist eine betreffende gesetzliche Regelung in der Sächsischen Gemeindeordnung. Diese besagt, dass bei der Gründung eines kommunalen Unternehmens oder auch bei Veränderungen an Beteiligungsstrukturen solcher kommunalen Unternehmen die zuständigen Kammern, in unserem Falle die IHK zu Leipzig, angehört werden müssen. Die IHK zu Leipzig gibt dann, bevor eine Entscheidung in den Stadt- oder Gemeinderäten getroffen wird, ihre Stellungnahme mit ihren Einschätzungen ab.
Wir als IHK zu Leipzig legen den Blick insbesondere darauf, ob dieses kommunale Unternehmen in eine Konkurrenz-Situation mit den privaten Unternehmen vor Ort treten würde und welche sonstigen Auswirkungen sich am Markt ergeben können.
Bei Bedenken oder Kritik weist die IHK zu Leipzig in ihren Stellungnahmen die jeweilige Stadt oder Gemeinde konkretisierend darauf hin, welche Punkte kritisch zu sehen sind.
Daraufhin sollte sich die angesprochene Kommune damit befassen und die in der Stellungnahme der IHK zu Leipzig angesprochenen Kritikpunkte in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen.
Sächsische Gemeindeordnung betreffs „Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen“ gibt es hier zum Nachlesen.