Frage der Woche beantwortet von Jens Bierstedt
Frage der Woche Nr. 7

Welche Vorteile ergeben sich durch die Modernisierung des Steuerverfahrensrechts?

13. Februar 2023

In dieser Woche antwortet Jens Bierstedt (Steuern und Gewerberecht) auf die FRAGE DER WOCHE:

Das Gesetz zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts wurde am 28. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt Band I, 2022, Seite 2730 veröffentlicht.
Für Unternehmen dürften mit der gezielten Umsetzung der Modernisierung des Steuerverfahrensrechts erhebliche Kosten- und Ressourceneinspareffekte verbunden sein.
Für Plattformbetreiber ist jedoch eine Anpassung ihrer Softwaremodule vonnöten.
Die DAC7-Richtlinie ist eine europarechtliche Vorgabe, wonach eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt wird, den Finanzverwaltungen Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden.
Diese Meldepflicht wird um einen automatischen Austausch von Informationen zu Anbietern ergänzt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union steuerlich ansässig sind. Auf diese Weise werden die wirtschaftlichen Aktivitäten der Anbieter auf digitalen Plattformen für die Finanzverwaltungen transparent.
Modern – bezogen auf die Fragestellung – ist, dass Durchführungen von Betriebsprüfungen zukünftig zeitnaher und vor allem schneller abgeschlossen werden sollen. Desgleichen soll eine verbesserte Praktikabilität von Betriebsprüfungen geschaffen werden, da sich in der Vergangenheit teilweise lange Zeiträume zwischen dem Prüfungsbeginn und dem Abschluss einer Betriebsprüfung ergaben, die für die Steuerpflichtigen immer eine erhebliche Belastung darstellten.
Eine weitere Maßnahme zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts dürfte die Anerkennung von internen Steuerkontrollsystemen sein, wonach Betriebsprüfer ihre Prüfungsschwerpunkte nun reduzieren können.

Mehr zum „Gesetz zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Jens Bierstedt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1405
F: +49 341 1267-1420
E: jens.bierstedt@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

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