Frage der Woche beantwortet von Peggy Wöhlermann
Frage der Woche Nr. 42

„Was macht die Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK zu Leipzig?“

17. Oktober 2023

In dieser Woche antwortet Peggy Wöhlermann, zuständig bei der IHK zu Leipzig unter anderem für das Sachverständigenwesen, das Onlinerecht und die Mediations- und Schlichtungsstelle, umfassend auf unsere FRAGE DER WOCHE:

Häufig gibt es im Geschäftsleben Auseinandersetzungen und unterschiedliche Standpunkte bei der Vertragserfüllung, die mehr von Emotionen und weniger durch sachliche Argumente und Aspekte geprägt sind. Die Positionen verhärten sich. In aller Regel ist eine Entscheidung durch das Gericht erforderlich.

Allerdings bedeutet ein Gerichtsverfahren zumeist die Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien. Vernünftiger ist es, mit wirtschaftlichem Sachverstand juristische Meinungsverschiedenheiten ohne Gerichte erfolgreich beizulegen.

Eine Schlichtung oder eine Mediation bietet hier die große Chance, den Konflikt inhaltlich wirklich zu beenden, um für die Zukunft eine unbelastete Geschäftsbeziehung aufrechterhalten zu können.

Welche Aufgabe hat die Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK zu Leipzig? 
 
Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (IHK) bietet durch die Geschäftsstelle der Mediations- und Schlichtungsstelle die Möglichkeit, wirtschaftliche Streitigkeiten außerhalb des Gerichtssaals klären zu lassen. Das Unternehmen kann sich zwischen zwei Verfahrensarten, der Mediation und der Schlichtung, entscheiden. Die IHK unterstützt die Parteien bei deren Durchführung.

Seit wann gibt es die Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK zu Leipzig?

Die Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK gibt es mittlerweile seit 1998. Sie besitzt die Anerkennung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz als Gütestelle gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Das heißt: aus Vergleichen, die an der Mediations- und Schlichtungsstelle durchgeführt wurden, kann zwangsvollstreckt werden. Leiterin der Geschäftsstelle sowie Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Mediation und Schlichtung ist Peggy Wöhlermann. Sie berät über die alternativen Konfliktlösungswege, Vorteile, Nachteile, Kosten und benennt kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren und Schlichter.

Was ist Mediation und was ist Schlichtung?

Die Mediation ist wie die Schlichtung ein außergerichtliches vertrauliches Verfahren zur Konfliktbeilegung mit Unterstützung eines neutralen Dritten, dem Mediator oder Schlichter.

Bei diesem Verfahren versuchen die Medianten eigenverantwortlich und freiwillig eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Mediator unterstützt die Medianten allparteilich dabei, eine befriedigende, interessengerechte und im Ergebnis faire Vereinbarung zu erzielen.

Im Unterschied zur Mediation leitet bei der Schlichtung ein neutraler Schlichter das Verfahren, welcher am Ende der Verhandlung den Konfliktparteien einen Entscheidungsvorschlag (Schlichterspruch) unterbreitet. Diesen Vorschlag können die Parteien annehmen oder ablehnen. Bei einer Nichtannahme ist der Konflikt unentschieden und weiterhin offen.

Wer wählt den Mediator aus?

Die Medianten suchen den Mediator selbst aus. Dabei können sie die von der IHK geführte Mediatoren-Liste zur Hilfe nehmen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Geschäftsstelle auf Wunsch der Parteien einen geeigneten Mediator vorschlägt.

In welchen Bereichen kann Mediation eingesetzt werden?

Eine Mediation kann bei einer Vielzahl von Streitigkeiten eingesetzt werden. Sowohl bei innerbetrieblichen Konflikten, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen. Aber auch bei Streitigkeiten aus Liefer-, Werk- und Handelsvertreterverträgen hat sich das Mediationsverfahren bewährt. Ebenso kann bei länderübergreifenden Streitfällen und auch bei Patent- und Lizenzstreitigkeiten ein Mediationsverfahren ratsam sein.

Welche Vorteile haben Mediations- und Schlichtungsverfahren im Vergleich zum Gerichtsverfahren?

Die Verfahren sind schnell – es gibt keine zweite Instanz. Zumeist wird in einer Sitzung ohne umfangreichen Schriftverkehr eine Lösung erzielt (80 bis 90 Prozent der Verfahren enden erfolgreich). Im Durchschnitt liegt die Dauer einer Mediation bei 8 bis 10 Stunden. Die Verfahren sind unbürokratisch und kostengünstig – keine Gerichtsgebühren, kein Anwaltszwang. Die Verfahren sind interessengerecht – Interessen und Ziele werden eingebracht und berücksichtigt, erzielte Ergebnisse werden akzeptiert und respektiert, der Konflikt ist befriedet. Die Verfahren stabilisieren die Geschäftsbeziehungen – da gemeinsam erzielte Lösungen die Geschäftsbeziehungen nachhaltig und langfristig sichern. Sie sind diskret, da sie vertraulich und nicht öffentlich sind im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, sodass Geschäftsinterna und mögliche Imageverluste nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

Noch mehr zum Thema sowie Ihre Kontaktpersonen in der Kammer finden Sie hier.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Wöhlermann gerne weiter.

T: +49 341 1267-1311
F: +49 341 1267-1422
E: peggy.woehlermann@leipzig.ihk.de

Porträt Peggy Wöhlermann

Ähnliche Artikel

Bauarbeiter betoniert Christopher Donner, Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Was steht drin?

29. April 2024

Wirtschaft ist immer im Wandel und braucht deshalb angepasste Lösungen für sich auftuende Probleme. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist solch ein Lösungsansatz. Wir sprachen mit dem Experten der IHK zu Leipzig für Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung Christopher Donner über die Inhalte.

Jetzt lesen
Porträt von Laura Joeken DIE DIALEKTWEGMACHERIN Laura Joeken im Gespräch

Die eigene Sprache, insbesondere der Dialekt, ist ein sensibles Thema

02. April 2024

Bei Verhandlungen oder Präsentationen für Ausschreibungen ist der erste Eindruck äußerst wichtig. Zu diesem gehört auch die Sprache. Laura Joeken ist DIE DIALEKTWEGMACHERIN, hilft aber auch bei der Schnelligkeit und der klaren Aussprache, gerade im Business-Bereich. Wir fragten und sie antwortete.

Jetzt lesen
Grafik eines Hauses mit erneuerbaren Energien und Energie-Label A-F Matthias Weiland im Gespräch

Das Gebäudeenergiegesetz. Was steht drin?

04. März 2024

Mit Beginn des Jahres 2024 trat die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Welche Inhalte sind jetzt gesetzlich festgeschrieben? Matthias Weiland, Ansprechpartner der IHK zu Leipzig, klärt auf und spricht über Nachweispflichten, Übergangsfristen und Neuerungen.

Jetzt lesen