Bitcoin Krypowaehrung Symbolbild
Über Fakten, Formen und Zukunft von Kryptowährungen

Kryptowährung: Eine Einführung ins Thema

21. Juni 2023

Viele reden von Kryptowährungen, kaum jemand weiß jedoch wirklich Genaueres. Deshalb wollen wir in unserem Blog Themen rund um dieses Phänomen aufgreifen, welche immer präsenter werden.

2022 wurden die Medien von Nachrichten über Millionenbetrügereien durch Sam Bankman-Fried geflutet, der 2017 die umstrittene Kryptowährung-Firma Alameda Research gründete. Später erstellte er zusätzlich die Online-Krypto-Börse FTX. Damit schaffte er es 2021 in die „Forbes-30-Under-30-Liste“, wobei sein Privatvermögen zu diesem Zeitpunkt auf knapp 20,5 Milliarden US-Dollar geschätzt wurde. Die Kritik am Konzept von Alameda fußte jedoch auf Realitäten: 2022 meldeten FTX sowie 130 mit ihr verbundene Gesellschaften Insolvenz an. Seit Beginn 2023 steht Bankman-Fried vor Gericht unter anderem wegen Veruntreuung von Kundeneinlagen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar.

Auch Nachrichten über suspekte NFTs von Prominenten sowie volatile (flüchtige) Kurse bei Kryptowährungen waren und sind dem Image nicht förderlich. Dabei war es doch gerade die Idee, sich mit einer Währung aus der Umklammerung der Einflussnahmen von Staaten und Banken, welche manipulierend ins Geschehen eingreifen, zu befreien. Dies sollte durch die Verschlüsselung (encryption) gewährleistet werden, wurde jedoch sehr schnell zum „Pferdefuß“ der Bewegung.


Tokens & Non-fungible Tokens (NFT)

Tokens sind wie die Münzen einer Währung. Sie sind in der Regel austauschbar und können geteilt werden. Eine Euromünze hat den gleichen Wert wie die Nächste und beide können bis auf 100 Cent geteilt werden. Non-fungible, also nicht-austauschbare Tokens sind eher mit Sammelkarten zu vergleichen. Sie sind alle einzigartig, haben unterschiedliche (manchmal fluktuierende) Werte und können nicht geteilt werden. Ein Gemälde oder Bild als NFT „auf der Blockchain“ ist in der Praxis eine aus dem Bild generierte Aneinanderreihung von Zahlen und Buchstaben und keine direkte Bilddatei.


Die Realität ist vielschichtiger. Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille. Die digitalen Währungen und die dahinterstehenden Techniken können das Wirtschaftsleben bereichern. Wie einst bei den Internet-Suchmaschinen, von denen es auch Hunderte gab, wird sich eine kleine Zahl durchsetzen, die schlussendlich verlässlich nutzbar bleibt.

Mit der zunehmenden Regulierung aufgrund der sich entfaltenden Präsenz von Krypto wächst diese mittlerweile auch juristisch aus den Kinderschuhen heraus.

Wieso, weshalb, warum Krypto? Und seit wann?

 

Nicht ohne Grund fällt das erstmalige Auftauchen von BITCOIN (BTC) 2008 mit der damaligen Bankenkrise und dem daraus folgenden Vertrauensverlust zusammen. Sogenannte „Cyberpunks“ suchten nach einer Möglichkeit, um auch digital ihre Privatsphäre zu schützen und banken- sowie unabhängig von staatlichen Regularien agieren zu können.

Der Erfinder der Kryptowährung Bitcoin ist unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto bekannt, wobei nicht abschließend geklärt ist, ob es sich bei dem Pseudonym um eine Einzelperson oder ein Kollektiv handelt. Im Oktober 2008 veröffentlichte Satoshi Nakamoto das Bitcoin-Whitepaper und im Januar 2009 die Urversion von Bitcoin Core.

Als Kerneigenschaften von Bitcoin können folgende drei ausgemacht werden: digital, dezentralisiert und vertrauenslos.


Digital: Kryptowährungen sind immer digital, auch wenn sie auf Hardware gespeichert werden. Tokens, Transaktionen und Blockchains bestehen aus Buchstaben und Ziffern im Internet.

Dezentralisiert: Die „Blockchain“, d. h. das Register mit allen Transaktionen, wird auf unterschiedlichen Servern gespeichert und eben nicht zentral in einer Bank. Um Transaktionen fälschen zu können, müssen 51 Prozent aller Kopien gleichzeitig gehackt und angepasst werden. Je dezentraler gespeichert wird, desto schwieriger die Manipulation.

Vertrauenslos: Klassische Währungen setzen Vertrauen in Banken und Staaten voraus. Bei Kryptowährungen ist keine Einrichtung oder Staat an den Transaktionen beteiligt: es gibt nur die Währung und ihre Besitzer. Damit ist die Verantwortung des Einzelnen auch größer: Passwörter (keys) können nicht zurückgesetzt und Transaktionen können nicht rückgängig gemacht werden.


Bitcoin, auch BTC, ist die älteste und größte Kryptowährung. Anfangs erregte sie nicht viel Aufmerksamkeit und führte ein geruhsames Nischendasein.

Ab 2011, als mit Namecoin der erste Altcoin (alternative Coin) und eine neue Blockchain (die grundlegende Technik, die in erster Linie Transaktionen dokumentiert) veröffentlicht wurde, begann der Aufstieg der diversen Kryptowährungen. 2015 erschien Ethereum (eine vollwertige Blockchain) mit seiner Währung Ether (ETH), welche als wirklich wichtig anzusehen ist. Jeder Altcoin hat seine eigene Spezialität, ist beispielsweise von besonderer Schnelligkeit bei der Transaktion (Ripple, XRP) oder besonders anonym (Monero, XMR). Im Vergleich zu den Möglichkeiten neuer Blockchains ist „die alte Dame“ Bitcoin recht primitiv.

Durch die „extravaganten“ Kurssteigerungen wird die anfangs nur als Währung gedachte Krypto mittlerweile auch von Investoren analog dem Aktienhandel als Wertpapiere genutzt. Parallel zum Aktienhandel entstanden auch Derivate wie Options und Futures.


Blockchain: von Register zur Plattform

Die Transaktionen einer Währung werden in Blöcken abgefertigt. Mit der Fertigstellung eines Blocks fängt der nächste an. Dadurch, dass die Blöcke aneinandergereiht werden, entsteht eine Kette: die Blockchain.

Während die Bitcoin Blockchain grundsätzlich nur Transaktionen archiviert, wurden die späteren Chains weiterentwickelt und dienen als Basis für komplexere Prozesse. Die Funktionen der Programme („smart contracts“) auf der Blockchain reichen von einer leicht nachvollziehbaren Treuhandfunktion bei Onlinekäufen bis hin zu einem komplett dezentralisierten Internet mit eigenen Apps.

 

Das Ende der digitalen Anarchie

2017 schoss die Zahl der neuen Coins ins Unermessliche. Viele davon waren reine heiße Luft, sorgten für Verwirrung im Wirtschaftsleben, brachten Unsummen in regulären Umlauf, brachten aber auch Investoren in den Abgrund.

Deshalb positionierte sich der damalige Vorsitzende der U. S. Securities and Exchange Commission (SEC, die US-amerikanische Finanz- und Börsenaufsicht) Jay Clayton am 11. Dezember 2017 öffentlich zu Kryptowährungen und mahnte zur Vorsicht. Seine Stellungnahme wurde zwar ausdrücklich als persönliche Meinung deklariert, beeinflusste jedoch das Handeln der SEC nachhaltig.

Laut BTC-Echo stand Clayton damals auf dem Standpunkt: „Im Allgemeinen versteht er Kryptowährungen – auch wenn sie den Wortbestandteil Währungen enthalten – als Wertpapiere, wonach sie in den Zuständigkeitsbereich der SEC fallen. Besonderes Augenmerk liege dabei auf der Durchsetzung strenger Anti-Geldwäsche-Regeln sowie des Know-Your-Customer-Grundsatzes (KYC, weitergehende Erläuterung am Ende des Textes, Anmerkung der Redaktion*).“

Ab diesem Zeitpunkt überschlugen sich die Ereignisse. Immer mehr Behörden und Regierungen verhalten sich zum Phänomen Krypto, Anfang der 20er Jahre des 21. Jahrhunderts führte El Salvador Bitcoin sogar als offizielles Zahlungsmittel ein.

Natürlich gab und gibt es Gegenbewegungen, verstößt vom ersten Bauchgefühl her doch die Regulierung durch Gerichte und Staaten dem Anspruch der Urväter und -mütter um Satoshi Nakamoto, gerade diesen Regulierungen zu entgehen.

Ernste Händler (Cryptotrader) und Unternehmen sind jedoch erleichtert, dass dem anarchistischen Hintergrund, welcher in der Illegalität eben auch Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenhandel sowie Geldwäsche und Terrorismus Tür und Tor öffnete, Riegel vorgeschoben werden. Die strafrechtliche Verfolgung von Betrügern und Cyberkriminellen kann erst durch eine Regulierung ermöglicht und allzu extreme Volatilität in den Kursen verhindert werden.

Deutsche Gerichte äußern sich

Am 14. Februar 2023 äußerte sich der Deutsche Bundesfinanzhof mit Sitz in München in konkreter Form, dass auch virtuelle Währungen steuerrechtlich zu den „anderen Wirtschaftsgütern“ zählen und Gegenstand von privaten Veräußerungsgeschäften sind. Das Einkommenssteuergesetz greift also auch beim Tausch von virtuellen Währungen in Fremdwährungen wie dem Euro.

Das Finanzgericht Köln stellte schon am 25. November 2021 sicher, dass Krypto-Werte Wirtschaftsgüter sind und dass Gewinne aus Veräußerung von Kryptowährung (u.a. Bitcoin, Monero oder Ethereum) als private Veräußerungsgeschäfte einkommensteuerpflichtig sind. Auch das Finanzgericht Baden-Württemberg definierte am 11. Juni 2021 Kryptowährungen als immaterielle Wirtschaftsgüter und damit als „andere Wirtschaftsgüter“, womit der Gewinn bei Verkauf nach einem Jahr steuerpflichtig wird.

Derzeit und in Zukunft

Das Bankensystem der Welt ist weiterhin krisenanfällig. Die erwünschte und angestrebte Stabilität ist noch nicht erreicht. Das Europäische Parlament verabschiedete am 20. April 2023 die MICA zur Regulierung von Krypta. Damit schwindet die Exotik von Kryptowährungen immer weiter.

Das Phänomen Kryptowährung wird auf jeden Fall und immer variabler mehr Platz im Wirtschaftsgeschehen einnehmen. Hier permanent gut informiert zu sein und Hintergründe zu verstehen, ist unerlässlich.

Wir bleiben für Sie beim Thema am Ball. Im nächsten Beitrag erläutern wir MICA.

*KYC: KYC beschreibt den Identifizierungsprozess, der dem Handel auf einer Onlinebörse vorab geht. Seitdem die SEC die Aufsicht über Krypto-Börsen als Teil ihres Aufgabengebietes ansieht, lässt sich ein Account nicht länger ohne Reisepass und Vergleichsfoto anlegen. Oft wird die Identität zusätzlich per Videocall bestätigt. Umso wichtiger ist es, die Seriosität einer Website gründlich zu prüfen, bevor man Identitätsdokumente zur Verfügung stellt.

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