Frage der Woche beantwortet von Martin Steindorf
Frage der Woche Nr. 28

„Für wen gilt das Mindestlohngesetz und was beinhaltet es?“

10. Juli 2023

In dieser Woche antwortet Martin Steindorf, Geschäftsfeldmanager Standortpolitik und zuständig für Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung, auf unsere FRAGE DER WOCHE:

Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Damit wurde erstmals eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren.

Ausgenommen von dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze sind: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (kurz: Azubis), ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung. Auch Selbstständige sind von den Regelungen um gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Des Weiteren gilt das Regelwerk nicht für Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt (tarifliche Branchenmindestlöhne gelten), Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten und Praktikanten während eines Pflichtpraktikums oder eines bis zu dreimonatigen Orientierungspraktikums.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde vom Gesetzgeber für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022 bei zwölf Euro brutto in der Stunde festgesetzt.

In der nächsten Woche beantwortet Martin Steindorf die Frage, wer überhaupt über eine Anpassung des Mindestlohns in der Bundesrepublik Deutschland entscheidet und welche Positionen dazu die IHK zu Leipzig vertritt.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Christopher Donner gerne weiter.

T: +49 341 1267-1322
F: +49 341 1267-1422
E: christopher.donner@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

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