Bornschein Ilka
Handel mit Kryptowerten

EU-MiCA-Verordnung zu Kryptowerten: was Sie wissen müssen!

12. Juli 2023

Gespräch mit der IHK-Branchenberaterin Ilka Bornschein

In einem unserer vorherigen Beiträge auf WIRTSCHAFT ONLINE gaben wir einen kleinen Einblick ins Thema Krypto-Währungen, die Historie, die Menschen dahinter und die Risiken und Chancen. Wir versprachen am Ende des Artikels, in einem neuen Beitrag auf die bald in Kraft tretende MiCA-Verordnung einzugehen, die in diesem Bereich auch Unternehmen aus unserer Region betrifft. Dafür kamen wir mit Ilka Bornschein, Branchenberaterin der IHK zu Leipzig ins Gespräch.

WIRTSCHAFT ONLINE: Guten Tag, Ilka Bornschein. Als Branchenberaterin der IHK zu Leipzig haben Sie auch die Anstrengungen der EU, Krypto-Währungen zu regulieren, im Blick. Dabei ist gerade die MiCA-Verordnung hochinteressant. Was beinhaltet diese?

Ilka Bornschein: Mit der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) entsteht erstmals auf EU-Ebene ein Rechtsrahmen für Emittenten für Kryptowerte und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Ziel der EU ist, Investoren besser zu schützen sowie für mehr Transparenz und Akzeptanz zu sorgen. Denn Kryptowerte können aufgrund ihrer Volatilität sehr risikoreich sein. Die Verordnung dient auch als Mittel, um Geldwäsche zur Terrorfinanzierung zu erschweren.
Das heißt, der Handel mit Kryptowerten wird in ganz Europa erlaubnispflichtig. In Deutschland gibt es diese Regulierung bereits. Außerdem müssen Emittenten ein Whitepaper, ähnlich einem Wertpapierprospekt, in leicht verständlicher Sprache ausgeben. Die MiCA ist Teil des Pakets über die digitale Betriebsstabilität (Digital Operational Resilience Act – DORA) sowie der Strategie für ein digitales Finanzwesen der EU.

WIRTSCHAFT ONLINE: Gibt es hier schon einen zeitlichen Fahrplan?

Ilka Bornschein: Die Vertreter der EU haben die Verordnung unterzeichnet. Bis zum Inkrafttreten kann es noch etwas dauern. Zunächst wird die MiCA im Amtsblatt der EU veröffentlicht und nach 20 Tagen tritt die Verordnung dann in Kraft. Laut BaFin kann das voraussichtlich im Januar 2025 so weit sein, denn zuvor muss noch die europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) Leitlinien für die Anwendung herausgeben.
Ab dann haben Stablecoins-Emittenten und andere Krypto-Dienstleister zwölf oder 18 Monate für die Umsetzungen der Regelungen Zeit. Allerdings sind mit der MiCA noch längst nicht alle Bereiche des Krypto-Umfelds erfasst. Bis jetzt ist unklar, wann Systeme wie DeFi, Lending, NFTs (Non-Fungible) und Staking in den europäischen Regulierungsrahmen folgen. Denn erst danach ist es sinnvoll, die Regulierung für den globalen Markt anzugehen.

WIRTSCHAFT ONLINE: Wie wirken die Regulierungen auf das Wirtschaftsgeschehen unserer Mitgliedsunternehmen? Und welche Unternehmen betrifft die Regelung überhaupt?

Ilka Bornschein: Durch die Regulierung werden die Prozesse transparenter und das Vertrauen und die Akzeptanz in die Produkte gestärkt. Das hat den Effekt, dass sich in Europa verstärkt Krypto-Service-Unternehmen ansiedeln und zum Beispiel aus den USA abwandern. Außerdem kann so eine europaweite Skalierung solcher FinTech-Geschäftsmodelle gewährleistet werden. Für die Unternehmen mit MiCA-Erlaubnis ist die europaweite Dienstleistungserbringung mit dem sogenannten EU-Passporting leichter möglich. Von der MiCA sind Krypto-Handelsplattformbetreiber und auch Banken und Wertpapierinstitute betroffen.

WIRTSCHAFT ONLINE: Und was können die Unternehmen jetzt schon vorbereitend tun?

Ilka Bornschein: Auch deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben, müssen ebenfalls die MiCA-Erlaubnis erlangen, weil sie höhere Anforderungen aufweist als die bisherige BaFin-Erlaubnis. Die betroffenen Unternehmen sollten unbedingt die BaFin kontaktieren. Dort kann das Unternehmen beispielsweise über das FinTech Innovation Hub beraten werden. Sobald der IHK die Anforderung und Leitlinien bekannt sind, werden wir über unsere Medien dazu informieren.

WIRTSCHAFT ONLINE: Nicht nur im Rahmen der Thematik Krypto-Währung, aber auch hier, fällt immer wieder der Begriff Compliance-Funktion. Wie kann so etwas aber von KMU eingerichtet werden? Großunternehmen haben hier mehr Spielraum und personelle sowie finanzielle Ressourcen. Wie beraten Sie bei KMU zu dieser Fragestellung?

Ilka Bornschein: Wichtig ist, dass sich die Unternehmen dessen bewusst sind, dass die Komplexität durch den globalen Wandel weiter zunimmt. Um trotzdem handlungsfähig zu bleiben und das Gefühl von Kontrolle zu haben, ist es wichtig, zeitliche und finanzielle Ressourcen zu schaffen, um ein Compliance-Management im Unternehmen zu implementieren. Mit einer guten Vorbereitung und Planung sowie mit Unterstützung von externen Beraterinnen und Beratern kann das gelingen. Wir Branchenberaterinnen und Branchenberater der IHK zu Leipzig geben hier gern Orientierung, wie dabei vorgegangen werden und welches Förderprogramm passen kann. Außerdem ziehen wir bei spezifischen Fragen andere Kolleginnen und Kollegen aus der IHK mit entsprechender Expertise hinzu. Oft kommen da auch unsere Juristinnen und Juristen infrage, so wie wir es bereits bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung, als Bestandteil der Compliance-Funktion, erleben konnten.

WIRTSCHAFT ONLINE: Krypto-Währungen sind Teil einer revolutionären Umwälzung. Wenn ich die Definitionen von Ray Dalio zu den Begriffen Geld (bis hin zum Fiatgeld), Reservewährung, Währung und Kredit nehme, ist das Feld Krypto-Währung völlig anders zu beackern. Wie halten Sie sich als Beraterin bei der IHK zu Leipzig auf dem Laufenden?

Ilka Bornschein: Zunächst bedeutet das, dass ich mir Zeit nehmen muss, mich mit neuen Technologien vertraut zu machen. Immer aufmerksam den Markt zu betrachten, mit innovativen Start-ups und Forschenden zu sprechen. Ich bin auch mit wichtigen Schnittstellen bei den Bundes- und Landesministerien vernetzt. Bei unserer Dachorganisation, der DIHK, arbeite ich in Arbeitskreisen mit. Dort geben wir auch unsere Einschätzungen im Vorfeld ab, wenn neue Regulierungen geplant sind oder Gesetze geändert werden sollen. Das von mir betreute Branchensegment ist so heterogen, da bin ich auch dankbar über die Newsletter von Branchenverbänden. Wenn ich von innovativen Lösungen erfahre, teile ich dies auch in meinem Netzwerk.

WIRTSCHAFT ONLINE: Die Veränderungen in der Wirtschaft aufgrund der Regulierungen werden auch das Konzept Krypto-Währung verändern. Damit sind Informationsflüsse extrem wichtig, da Entwicklungen zumeist schneller vonstattengehen als der Informationszuwachs der Nutzer. Wie gut sind hiesige Unternehmen hier aufgestellt? Wie kann nachjustiert werden, um Entwicklungen nicht zu verpassen?

Ilka Bornschein: Das kann ich gar nicht so pauschal sagen. Es gibt kleine Unternehmen, die gut Bescheid wissen oder Unternehmen mit mehreren Beschäftigten, die erst nach Monaten erfahren, dass ihr Geschäftsfeld jetzt der Erlaubnispflicht unterliegt. Ganz allgemein gesagt, haben mittlere und große Unternehmen mehr Ressourcen, um komplexe Prozesse anzuschieben. Bei Solo-Unternehmungen konzentrieren sich viele Funktionen auf den Inhaber oder die Inhaberin. Da liegen die Prioritäten meistens auf dem Tagesgeschäft und einige fallen ganz weg. Wie leider auch die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Eine solide Planung, in der alle Funktionen eines Unternehmens ihre Berechtigung finden, ist ein erster Anfang. Kleinen Unternehmen empfehle ich auch, mit anderen Unternehmen zu kooperieren und Wertschöpfungsnetzwerke zu generieren. Das schafft Synergien und fördert die Schwarmintelligenz. Und natürlich empfehle ich immer auch, sich die News bei Branchenverbänden oder Kammern zu holen.

WIRTSCHAFT ONLINE: Danke, Frau Bornschein, für Ihre Zeit und Ihre Antworten.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Ilka Bornschein gerne weiter.

T: +49 341 1267-1327
M: +49 151 12670033
F: +49 341 1267-1420
E: ilka.bornschein@leipzig.ihk.de

Porträt Ilka Bornschein

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