
Darlehen sollen helfen, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
30. April 2025Die wirtschaftliche Situation in Deutschland, Europa und weltweit zwingt regionale Unternehmen dazu, neue Wege zu beschreiten. Dies ist oft mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden, bis hin zu Umstrukturierungen. Peggy Hutschenreuter berät für die IHK zu Leipzig Unternehmen zu unterstützenden Darlehen. Genauer sind Liquiditätsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen, Antragsberechtigungen und Ausschlusskriterien, Höhe der Darlehen sowie neben anderen auch Procedere und Rückzahlungsmodalitäten Themen des Gesprächs:
WIRTSCHAFT ONLINE: Guten Tag, Frau Hutschenreuter. Bei der IHK zu Leipzig arbeiten Sie im Bereich der Unternehmensförderung und haben hier das Thema „Darlehen zur Liquiditätsstützung für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ auf dem Tisch. Darüber wollen wir reden. Was wird denn ganz konkret gefördert?
Peggy Hutschenreuter: Um Unternehmen in Sachsen zu unterstützen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, stehen spezielle Finanzhilfen zur Verfügung, darunter das sogenannte Rettungsdarlehen und das Umstrukturierungsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank.
Diese Darlehen sollen dabei helfen, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken, zum Beispiel infolge unerwarteter Auftragsausfälle, plötzlicher Umsatzeinbußen oder anderer Krisensituationen.
Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen, Arbeitsplätze zu sichern und langfristig die Rentabilität zu gewährleisten.
WIRTSCHAFT ONLINE: Ab wann wird ein Unternehmen als „in Schwierigkeiten“ eingestuft, um eine Liquiditätshilfe beantragen zu können und welche Unterlagen sind erforderlich, um die wirtschaftliche Notlage gegenüber der Bank nachvollziehbar zu belegen?
Peggy Hutschenreuter: Ein Unternehmen gilt als „in Schwierigkeiten“, wenn es auf kurze bis mittlere Sicht gezwungen wäre, ohne externe Unterstützung seine Geschäftstätigkeit einzustellen. Indikatoren hierfür sind beispielsweise eine unmittelbar drohende Zahlungsunfähigkeit oder ein signifikanter Eigenkapitalverzehr.
Die Unternehmen müssen ihre wirtschaftliche Notlage durch einen Liquiditätsplan nachweisen, aus dem die drohende Zahlungsunfähigkeit hervorgeht. Zusätzlich sind der Bank betriebliche Unterlagen wie Jahresabschlüsse, BWAs, Debitoren-/Kreditorenaufstellung sowie weitere unternehmensbezogene Dokumente vorzulegen.
WIRTSCHAFT ONLINE: Welchen Betrag kann die Darlehenshöhe maximal erreichen und gibt es auch eine Minimalhöhe?
Peggy Hutschenreuter: Der Darlehensbetrag liegt grundsätzlich zwischen 20.000 und 500.000 Euro. In begründeten Ausnahmefällen können auch Darlehen bis zu 2 Millionen Euro gewährt werden.
WIRTSCHAFT ONLINE: Wer ist antragsberechtigt? Gibt es auch Ausschlusskriterien?
Peggy Hutschenreuter: Nicht jedes Unternehmen kann das Darlehen beantragen. Es gelten bestimmte Voraussetzungen.
Vorrangig richtet sich das Förderprogramm an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Diese dürfen nicht mehr als 249 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen. Außerdem müssen die Unternehmen seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sein und sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Große Unternehmen können das Darlehen nur in gut begründeten Ausnahmefällen erhalten, zum Beispiel, wenn sie eine besondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung für die Region haben. Unternehmen aus der Kohle- und Stahlindustrie sowie Freiberufler sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Liquiditätshilfe kann nur einmalig in Anspruch genommen werden oder frühestens nach Ablauf von zehn Jahren erneut beantragt werden.
WIRTSCHAFT ONLINE: In welcher Form wird das Darlehen gewährt, welche Kosten und Ausgaben können finanziert werden, welche Voraussetzungen sind zu berücksichtigen?
Peggy Hutschenreuter: Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten haben die Möglichkeit, ein Rettungsdarlehen, ein Umstrukturierungsdarlehen oder beide Darlehen zu beantragen. Voraussetzung für beide Darlehen ist, dass das Unternehmen trotz der aktuellen Krise positive Zukunftsaussichten hat und es klar erkennbar ist, dass die Liquiditätshilfe zur Überwindung der finanziellen Schwierigkeiten beiträgt.
Das Rettungsdarlehen wird für maximal sechs Monate gewährt und dient der kurzfristigen Sicherung des Geschäftsbetriebs. Es deckt alle notwendigen Ausgaben ab, die für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erforderlich sind, wie etwa Personal-, Miet- und Energiekosten sowie Materialausgaben. Vor Ablauf der sechs Monate muss das Darlehen endfällig zurückgezahlt werden. Wenn erforderlich, kann anschließend ein Umstrukturierungsdarlehen beantragt werden. Die Umstrukturierungshilfe dient zur Finanzierung der Umstrukturierung. Voraussetzung für die Gewährung der weiteren Liquiditätshilfe ist, dass der Antragsteller einen überzeugenden Zukunftsplan (Umstrukturierungskonzept) vorlegt, der darlegt, wie das Unternehmen sich stabilisieren und langfristig erfolgreich wirtschaften wird. Dabei müssen die Ursachen der aktuellen Schwierigkeiten erkannt und konkrete Maßnahmen zu deren Behebung aufgezeigt werden. Zudem muss der Antragsteller, seine Finanzierungspartner oder weitere Dritte einen angemessenen Eigenbetrag erbringen. Sofern hierfür neue Kredite in Anspruch genommen werden, muss deren Kapitaldienst aus dem operativen Geschäft heraus gewährleistet sein. Für beide Darlehen ist die Einbindung eines externen Gutachters (zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen, Steuerberater) erforderlich, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens unabhängig bewertet.
WIRTSCHAFT ONLINE: Können Sie uns bitte noch etwas zu den Zinssätzen, Laufzeiten, Tilgung sowie Sondertilgung und den Sicherheiten sagen?
Peggy Hutschenreuter: Der marktübliche Zinssatz für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen variiert je nach Kreditbetrag, Laufzeit und Bonität des Unternehmens und wird von der SAB nach Antragsprüfung individuell festgelegt.
Die Laufzeit der Rettungsbeihilfe beträgt maximal sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraums wird ein Gutachter beurteilen, ob das Unternehmen noch sanierungs- und wettbewerbsfähig ist. Ab dem siebenten Monat kann gegebenenfalls ein Umstrukturierungsdarlehen beantragt werden. Bei Inanspruchnahme beider Darlehen beträgt die Laufzeit maximal fünf Jahre.
Für die Darlehen werden keine Bereitstellungszinsen erhoben. Auch Sondertilgungen sind jederzeit möglich, ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Sicherheiten werden individuell mit dem antragstellenden Unternehmen vereinbart. In der Regel sind diese in Form einer Bürgschaft durch den/die Gesellschafter (privat) gegenüber der Sächsischen Aufbaubank zu erbringen. Auch Sicherungsübereignungen oder Forderungsabtretungen sind möglich.
WIRTSCHAFT ONLINE: Ich las vom Subsidiaritätsprinzip. Was ist das denn? Können Sie uns dieses Prinzip bitte erklären?
Peggy Hutschenreuter: Das Förderprogramm ist subsidiär, was bedeutet, dass vor Inanspruchnahme des Programms alle anderen verfügbaren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten vorrangig genutzt werden müssen.
WIRTSCHAFT ONLINE: Sie stehen als Beraterin im Vorfeld bestimmt zur Beantwortung weiterer Fragen bereit. Wo können Antragstellende denn dann konkret die Anträge stellen?
Peggy Hutschenreuter: Unsere Branchenberaterinnen und -berater und ich stehen den Mitgliedsunternehmen gerne für eine erste Orientierungsberatung zum Förderprogramm zur Verfügung. Wir informieren über die grundlegenden Inhalte, erläutern zentrale Voraussetzungen und geben Hinweise zur Antragstellung. Für die weiterführende Beratung sowie die formale Antragstellung verweisen wir anschließend auf die direkte Kontaktaufnahme mit der Sächsischen Aufbaubank.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich an die Unternehmen appellieren, rechtzeitig Kontakt mit der Sächsischen Aufbaubank oder der IHK zu Leipzig aufzunehmen, idealerweise bereits bei absehbaren finanziellen Engpässen und nicht erst im Falle einer akuten Zahlungsunfähigkeit. Je früher der Dialog beginnt, desto größer sind die Handlungsspielräume und die Chancen auf eine erfolgreiche Unterstützung.
WIRTSCHAFT ONLINE: Nun zum Antragsprocedere: Wie läuft die Antragsstellung ab? Was müssen mögliche Antragsstellende beachten?
Peggy Hutschenreuter: Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB entscheidet über die Förderfähigkeit und im Rahmen ihres Ermessens über die Förderwürdigkeit sowie Art, Umfang und Höhe der Förderung. Die Zuwendung wird durch Abschluss und Durchführung eines privatrechtlichen Darlehensvertrages gewährt.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht wird. Die Bank ist bestrebt, eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, da bei den antragstellenden Unternehmen in der Regel ein erhöhter Zeitdruck besteht. Eine vollständige und gut aufbereitete Antragseinreichung trägt maßgeblich dazu bei, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
WIRTSCHAFT ONLINE: Danke, liebe Frau Hutschenreuter, für Ihre Zeit und Ihr Engagement.
Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Hutschenreuter gerne weiter.
T: +49 341 1267-1406
M: +49 151 15999456
F: +49 341 1267-1420
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