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Frage der Woche Nr. 29

„Wer entscheidet über eine Anpassung des Mindestlohns?“

17. Juli 2023

In dieser Woche antwortet unser Geschäftsfeldmanager Standortpolitik , zuständig für Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung, auf unsere FRAGE DER WOCHE:

Eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die Mindestlohnkommission, schlägt der Bundesregierung alle zwei Jahre vor, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte. Dieser Kommission gehörten beispielsweise in ihrer letzten Zusammenstellung Christiane Schönefeld als Vorsitzende und von Arbeitgeberseite Brigitte Faust, Steffen Kampeter und Karl-Sebastian Schulte an. Die Arbeitnehmerseite wurde durch Andrea Kocsis, Stefan Körzell und Robert Feiger vertreten. Daneben zählen Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld und Prof. Dr. Tom Krebs als Wissenschaftliche Mitglieder zur Mindestlohnkommission.

Im Koalitionsvertrag wurde am 7. Dezember 2021 festgelegt, dass die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Dies wurde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt.

Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde zu erhöhen. In einem weiteren Schritt soll dieser, laut Mindestlohnkommission, ab Januar 2025 auf 12,82 angehoben werden.

Ihre Kontaktperson

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T: +49 341 1267-1322
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F: +49 341 1267-1422
E: christopher.donner@leipzig.ihk.de

Porträt von Christopher Donner

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