WIRTSCHAFT

Neuerungen 2023 Ha smitteilungen 22 IHK zu Leipzig – wirtschaft Winter 2023 Grenzüberschreitende Partnerschaften anstreben „CONTACT – Business Meetings“ – beste Möglichkeit, miteinander zu sprechen Angesichts des internationalen Wettbewerbs und der Globalisierung der Wirtschaft werden strategische sowie grenzüberschreitende Partnerschaften zu einem wichtigen Faktor bei der Zukunftssicherung hiesiger Unternehmen. Gerade Komplettlösungen entlang der Wertschöpfungskette stehen zur Debatte. Um hier ganz vorn mitzuspielen, braucht es Kommunikation, bestenfalls von Mensch zu Mensch. Diese Möglichkeit – neue Geschäftspartner zu finden und im persönlichen Gespräch kennenzulernen – bieten die „CONTACT – Business Meetings“ unter Beteiligung der IHK zu Leipzig, welche am 8. März 2023 im Rahmen des attraktiven Messedoppels „Zuliefermesse“ und „Intec“ auf der Leipziger Messe stattfindet. Informationen und Anmeldemodalitäten über: www.contact2023.b2match.io Ansprechpartner: Matthias Feige Geschäftsfeldmanager International matthias.feige@leipzig.ihk.de 0341 1267-1324 Abmahnungen wegen Einbindung von Google Fonts Rechtlich problematisch und vermeidbar Seit Sommer 2022 flattern zahlreichen Websitebetreibern Abmahnungen wegen nicht datenschutzkonformer Einbindung von Google Fonts ins Haus. Die Betroffenen sind oft ziemlich überrumpelt und verstehen nicht, was sie falsch gemacht haben. Wir erklären, was Google Fonts eigentlich sind und wie Sie eine Abmahnung wegen rechtswidriger Nutzung vermeiden können. Was sind Google Fonts? Es handelt sich um eine Sammlung von etwa 1.400 Schriftarten, die das Technologieunternehmen Google LLC Betreibern von Websites kostenlos zur Verfügung stellt. Die Schriftarten können zur Darstellung von Textinhalten im Internet verwendet werden, ohne dass dafür Lizenzgebühren an Google gezahlt werden müssen. Wieso wird abgemahnt? Es gibt zwei Möglichkeiten, um Google Fonts zu nutzen. Die eine ist die lokale Einbindung; in diesem Fall werden die Schriftarten zunächst herunter- und dann auf dem eigenen Server wieder hochgeladen. Diese Nutzungsart ist rechtlich unbedenklich. Die andere Option: Ein Google Server lädt die Schriftarten nach, sobald ein Nutzer die Webseite aufruft. Das bedeutet für den Betreiber der Seite deutlich weniger Aufwand, ist aber rechtlich problematisch. Durch diesen externen Aufruf der Schriftarten werden Daten des Nutzers einschließlich dessen IP-Adresse an Google übertragen. Laut einem Urteil des Landgerichts München verstößt diese Form der Nutzung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und stellt somit abmahnwürdiges Verhalten dar. Daran ändert auch die etwaige Einwilligung des Websitebesuchers über das Cookie-Banner nichts! Wie lassen sich Abmahnungen vermeiden? Die IHK zu Leipzig rät dringend, Websites durch die interne IT oder einen externen Dienstleister auf die Art der Einbindung von Google Fonts zu überprüfen und schnellstmöglich auf die lokale Einbindung umzustellen. Außerdem sollten Sie im Fall einer Abmahnung nicht einfach zahlen, sondern zunächst den Sachverständigen der IHK zu Leipzig kontaktieren. Ansprechpartner: Pierre René Rümmelein Bildungs-, Wettbewerbs- und Planungsrecht pierrerene.ruemmelein@leipzig.ihk.de 0341 1267-1332 Impressionen vom vergangenen Business-Meeting

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