KONTAKT Stefan Lindner Tel.: 0351 2802-182 lindner.stefan@dresden.ihk.de die Einfuhr der EU für Mehrwertsteuerzwecke“ (IOSS) registriert sind. Dies umfasst 93 Prozent der gesamten E-Commerce-Ströme in die EU. Für alle anderen Wirtschaftsbeteiligten, die nicht für die IOSS-Regelung registriert sind, ist weiterhin eine exakte Verzollung nach dem Warenwert vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Zollanmeldung den vollen Datensatz enthält. Diese Maßnahme unterscheidet sich von der vorgeschlagenen „Bearbeitungsgebühr“ (Handling Fee), über die derzeit im Rahmen des EU-Zollreformpakets beraten wird. Die Maßnahme bleibt bis zur Einigung über eine dauerhafte Lösung in Kraft. Zur Umsetzung der Abschaffung der 150-EUR-Freigrenze in ATLAS sowie zu weiteren Anpassungen hat der Zoll die ATLAS-Info 0966/26 herausgegeben. Zahlungsaufschub und Auswirkungen auf Höhe der Gesamtsicherheiten In Deutschland wird die Erhebung des Pauschalzolls sowohl in ATLAS IMPOST wie auch in ATLAS Zollbehandlung transaktionsbezogen vorgenommen werden. Für die Entrichtung ist die Möglichkeit der Nutzung eines laufenden Zahlungsaufschubs nach Art. 110 b) Unionszollkodex erforderlich. Die für die Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs erforderliche Leistung einer Gesamtsicherheit muss – bei Nutzung des IOSS-Verfahrens – durch den IOSS-Nutzer oder dessen indirekten Vertreter bei der zuständigen Zollstelle für die Sicherheitsleistung beantragt werden. Bei bereits vorliegender Bewilligung ist zwingend der Referenzbetrag anzupassen. Weitere Informationen zur Anpassung der Gesamtsicherheit finden Sie auf der Webseite der Zollverwaltung. Langfristige Reform: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze Parallel dazu arbeitet die EU an einer umfassenden Reform des Zollsystems. Kernpunkt ist die vollständige Abschaffung der Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro – allerdings erst dann, wenn die IT-Infrastruktur dafür bereitsteht. Der EU Customs Data Hub ist die geplante zentrale digitale Zolldatenplattform der Europäischen Union. Sie ist Teil der umfassenden EU-Zollreform, deren Rahmen im September 2026 vom Rat gebilligt wurde. Der EU Customs Data Hub ∙ Zentrale Plattform zur digitalen Abwicklung aller Zollprozesse ∙ Erlaubt die Ermittlung und Festsetzung der Zollschuld pro Artikel ∙ Ermöglicht einheitliche, vollautomatisierte Kontrollen aller Kleinsendungen ∙ Geplanter Start: 2028, vorbehaltlich der laufenden Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament Erst mit dem Datenhub können die Zollbehörden das gesamte Paketvolumen aus Drittstaaten effizient bearbeiten. Quelle: IHK Magdeburg 30 Außenwirtschaftsnachrichten 5 | Oktober / November 2026 Tipps für die Außenwirtschaftspraxis
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