Außenwirtschaftsnachrichten

Arbeitshilfe für die TÄGLICHE PRAXIS! Kleinsendungen aus Drittstaaten Mit der Verordnung 2026/382 des Rates der Europäischen Union wurde die Verordnung 1186/2009 (ZollbefreiungsVO) mit Wirkung zum 1. Juli 2026 geändert: Statt der bislang vorgesehenen Einfuhrabgabenfreiheit für Waren in Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro ist ab dem genannten Datum ein pauschaler Zoll von drei Euro pro Ware (das bedeutet je angemeldeter Position der Zollanmeldung) vorgesehen. Maßgeblich für den neuen Erhebungstatbestand ist, dass es sich um Sendungen im Fernabsatzverkehr handelt. Die aktuellen Änderungen bilden eine Übergangslösung ab, die es ermöglicht, Zölle auf Waren unter 150 Euro schneller und einfacher zu erheben – bis die geplante vollständige Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze im Jahr 2028 wirksam wird. Übergangslösung ab 1. Juli 2026: Erhebung eines Pauschalzolls Die Übergangsregelung sieht vor, eine vorläufige pauschale Zollgebühr von drei Euro auf Artikel in kleinen Paketen mit einem Wert von weniger als 150 Euro, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden, einzuführen. Dieser Zoll wird seit 1. Juli 2026 auf jede einzelne Ware (item) erhoben, die anhand ihrer „Zollunterpositionen“ (HS 6-Steller) in einem Paket identifiziert wird. Beispiel: Ein Paket enthält ein Paar Skistiefel und zwei Paar Hausschuhe. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Tarifunterpositionen enthält das Paket zwei verschiedene Waren, sodass in Summe sechs Euro Zoll zu entrichten sind. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Zollverfahren zu vereinheitlichen. Für Unternehmen im Onlinehandel und in der Logistik bedeutet dies eine Anpassung der Prozesse. Insbesondere Händler und Privatpersonen, die Waren aus Drittstaaten importieren, müssen künftig die zusätzlichen Kosten berücksichtigen. Der Zollsatz wird auf alle in die EU eingeführten Waren angewandt, für die Verkäufer aus Drittstaaten bei der „einzigen Anlaufstelle für 29 Außenwirtschaftsnachrichten 5 | Oktober / November 2026 Tipps für die Außenwirtschaftspraxis

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