Deutschland Neu: Ausfuhranmeldungen mit sofortiger Überlassung möglich Mit der ATLAS-Info 0966/2026 hat die deutsche Zollverwaltung am 11. Juni 2026 informiert, dass Unternehmen, die Ausfuhren mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes anmelden, bei besonders dringenden Sendungen eine sofortige Überlassung anmelden können. Eine Begründung für den Eilantrag ist nicht erforderlich, jedoch ist über ein Freitextfeld eine „Zusätzliche Information“ zu übermitteln. Die ATLAS-Info enthält dazu einen Mustertext. Bislang war im zweistufigen Verfahren mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes die früheste Fristsetzung für den Folgetag möglich. Die Entscheidung über die sofortige Überlassung liegt weiterhin im Ermessen der zuständigen Zollstelle. c/gm, ATLAS-Info 0966/2026 Westpazifik-Staaten (WPS) REX ersetzt Ermächtigten Ausführer ab 1. September 2026 Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt (EU) 2026/3209 vom 11. Juni 2026 die Meldung veröffentlicht, dass im Warenverkehr mit den Westpazifikstaaten Fidschi, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa (WPS) der präferenzielle Ursprungsnachweis ab 1. September in Form einer Ursprungserklärung eines Registrierten Exporteurs (REX) abzugeben ist. Sie ersetzt damit die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. die Erklärung des Ermächtigten Ausführers (EA). Die Neuregelung folgt dem Trend, das System des Registrierten Exporteurs (REX) zu stärken und dieses in neuen und überarbeiteten Freihandelsabkommen der EU den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Zollbewilligungen zum Ermächtigten Ausführer (EA) vorzuziehen. So wurde im EU-Chile-Abkommen bereits zum Februar 2025 auf die REX-Erklärung umgestellt. c/gm, Amtsblatt (EU) C/2026/3209 Großbritannien Einführung von CBAM ab 2027 Großbritannien führt zum 1. Januar 2027 eine CO2-Abgabe nach dem Vorbild des EU-CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ein. Ziel ist es, zu verhindern, dass die Produktion von emissionsintensiven Gütern in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen verlagert wird. Für Unternehmen in der EU, die CBAM-gelistete Waren aus Großbritannien beziehen, bedeutet das geringere Kosten, da nur die Differenz zwischen UK-CBAM und EU-CBAM zu zahlen sind. Die Berichtspflichten bleiben jedoch unverändert bestehen. c/gm, GOV.UK, GTAI vom 30.04.2026 Europäische Union Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026 Zum 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollbefreiung von Waren mit geringem Wert bis 150 Euro weggefallen. Für Kleinsendungen im E-Commerce-Bereich wird nun je Warenkategorie ein pauschaler Zollsatz von drei Euro erhoben. Dazu kommen Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verbrauchssteuern. Die Regelung gilt zunächst bis 1. Juli 2028 als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der EU-Zollreform. Die Maßnahme wurde aufgrund rasant steigender Zahlen im Onlinehandel vorgezogen. Ab 2028 sollen die Abgaben exakt nach Warenkategorie bzw. HS-Position berechnet werden. Dies wird über den geplanten EU Data Hub erfolgen. Zusätzlich soll ab November 2026 eine Bearbeitungsgebühr pro Sendung eingeführt werden, um die Kosten für die Zollabwicklungen abzufangen. Die Höhe für diese Gebühr ist aktuell Gegenstand der Verhandlung zwischen Europäischem Parlament und Rat. Es sind rund zwei Euro pro Sendung zusätzlich zum Zoll im Gespräch. c/gm, Zoll.de Russland Neues Listungspaket Die EU hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 15. Juni 2026 ein neues Listungspaket verabschiedet, in dem Sanktionen gegen zahlreiche weitere Personen und Organisationen verhängt werden. Gleichzeitig wird das 21. Sanktionspaket vorbereitet, dessen Inhalt bereits Anfang Juni in einer Erklärung der EU-Kommission vorab angekündigt wurde. Neben dem Energie- und Finanzsektor, Krypto-Beschränkungen, Militärtechnologien und der Schattenflotte sind erstmals auch Maßnahmen im Bereich Fischerei vorgesehen, u. a. ein Einfuhrverbot von Kabeljau. c/gm, GTAI vom 19.06.2026, EU-Kommission 09.06.2026 25 Außenwirtschaftsnachrichten 4 | August / September 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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