Länderinformationen Algerien Vorabregistrierung vor Warenversand notwendig Seit 14. Mai 2026 dürfen Importe in Algerien erst dann erfolgen, wenn sie vorher bei einer Bank registriert, d. h. „domiziliert“ wurden. Das Domizilierungsdatum muss zwingend vor dem Transport- und Versanddatum liegen, andernfalls können algerische Banken die Einfuhr ablehnen. Empfehlenswert ist daher eine vorherige Abstimmung mit dem Geschäftspartner in Algerien. c/gm, GTAI vom 21.05.2026 USA Aktueller Stand des EU-USA Abkommens Die EU und die USA haben eine Einigung über gegenseitige Zollsenkungen erzielt. Die zur Umsetzung erforderlichen Verordnungen wurden am 30. Juni 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Damit werden US-amerikanische Industrieerzeugnisse bei der Einfuhr in die EU grundsätzlich zollfrei gestellt. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel gelten Zollkontingente. Im Gegenzug senken die USA die Zölle auf Kfz und Kfz-Teile auf 15 Prozent. Gleiches gilt für bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit nachgewiesenem EU-Ursprung. Eine Einigung über präferenzielle Ursprungsregeln wurde bislang jedoch nicht erzielt, so dass aktuell für die Ursprungsbestimmung der nichtpräferenzielle Ursprung laut Unionszollkodex herangezogen wird. Sollten die USA ihren Teil der Erklärung nicht einhalten oder den EU-Produzenten durch die neuen Regelungen Nachteile entstehen, behält sich die EU vor, die Anwendung der Verordnung auszusetzen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich einer Verlängerung durch die EU vorerst bis 31. Dezember 2029. c/gm GTAI vom 30.06.2026 Rückerstattung IEEPA-Zölle Zwischen August 2025 und Februar 2026 hatten die USA für Einfuhren aus der EU einen einheitlichen Zollsatz von 15 Prozent festgelegt. Grundlage war der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Der Supreme Court hatte diese Zölle mit Wirkung zum 24. Februar 2026 für unwirksam erklärt. Rückerstattungen für bereits gezahlte Zölle können seit dem 29. Juni 2026 über das Cape-Claim Portal (Consolidated Administration and processing of Entries) im Zollsystem ACE (Automated Commerical Environment) beantragt werden. Eine automatische Rückerstattung erfolgt nicht! Der Antrag muss aktiv vom Importeur oder Zollangenten gestellt werden. c/gm, GTAI vom 26.06.2026 24 Außenwirtschaftsnachrichten 4 | August / September 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTk=