Außenwirtschaftsnachrichten 02/2024

Arbeitshilfe für die TÄGLICHE PRAXIS! Der präferenzielle Ursprung – was ist das und wie entsteht er? Zollvergünstigungen bieten zwar Chancen, erfordern zuweilen aber auch einen nicht unerheblichen Aufwand, um diese auch zu nutzen. Relevanz der Ursprungseigenschaft von Waren Die Ursprungseigenschaft von Waren ist unter zwei Gesichtspunkten relevant. Zum einen können an diese zollverschärfende oder zumindest nicht zollbegünstigende Rechtsfolgen geknüpft werden. Das ist insbesondere bei Schutzmaßnahmen, wie z. B. Antidumpingzöllen, der Fall. Bestimmte Produkte, die ihren Ursprung in bestimmten Ländern haben und die ihre Produkte zu Dumpingpreisen anbieten, unterliegen dann Antidumpingzöllen. Maßgeblich ist der nicht-präferenzielle oder handelspolitische Ursprung. Dies ist in der Regel das Land der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Zum anderen können an den Ursprung aber auch Zollvergünstigungen geknüpft werden. In der Regel wird dies in Form von völkerrechtlichen Abkommen statuiert und ist ein zentraler Bestandteil in Freihandelsabkommen. Der Ursprung in diesen Fällen ist ein (in Anlehnung an den lat. Begriff für bevorzugen [„praeferre“]) sog. „Präferenzursprung“ bzw. „präferenzieller Ursprung“. Der präferenzielle Ursprung Der präferenzielle Ursprung richtet sich danach, ob die Ware in einem Land „vollständig hergestellt oder ausreichend be- oder verarbeitet“ worden ist. Die vollständige Herstellung kommt vor allem für Agrarprodukte in Betracht, während die „ausreichende Be- oder Verarbeitung“ für die meisten übrigen Produkte entscheidend ist. In Anhängen zu Präferenz- oder Freihandelsabkommen (den sog. „Ursprungsprotokollen“) ist in teilweise komplizierten Regelungen festgelegt, wann von einer solchen ausreichenden Be- oder Verarbeitung auszugehen ist. Auch die Frage, wie denn ein solcher Ursprung nachzuweisen ist, beantworten die in den Ursprungsprotokollen enthaltenen Regelungen. Zu beachten ist, dass auch Kumulierungen innerhalb einer Präferenzzone möglich sind. In diesem Fall wird dem Produktionsvorgang in einem Land ein Vorgang in einem anderen Land hinzugerechnet („kumuliert“). Die in den Ursprungsprotokollen enthaltenen Regelungen verfolgen unterschiedliche Ansätze. In älteren Abkommen war der sog. „Positionswechsel“ weitverbreitet. Das heißt: Eine ausreichende Be- oder Verarbeitung liegt vor, wenn sämtliche Vormaterialien, die ihren Ursprung nicht in dem Herstellungsland des Fertigerzeugnisses hatte, nach der Behandlung in eine andere Position des HS (harmonisiertes System) einzureihen sind. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass ein Positionswechsel in 24 Außenwirtschaftsnachrichten 2 | 2024 Tipps für die Außenwirtschaftspraxis

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