WIRTSCHAFT

Hausmitteilungen Derzeit befindet sich der Kreislaufwirtschaftsplan des Landes Sachsen in der Fortschreibung. Hierbei ist es wissenswert, dass der bisherige Abfallwirtschaftsplan erstmals als Kreislaufwirtschaftsplan gedacht und umgesetzt werden soll. Sachsens zuständiger Umweltminister, der Leipziger Wolfram Günther, äußerte sich zu der Richtung des Kreiswirtschaftsplans Ende 2022 in einer Presseinformation wie folgt: „Wir werden Abfall vermeiden und die Recyclingquote deutlich erhöhen. Gleichzeitig wird dann weniger Abfall deponiert oder verbrannt. Ebenfalls auf der Agenda steht, die Abfallexporte aus Sachsen heraus zurückzufahren. Und nicht zuletzt wollen wir, dass deutlich mehr Baustoffe wiederverwendet werden. Hier brauchen wir bessere Rahmenbedingungen und Anreize. Daran arbeiten wir.“ Kritisch wohlwollend Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Sächsischen IHKs positioniert sich laut Jörg Schulze (Umweltberater der IHK zu Leipzig) „kritisch wohlwollend“. Positive Aspekte für die Mitgliedsunternehmen sind: Der strategische Ansatz der Entwicklung hin zu einer echten Kreislaufführung der Abfallbewirtschaftung ist erkennbar, Zielstellungskonflikte zu anderen Strategien (etwa der Nachhaltigkeits-/Rohstoffstrategie) werden vermieden und Synergien verbessert. Daneben befürwortet die LAG-Stellungnahme die Förderung des Recyclings von Primärbaustoffen sowie die Gleichstellung von Recycling/(RC)- Baustoffen und Primärrohstoffen. Sie verweist darauf, dass die Verfüllung von Tagebauen und Abgrabungen mit mineralischen Abfällen unter der Berücksichtigung des Grundwasser- und Bodenschutzes weiterhin möglich sein soll. Damit bleibt in der derzeitigen Fassung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans als Kreislaufwirtschaftsplan die Entsorgungssicherheit gewährleistet. Kritischer merkt die LAG-Stellungnahme die Andienungspflicht für gefährliche und nicht-gefährliche Abfälle primär in Sachsen sowie die Beschränkung der Deponiegenehmigungen auf in Sachsen anfallende und nicht verwertbare Abfälle an. Die sächsischen IHKs fordern bezugnehmend auf den Fortschreibungsprozess eine Vereinfachung der bestehenden Gesetzgebung (beispielsweise beim Verpackungsgesetz) sowie klare, transparente und umsetzbare Regelungen. Die Abfallentsorgung im Freistaat muss flächendeckend zu adäquaten Konditionen gewährleistet sein. Sächsischer Kreislaufwirtschaftsplan wird fortgeschrieben Positionierung der Sächsischen Industrie- und Handelskammern Ansprechpartner: Jörg Schulze Umweltberatung joerg.schulze@leipzig.ihk.de 0341 1267-1262 IHK zu Leipzig – wirtschaft Frühjahr 2023 21

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