Der Beschluss 2026/508 schafft zudem die Grundlage für ein künftiges vollständiges Seeverkehrsverbot in Zusammenhang mit russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen. Neu ist auch die erstmalige Anwendung des Antiumgehungsinstruments. So dürfen bestimmte Waren nicht mehr nach Kirgistan geliefert werden, wie Waren der HS-Codes 8457 10 und die 8517 62. Die Regelungen gelten seit dem 23.04.2026. c/wr GTAI vom 27.04.2026 Welt HS-System: 2028 neue Version Das Harmonisierte System der Warencodierungen (HS-Codes) wird zum 1.1.2028 überarbeitet. Der übliche Abstand von fünf Jahren wurde dieses Mal auf sechs Jahre verlängert. Die Änderungen umfassen unter anderem folgende Produktgruppen: Öffentliche Gesundheit: Es gibt neue HS-Codes für Impfstoffe und andere medizinische Produkte wie beispielsweise persönliche Schutzausrüstung oder Krankenwagen. Weitere Anpassungen sollen dazu beitragen, vereinfachte Verfahren, beschleunigte Abfertigung oder Zollerleichterungen schneller und einfacher umzusetzen. Nahrungsergänzungsmittel: Eine neue Überschrift und Anmerkungen erleichtern die Unterscheidung zwischen Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten. Kunststoffabfälle: Eine Umstrukturierung unterscheidet zwischen gefährlichen, PIC-kontrollierten sowie anderen Kunststoffabfällen. Zudem wird Einwegplastik bzw. Einmalnutzung berücksichtigt. c/wr, GTAI vom 23.04.2026 Mexiko Importzölle angehoben Zum 24. April hat Mexiko die Einfuhrzölle für zahlreiche Waren angehoben. Bei den betroffenen Warengruppen handelt es sich um Chemikalien, Kosmetika, Papier, Karton, Textilien, Stahl, grafische Kunst, Aluminiumwaren, Kfz‑Teile, Elektromaterial, Fahrräder, Musikinstrumente und Möbel. Näheres im GTAI-Artikel. c/wr, GTAI vom 30.04.2026 Pan-Euro-Med-Zone (PEM): Regeln ab Januar 2026 Die Zollverwaltung hat die Fachmeldung zum Regionalen Übereinkommen aktualisiert. Sie finden dort ∙ Informationen zur Gültigkeit von Präferenznachweisen, die vor bzw. ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden; ∙ Kumulierungsmöglichkeiten ab 1. Januar 2026; ∙ Details zu Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen als Vorpapier zum Nachweis der Ursprungseigenschaft. Zur PEM-Zone gehören folgende Länder: die Schweiz, die Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Färöer-Inseln, die Türkei, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, die palästinensischen Gebiete, Georgien, die Moldau, die Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo. Die wichtigsten Änderungen: ∙ Als Ursprungsnachweis gibt es nur die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Ursprungserklärung. Die EUR-MED entfällt. ∙ Die produktspezifischen Listenregeln werden vereinfacht. ∙ Die Werttoleranz von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft wird von zehn auf 15 Prozent erhöht. ∙ Bei Verwendung des Wertkriteriums wird der zulässige Anteil an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft von 40 auf 50 Prozent des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses erhöht. ∙ Textilien sollen die Ursprungseigenschaft anhand einer größeren Palette von Verarbeitungsschritten erlangen können. c/wr, GTAI vom 22.04.2026 Zentralafrikanische Republik Konformitätsbewertungen weiterhin durch SGS Für die Konformitätsbewertungen im Rahmen der Wareneinfuhr in die Zentralafrikanische Republik ist weiterhin die Zertifizierungsgesellschaft SGS www.sgs.com zuständig. Ziel ist die Überprüfung und Bestätigung, dass die auszuführenden Produkte den geltenden nationalen und/oder internationalen Qualitäts und Sicherheitsstandards entsprechen. Nur konforme Produkte erhalten eine Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) und können importiert werden. c/wr, GTAI vom 18.03.2026 24 Außenwirtschaftsnachrichten 3 | Juni / Juli 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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