WIRTSCHAFT Digital

zusetzen, so dass nicht für jeden Laptop die Abwärme gemessen werden muss. Wir haben also unverhältnismäßigen Aufwand unterbunden und Klarheit geschaffen. WIRTSCHAFT: Und fürs Klima bringt das Gesetz – genau was? Rummel: Energieeffizienz wird zunehmend zu einem Wettbewerbsvorteil. Ab 2027 steigen die CO₂-Preise, weil der europäische Emissionshandel auf Wärme und Verkehr ausgeweitet wird. Angesichts des Emissionshandels ist fraglich, ob es zusätzlich so viel Bürokratie braucht, zumal beim Energiesparen nicht zwischen erneuerbaren und fossilen Energiequellen unterschieden wird. Die Festlegung absoluter nationaler Einsparziele könnte verunsichern und mutige Investitionen hemmen. Wenn industrielle Prozesse, deren Energieverbräuche unvermeidlich hoch sind, dorthin verlagert werden, wo die Umweltstandards geringer sind, hilft das dem globalen Klimaschutz nicht, und es schwächt die heimische Wirtschaft. WIRTSCHAFT: Was ist von der neuen Abwärmeplattform zu erwarten? Rummel: Damit gehen wir in Richtung Wärmewende. Produzierende Unternehmen mit unvermeidlichen Abwärmeprozessen sind wichtig für die künftige klimafreundliche und kostengünstige Wärmeversorgung. Mit der Plattform sollen solche Abwärmepotenziale systematisch erfasst und für die lokale Wärmeversorgung nutzbar gemacht werden. WIRTSCHAFT: Was bietet die IHK zu Leipzig ihren Mitgliedsunternehmen in Sachen Energie an? Rummel: Unser Energie- und Klimaschutzausschuss berät die Vollversammlung der IHK. Wir engagieren uns für eine sichere, klimafreundliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung und vernünftige regulatorische Rahmenbedingungen. Die IHK bietet Orientierung bei rechtlichen Fragen, Fördermitteln oder Energiemanagementsystemen. Und wir bieten Veranstaltungen, zum Beispiel am 22. Januar einen ganzen Tag zur Wärmewende (siehe Veranstaltungstipps – d. Red.) WIRTSCHAFT: Summa summarum: Sind wir auf dem richtigen Weg? Rummel: Viele Unternehmen arbeiten längst an ihrer Energieeffizienz: Energie ist teuer und der Wettbewerbsdruck hoch. Deutschland hat als führende Technologienation gezeigt, dass sich Wirtschaftswachstum prinzipiell von klimaschädlichen Emissionen entkoppeln lässt, wodurch auch die Folgekosten des Klimawandels gedämpft werden können. Von daher bin ich optimistisch. Dirigistische Gesetze, die den angeschlagenen Standort unattraktiver machen, sind jedoch der falsche Weg. (jad) Energieeffizienzgesetz: Was kommt ab 2025 auf wen zu? Unternehmen ab 2,5 GWh ■ Abwärmemeldung: Erstmeldung der Abwärmepotenziale bis 1. Januar 2025, danach jährliche Meldungen bis zum 31. März. ■ Bagatellgrenzen: Keine Meldepflicht für Anlagen mit <200 MWh oder Standorte mit <800 MWh Abwärme. Unternehmen ab 7,5 GWh ■ Managementsysteme: Verpflichtung zur Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystems (EMAS). ■ Schwellenwertprüfung: Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre wird zu Jahresbeginn geprüft. Bei Überschreiten gilt eine Umsetzungsfrist von 20 Monaten. ■ Frist: Erste Unternehmen müssen bis zum 18. Juli 2025 ein Managementsystem implementieren. Rechenzentren (auch unternehmensintern) ■ Managementsysteme: ISO 50001 oder EMAS bis 2025. ■ Erneuerbare Energien: 100 % bilanzieller Grünstrom bis 2027. ■ Effizienzstandards: Anforderungen wie Power Usage Effectiveness (PUE). Öffentlicher Sektor ■ Energieeinsparung: Ab 2024 jährliche Einsparung von 2 % Endenergie verpflichtend. ■ Vorbildrolle: Verpflichtung zu energieeffizienten Beschaffungen und Transparenz bei Fortschritten. 9 Energie Spezial IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Winter 2024

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