Künftig ermöglicht die Datenbank die elektronische Eintragung einer Generalvollmacht für den Steuerberater. Mehr Informationen Zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater Für die Berufsausbildung in staatlich anerkannten Berufen schreibt der Gesetzgeber für neue Verträge ab dem 1. Januar 2025 mindestens die folgenden Vergütungen vor, die monatlich bis zum jeweils 30./31. zu zahlen sind: 1. Lehrjahr: 683 Euro 2. Lehrjahr: 805 Euro 3. Lehrjahr: 921 Euro 4. Lehrjahr: 955 Euro Zusätzlich gilt, dass nicht tarifgebundene Betriebe die tariflichen Sätze, die für ihre jeweilige Branche und Region gelten, um maximal 20 Prozent unterschreiten dürfen. Daher kann in vielen Fällen die genannte Mindestausbildungsvergütung NICHT angewendet werden, sondern fällt höher aus. Ansprechpartner für Beratungen sind die AusbildungsBerater nach Berufen von A bis Z. Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steigt 2025 an Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23. Oktober 2024 (BGBl 2024 I Nr. 323) ist eine Initiative, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen. Dazu zählt die Absenkung der Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen. Nach den bisherigen Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) müssen steuerrelevante Unterlagen wie Rechnungen, Bilanzen und andere Geschäftsdokumente zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Durch das BEG IV soll die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen (Buchungsbelege) auf acht Jahre gesenkt werden. Mehr Informationen Absenkung der Aufbewahrungsfristen ab 1. Januar 2025 Gesetzesänderungen 18 IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Winter 2024
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