WIRTSCHAFT Digital

Das Verfahren zur „Validierung“ wird in ausgewählten Berufen ab 1. Januar 2025 im Gesetz verankert, im Rahmen des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG). Daraus ergeben sich Chancen für Berufserfahrene ohne Abschluss. In einem individuellen Feststellungsverfahren werden berufspraktische Kompetenzen bewertet. Das ergänzt bestehende erfolgreiche Instrumente der Beruflichen Bildung. Die Validierung liegt in Verantwortung der IHKs und hilft Betrieben, das Wissen und Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einzuschätzen und sie entsprechend ihrer Fähigkeiten im Arbeitsleben einzusetzen. Das Verfahren hilft zudem, einen Weiterbildungsbedarf von angelernten Beschäftigten zu erkennen und sie passgenau weiterzuqualifizieren. Möglich ist das in 21 anerkannten Berufen für Menschen, die älter als 21 Jahre sind. Ansprechpartner für alle Anträge und Verfahren in Sachsen ist die IHK Dresden. Berufsausbildung Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) ist ein umfangreiches Reformpaket, das verschiedene steuerliche und bürokratische Erleichterungen für Unternehmen bringen soll. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Förderung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) im B2B-Bereich. Mit dem neuen § 14 UStG werden ab 2025, spätestens aber ab 2028 E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Bis einschließlich 2027 gelten Übergangsregelungen, sodass die zwingende Einhaltung ab 2028 zu beachten ist. Befristet bis zum 31. Dezember 2026 kann statt einer E-Rechnung auch eine sonstige Rechnung auf Papier oder mit Zustimmung des Empfängers in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden. Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 Euro im Kalenderjahr 2026 können diese Regelung bis zum 31. Dezember 2027 anwenden. Wachstumschancengesetz Mehr Informationen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26. November 2019 (BGBl 2019 I S. 1794) wurden die neuen Vorschriften zur Grundsteuer konzipiert. Die Durchführung der Hauptfeststellung von Grundsteuerwerten zum Stichtag 1. Januar 2022 zum Zwecke der Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den 1. Januar 2025 ist weitestgehend abgeschlossen, sodass die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 festgesetzt werden kann. Damit die Grundsteuer festgesetzt werden kann, hat der sächsische Gesetzgeber das sächsische Grundsteuermesszahlengesetz (SächsGrStMG) vom 21. Dezember 2021 (SächsGVBl 2022 S. 9) erlassen. Sowohl das Grundsteuer-Reformgesetz als auch das sächsische Grundsteuermesszahlengesetz sind nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts (rechtskräftiges Urteil vom 24. Oktober 2023: 2 K 574/23) verfassungskonform. Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz Grundsteuer ab 1. Januar 2025 Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Arbeitsstunde. Mehr Informationen Mindestlohn Viele gesetzliche Schriftformerfordernisse werden auf Textform herabgestuft. Dazu zählen Satzungsänderungen für Vereine, Mietverträge, Landpachtverträge und beispielsweise Arbeitszeugnisse. Einige Verträge können künftig in elektronischer Form geschlossen werden, etwa Arbeitsverträge. Schriftformerfordernisse 17 Gesetzesänderungen IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Winter 2024

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