Außenwirtschaftsnachrichten 02/2024

Das Enterprise Europe Network – Unterstützung für Unternehmen weltweit Weitere Informationen und Ansprechpartner unter: www.een-sachsen.eu l Hilfe bei Kooperations- und Geschäftsanbahnung l Informationen zu europäischen Förderprogrammen und Finanzierungen l Unternehmerreisen und Kooperationsveranstaltungen l Recherche in den europaweiten Datenbanken een.ec.europa.eu Stahlschrott, Papierabfall, gebrauchte Speiseöle, rohe Häute und Felle, Abfälle aus Aluminium, Abfälle aus Kupfer, elektrische und elektronische Abfälle, Abfälle aus Weichkautschuk (Reifen), Kunststoffabfälle. Die vollständige Liste der betroffenen Waren ist auf der Zollseite von Dubai erfasst (siehe GTAI-Artikel). GTAI vom 26.02.2024 (c/wr) Westbalkanstaaten Aktuelle Umsatzsteuersätze Die Einfuhr von Waren unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer und im Falle der Einfuhr als Einfuhrumsatzsteuer bezeichnet. In den Ländern des westlichen Balkans, d. h. in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, spricht man vom „porez na dodatnu vr(ij)ednost“ (PDV). Die importierten Waren werden grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz belastet. Für einige ausgewählte Waren, wie z. B. für Lebensmittel oder Bücher, können ermäßigte Steuersätze oder auch eine Steuerbefreiung infrage kommen. Die Regelungen hierzu sind von Land zu Land unterschiedlich. Lediglich in Bosnien und Herzegowina gibt es noch keinen ermäßigten Steuersatz. Der Regelsteuersatz liegt zwischen 17 und 21 Prozent, die ermäßigten Steuersätze (nur in Bosnien und Herzegowina gibt es das noch nicht) liegen zwischen 6 und 10 Prozent. GTAI vom 06.02.2024 (c/wr) 17 Außenwirtschaftsnachrichten 2 | 2024 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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