Außenwirtschaftsnachrichten 02/2024

Länderinformationen Brasilien Brasiliens Importeure nutzen „Ex-tarifário“-Regime in 2024 weiter In Brasilien sind zahlreiche Produkte z. B. aus dem Bereich Maschinen, Apparate und Geräte (Kapitel 84, 85 und 90) bei der Einfuhr zollfrei. Damit sollen im Rahmen der „Ex-tarifário“- Regelung technische Innovationen gefördert werden. Die regulären Zölle für diese Produkte können beispielsweise 12,6 und 11,2 Prozent betragen. Die Regelung gilt bis 31.12.2025 und wurde vor einigen Wochen erneut angepasst. Welche Waren im einzelnen betroffen sind, kann der brasilianischen Zollseite entnommen werden (Link siehe GTAI-Artikel). GTAI vom 22.02.2024 (c/wr) Russland Sanktionen: Textvorschlag für No-Russia-Klausel Seit dem 20.03.2024 müssen Unternehmen in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine sogenannte No-Russia-Klausel aufnehmen. Damit wird die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt. Verkäufe beziehungsweise Lieferungen an bestimmte Partnerländer sind von der Vorschrift ausgenommen. Aktuell handelt es sich dabei um die USA, Japan, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz. Im GTAI-Artikel wird auf einen Formulierungsvorschlag der EUKommission für die No-Russia-Klausel verwiesen. Alternativ könnte folgender Textvorschlag verwendet werden, der nach bestem Wissen erstellt wurde, wobei eine Haftung nicht übernommen werden kann: „Wir untersagen hiermit ab dem 20.03.2024, die von uns gelieferten Waren, die gem. Art. 12 g der VO (EU) 833/2014 von den Anhängen XI, XX, XXXV, XL erfasst sind, direkt oder indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation zu verkaufen, exportieren oder re-exportieren. Der Käufer verpflichtet sich, angemessene Überwachungsmechanismen einzuführen und aufrechtzuerhalten, welche sicherstellen, dass eine Umgehung im Hinblick auf die Erfordernisse des Art. 12 g durch Dritte in der Lieferkette ausgeschlossen werden können. Im Falle der Zuwiderhandlung behalten wir uns ∙ den Rücktritt vom Vertrag, ∙ Schadensersatz in Höhe von XX Prozent des Vertragswertes sowie ∙ den sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, sobald ihm Informationen über mögliche Zuwiderhandlungen Dritter bekannt werden, und stellt erforderliche Informationen innerhalb von 14 Tagen auf einfache Anforderung zur Verfügung.“ GTAI vom 05.03.2024 (c/wr) Übersicht der Sanktionspakete Eine Übersicht über die bisher beschlossenen Sanktionspakete der EU gegenüber Russland hat die GTAI veröffentlicht. Thematisch ist sie wie folgt unterteilt: Neue Sanktionen gegen Russland im Überblick, Auswirkungen der EU-Sanktionen auf den Warenverkehr, Sanktionen auf Dienstleistungen, Finanzsanktionen gegen Russland, Sanktionslisten mit Personen und Unternehmen, No-Russia-Klausel – Formulierungsvorschlag der EU-Kommission, Chronologische Übersicht über EU-Sanktionen gegenüber Russland. GTAI vom 05.03.2024 (c/wr) Vereinigte Arabische Emirate Exportzoll für Industrieabfälle Industrieabfälle werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) seit dem 24.01.2024 mit einem Exportzoll belastet. Die Zölle sind von allen exportierenden Unternehmen einschließlich in Freizonen zu entrichten. Folgende Arten von Industrieabfällen sind betroffen: 16 Außenwirtschaftsnachrichten 2 | 2024 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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