Außenwirtschaftsnachrichten 01/2024

Artikel von Germany Trade and Invest (GTAI) finden Sie auf der Startseite von www.gtai.de. Wählen Sie: Trade > Entdecken Sie unser Informationsangebot > Bleiben Sie auf dem Laufenden > Recht und Zoll > Überblick Recht und Zoll > Wissen zu Zoll und Einfuhr > Zollberichte und Meldungen. Hinweise LÄNDERINFORMATIONEN EU Marokko USA CBAM – Fragen und Antworten Germany Trade and Invest (GTAI) hat Fragen und Antworten zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zusammengestellt. Die Themen sind Übergangsregister, Pflichten für Importeure, Anwendungsbereich, betroffene Länder, Emissionen und Standardwerte, Rückwaren und andere Zollverfahren, Überprüfung der Berichte, Weiterverarbeitung im Drittland. GTAI vom 29.12.2023 (c/w.r.) CBAM – So funktioniert die Übergangsphase Am 01.10.2023 hat die Übergangsphase begonnen. Die wichtigsten Punkte werden im folgenden Artikel der GTAI erklärt: Wer muss einen CBAM-Bericht erstellen? – Welche Informationen Muss der CBAM-Bericht enthalten? – Woher erhalten Unternehmen die Emissionsdaten? – Wann und wo sind CBAM-Berichte einzureichen? – Was ist bei Rückwaren und Veredelungserzeugnissen zu beachten? – Was passiert, wenn Einführer keinen CBAM-Bericht abgeben oder der Bericht unvollständig ist? GTAI vom 29.12.2023 (c/w.r.) CBAM – Checkliste Damit sich Unternehmen auf CBAM vorbereiten können, hat die GTAI eine Checkliste veröffentlicht. Sie ist im folgenden Artikel enthalten. GTAI vom 29.12.2023 (c/w.r.) CBAM – EU-Kommission veröffentlicht Standardwerte Im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus hat die Europäische Kommission sogenannte Standardwerte für die CBAM-Übergangsphase veröffentlicht. Die Standardwerte sind nach Produktgruppen sortiert. Sie beziehen sich auf den KNCode der Ware und geben Aufschluss über die direkten und indirekten sowie die gesamten Treibhausgasemissionen. Sie stellen einen weltweiten Durchschnitt dar, gewichtet nach Produktionsmengen. Unternehmen sollten nur dann auf Standardwerte zurückgreifen, wenn sie keine tatsächlichen Emissionen melden können. Die EU-Kommission kündigte außerdem an, die Standardwerte regelmäßig zu überarbeiten. Die Nutzung der Standardwerte ist auf die ersten drei Berichte begrenzt: Q4/2023: Frist am 31.01.2024 Q1/2024: Frist am 30.04.2024 Q2/2024: Frist am 31.07.2024 Der Link zum offiziellen Dokument mit den Standartwerten (25 Seiten) findet sich im GTAI-Artikel. GTAI vom 02.01.2024 (c/w.r.) Registrierungspflicht für Exporteure von Nahrungsmitteln Unternehmen, die Nahrungsmittel nach Marokko exportieren, müssen sich seit dem 01.01.2024 bei der marokkanischen Behörde für Lebensmittelsicherheit registrieren lassen. Betroffen sind Exporteure folgender Produktkategorien: Fleisch und Fleischerzeugnisse, Fischerei und Aquakultur, Milch und Milcherzeugnisse, Säfte und Nektar, Konserven mit pflanzlichen Produkten, die einer thermischen Behandlung unter- zogen werden, einschließlich Saucen und Würzen. Die Registrierung bei ONSSA übernimmt der marokkanische Importeur. Ausländische Lebensmittelexporteure müssen zwei Dokumente für die Registrierung zur Verfügung stellen: Eine Konformitätserklärung und eine Bescheinigung der Konformitätserklärung durch die zuständige (Lebensmittelüberwachungs-) Behörde des Exportlandes. GTAI vom 02.01.2024 (c/w.r.) Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium bis 2025 ausgesetzt Die USA werden die Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukten aus der EU bis zum 31.03.2025 weiter aussetzen. Ursprünglich sollte die Regelung mit Beginn 2024 auslaufen. So können diese innerhalb von Zollkontingenten weiter in die USA eingeführt werden. Bis dahin sollen die Verhandlungen zwischen beiden Partnern über den Handel mit Stahl und Aluminium abgeschlossen sein. GTAI vom 22.12.2023 (c/w.r.) 12 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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