Außenwirtschaftsnachrichten 12/2023

Welche Arten von Zollsätzen gibt es? Ein Überblick. WTO-Zollsatz Dies ist der Zollsatz, den die WTO-Mitgliedstaaten untereinander anwenden. Er wird auch MFN – (Most Favoured Nations) Zollsatz genannt. Dieser Zollsatz ist im Normalfall anzuwenden, das heißt, wenn kein Freihandelsabkommen zwischen den Parteien besteht. Genereller Zollsatz Dieser Zollsatz gilt für Waren mit Ursprung in Ländern, die nicht Mitglied der WTO sind. Er ist meist deutlich höher als der WTO-Zollsatz. Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen Staaten, die untereinander ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, gewähren Ursprungserzeugnissen ihrer Vertragspartner grundsätzlich günstigere Zölle als den WTO-Zollsatz. Nach Inkrafttreten der Freihandelsabkommen werden die Zölle entweder sofort oder nach einem Stufenplan bis auf null abgebaut. In Einzelfällen kann es auch bei einem Restzoll bleiben. Bestimmte, besonders sensible Waren können vom Zollabbau auch ausgeschlossen sein. Es bleibt dann beim WTO-Zollsatz. Für Agrarwaren werden häufig bestimmte Mengen (Kontingente) vereinbart, die zollbegünstigt eingeführt werden können. Nach Überschreiten der vereinbarten Menge gilt dann für weitere Einfuhren wieder der WTO-Zollsatz. Zollsatz aufgrund allgemeiner Präferenzen Grundsätzlich gewähren alle WTO-Staaten Zollvergünstigungen für Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern. Die am wenigsten entwickelten Länder werden besonders gefördert. Hat ein Land Fortschritte in der Entwicklung gemacht und eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit erreicht, können die Zollvergünstigungen eingeschränkt sein. Antidumping-, Antisubventions- und Schutzzölle Antidumping ist eine Schutzmaßnahme gegen Einfuhren von Waren, die zu einem geringeren als auf dem Heimatmarkt geltenden oder unter den Herstellungskosten liegenden Preis in andere Länder exportiert werden (Dumping). Antidumpingzölle dürfen verhängt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Ware unter dem auf dem Heimatmarkt geltenden Preis exportiert wird und den konkurrierenden Herstellern im Importland dadurch ein bedeutender Schaden entstanden ist. Auch die Kausalität muss nachgewiesen werden. Mit Antisubventionszöllen (engl. countervailing duties) können sich Importländer gegen unfaire Exportsubventionen anderer Länder wehren. Der Preisvorteil, der durch die Subventionen entsteht, soll durch die Zölle ausgeglichen werden. Schutzzölle (safeguards) dürfen dann erhoben werden, wenn Einfuhren unvorhergesehen stark ansteigen und bei den heimischen Herstellern vergleichbarer Waren ernsthafte Schäden verursachen. Die Schäden müssen schwerwiegender sein als bei Antidumping- und Antisubventionszöllen gefordert. Das Verfahren ist ähnlich wie bei den beiden anderen Schutzmaßnahmen. Die Schutzzölle gelten jedoch nicht nur für Einfuhren aus bestimmten Ländern, sondern grundsätzlich gegenüber allen Einfuhren. Ausnahmen sind etwa dann möglich, wenn Freihandelsabkommen bestehen. Außertarifliche Zollfreiheiten Prinzipiell sind darunter Ausnahmetatbestände zu sehen, die entweder keinen oder einen vernachlässigbaren kommer- ziellen Hintergrund haben, etwa die nichtkommerzielle Einfuhr von Waren im Reise- oder im Postverkehr. Auch für Mustersendungen und Werbematerial werden Zollbefreiungen gewährt. Klaus Möbius, GTAI IHK bietet Exportinfos als kostenlose App – Know-how im Außenhandel mit dem Smartphone abrufbar Im Exportlexikon finden Sie alles Wichtige rund um die Begriffe und Abkürzungen Außenhandel kurz und kompakt erläutert. Nutzen Sie die kostenlose Export-App: Erhältlich unter www.export-app.de oder im App-Store. Im Exportlexikon finden Sie alles Wichtige rund um die Begriffe und Abkürzungen im Nutzen Sie die kostenlose Export-App www.export-app.de oder im App-Store 18 Außenwirtschaftspraxis

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