Ausbildende Unternehmen

Als zentrales Organ der Aus- und Weiterbildung im dualen System beteiligen wir uns aktiv an bildungspolitischen Themen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Region.

  • Wir betreuen Projekte in den Bereichen der allgemeinbildenden Schulbildung, beruflichen Bildung, Hochschulbildung sowie Weiterbildung.
  • Wir wirken mit in bundesweiten sowie regionalen Arbeitskreisen und Gremien.
  • Wir initiieren und unterstützen Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung.
  • Wir nehmen Stellung zu bildungspolitischen Themen.

Bildung in Deutschland

1. Deutsches Bildungssystem

2. Sächsisches Schulsystem

3. IHK - Karriere mit Lehre

IHK Lehrstellen- & Praktikumsbörse

Stellen Sie Ihre offenen Ausbildungsplätze und Praktika kostenlos in die IHK Lehrstellen- & Praktikumsbörse.

ZUR IHK LEHRSTELLEN- & PRAKTIKUMSBÖRSE

Kammerkoordination Berufliche Orientierung Sachsen

Karolin Gottschalk

Ein gemeinsames Projekt aller sächsischen IHKs und HWKs in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus zur überregionalen Koordination der Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung (BO) in Sachsen.

Tätigkeitsfeld:

  • Überregionale Vernetzung und Austausch

  • Unterstützung der Kammern bei der Abstimmung von BO-Projekten

  • Ansprechpartner für überregionale Akteure der BO

  • Informationsaustausch zwischen Kammern und Akteuren der BO

  • Vertretung der Kammern in Netzwerken

  • Koordinierung gemeinsamer Social Media-Aktivitäten

  • Zusammenarbeit mit SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen

Kontakt:

Karolin Gottschalk
IHK Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz

Telefon: 0371 6900-1424
Fax: 0371 6900-191424
Internet: www.chemnitz.ihk24.de
E-Mail: Karolin.Gottschalk@chemnitz.ihk.de

Arbeiter besprechen derzeitiges Projekt

Ausbildungseignung

Möchte ein Unternehmen Azubis ausbilden, muss vorher festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen und Eignungen gegeben sind. Die Eignung einer Ausbildungsstätte liegt nach § 27 BBiG vor, wenn die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten laut Ausbildungsverordnung vermittelt werden können – und wenn die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Plätze oder der Anzahl dort beschäftigter Fachkräfte steht. 

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