Wirtschaftspolitische Positionen 2023

Vorwort

Die IHK zu Leipzig vertritt das Gesamtinteresse von etwa 67.600 kammerzugehörigen Unternehmen in der Stadt Leipzig sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen.

Die „Wirtschaftspolitischen Positionen 2023“ sind gleichermaßen Leitbild und Richtschnur. Mit den Positionen werden für viele Handlungsfelder – von der dualen Berufsausbildung und Fachkräftesicherung über das Steuersystem bis hin zu den energiepolitischen Rahmenbedingungen – Standpunkte sowie Forderungen formuliert, wie durch Politik und Verwaltung die Wirtschaft gestärkt, Belastungen reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ausgebaut werden kann.

Unterschiedliche Interessen einzelner Branchen oder Betriebe werden entsprechend des gesetzlichen Auftrages der Industrie- und Handelskammern abwägend und ausgleichend berücksichtigt. Auch Minder- und Einzelmeinungen sind als solche in den Positionstexten abgebildet und kenntlich gemacht.

Die „Wirtschaftspolitischen Positionen 2023“ entstammen einem umfassenden und demokratischen Konsultationsprozess mit den Mitgliedsunternehmen und Gremien der IHK zu Leipzig. Vom 23. Juni bis zum 12. September 2022 konnten sich alle IHK-Mitglieder über ein Online-Beteiligungsportal mit eigenen Hinweisen und Anregungen aktiv in die Themen, Inhalte und Vorschläge einbringen.

Die Vollversammlung der IHK zu Leipzig hat die „Wirtschaftspolitischen Positionen 2023“ im Dezember 2022 beschlossen.

Maßnahmen und Aktivitäten zur Interessenvertretung im Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung im Jahr 2023

  • Beteiligung an der Ausbildungskampagne der IHK-Organisation 2023 ff.
  • neues Angebot „Mobile Berufsorientierung“ zur aufsuchenden Information von Schülerinnen und Schülern auch außerhalb von Schulen im IHK-Bezirk Leipzig
  • Intensivierung der praktischen Berufsorientierung (z. B. „Werkstatttage“, Exkursionen von Schulklassen) durch Erschließung von Synergien der Bildungszentren von IHK und Handwerkskammer zu Leipzig 
  • Ausbau der Kommunikation in (Sozialen) Medien sowie im Rahmen von Berufsorientierungsmessen („Aktionstag Lehrstellen“, „Lange Nacht der Ausbildung“) direkt über Zielgruppen (Eltern, Schüler, Schülerverbände/-räte) zu Ausbildungsmöglichkeiten im IHK-Bezirk Leipzig
  • Absicherung der Landesfinanzierung für Förderprogramme und Angebote der Aus- und Weiterbildung im Doppelhaushalt 2023/2024 mittels landesweit abgestimmter Aktivitäten gegenüber Parlament und Staatsregierung
  • Revitalisierung unserer IHK-Initiative „Unternehmen machen Schule“ zur Stärkung ökonomischer Bildungsinhalte in Schulen sowie zur Aufwertung entsprechender Inhalte in der Lehrerbildung
  • verstärkte Informationsvermittlung zu EU-weiten Austauschmöglichkeiten für Auszubildende (ERASMUS plus) im Rahmen von Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Beratungen
  • Unterstützung von Ausbildungsbetrieben bei der Digitalisierung der Ausbildung
  • Fortsetzung unserer Ausbildungsprojekte in Ägypten und Vietnam zur Gewinnung nach deutschen Berufsbildungsstandards ausgebildeter ausländischer Fachkräfte
  • Relaunch der IHK-Lehrstellenbörse

Positionen zu Aus- und Weiterbildung

  • Popularität und Attraktivität der dualen Berufsausbildung stärken!
  • Gleichbehandlung der dualen Berufsausbildung sicherstellen!
  • Berufsorientierung weiterentwickeln: praktisch, flexibel, modern, verständlich!
  • Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems erhöhen!
  • Integration von ausländischen Jugendlichen in Ausbildung unterstützen!
  • Duale Ausbildungsprojekte im Ausland aufwerten!
  • Europäische Perspektiven in der Berufsausbildung nutzen!
  • Digitalisierung in der Bildung stärker nutzen!
  • Möglichkeit des „Längeren gemeinsamen Lernens“ umfänglich nutzen!
  • Berufsakademie Sachsen stärken!
  • Berufliche Qualifizierung und betriebliche Weiterbildung stärken!

Die duale Berufsausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Unternehmen weiterhin qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Sie trägt entscheidend zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft bei. Unternehmen bestätigen in Umfragen der sächsischen Wirtschaftskammern regelmäßig, dass die duale Berufsausbildung die erfolgreichste Maßnahme zur Fachkräftesicherung darstellt. Zur Stärkung der dualen Berufsausbildung ist gegenüber der Politik
 

  • permanent einzufordern, auf Grundlage des dazu abgeschlossenen „Paktes für duale Ausbildung“ den Stellenwert der dualen Berufsausbildung als attraktive Alternative zur akademischen Ausbildung stärker herauszustellen, ohne dass es dafür der Einführung einer Ausbildungsgarantie und -umlage bedarf,
  • auf die Notwendigkeit der Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Berufsausbildung sowie der Prüfungen hinzuweisen,
  • auf eine Stärkung der Verbundausbildung sowie von Ausbildungsverbünden kleiner und mittlerer Unternehmen hinzuwirken,
  • für ein nachhaltig finanziertes sowie durchgängiges Berufsorientierungssystem an allen allgemeinbildenden Schulen einzutreten und für eine auskömmliche Einstellung von Praxisberatern auch an sächsischen Gymnasien zu werben,
  • auf eine ausreichende Sicherung des Berufsschullehrernachwuchses zu drängen,
  • für die Implementierung eines eigenständigen Unterrichtsfaches „Wirtschaft“ an den allgemeinbildenden Schulen zu plädieren,
  • für eine intensivere Vermittlung beruflicher Handlungskompetenz, Fachwissen und sozialer Kompetenz einzutreten, 
  • moderne und zukunftsorientierte Ausbildungsinhalte, insbesondere im Kontext der Digitalisierung von Wirtschaftsprozessen („Wirtschaft 4.0“), anzumahnen sowie
  • auf die Notwendigkeit der Stärkung bereits bestehender Unterstützungsinstrumente, wie z. B. der ausbildungsbegleitenden Beihilfen und assistierten Ausbildung zu verweisen.

Dazu ist auf eine zeitgemäße Anpassung der Berufsbilder und Lehrinhalte mittels Rahmenlehrplänen und Ausbildungsordnungen genauso hinzuwirken, wie auf eine moderne technische und personelle Ausstattung an den allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen. Neuordnungsverfahren von Berufen sind zukünftig zügiger zu vollziehen und Berufsbilder regelmäßig auf ihre Aktualität der Lerninhalte zu überprüfen. Die Ausbildung von Lehrpersonal ist quantitativ und qualitativ auszubauen. Zur zeitgemäßen Ausrichtung der Berufsausbildung ist auch der Auf- bzw. Ausbau von Kooperationen von Schulen/Berufsschulen mit Kammern, Branchenverbänden und vor allem Unternehmen sinnvoll.

Die duale Ausbildung sollte auch in der Arbeit und den Projekten der Landes- und regionalen Fachkräfteallianzen einen höheren Stellenwert erhalten.

Benachteiligungen für Auszubildende sind bei unverschuldeten Störungen des Berufsausbildungsprozesses, z. B. durch behördliche Auflagen aufgrund von Pandemien, auszuschließen. Deshalb sind die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bundeseinheitlich so anzupassen, dass auch Auszubildende ab dem 1. Tag Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent zzgl. der Arbeitgeberanteile erhalten, damit ihr Ausbildungsverhältnis gesichert werden kann.

Einzelne Unternehmen vertreten die Ansicht, für Auszubildende das Instrument Kurzarbeit nicht anzuwenden.

Nicht nur Ausbildungsberufe ändern sich, sondern auch die Zielgruppe. Insbesondere ein verändertes Mediennutzungsverhalten und andere Kommunikationsstrukturen stellen neue Herausforderungen an die Angebote der Berufsorientierung und -vorbereitung. Es bedarf daher einer an diesen Veränderungen ausgerichtete, verpflichtende, regelmäßige, gezielte, vielfältige und vor allem praktische Berufsorientierung innerhalb und außerhalb von Schulen.

Dazu gehören insbesondere zeitlich ausreichend bemessene Betriebspraktika. Die Berufsorientierung muss nicht nur bestmöglich die Vielfalt der Ausbildungsberufe abbilden. Sie muss auch so dargestellt und erklärt werden, dass Jugendliche Interesse und Lust an einer Berufsausbildung bekommen und ihre eigenen Interessen und Stärken erkennen. Interaktivität, die richtige Präsentationsform (reell und virtuell) und Wortwahl sind hierbei zentrale Anforderungen. 

Die Lehrer/-innen wie auch die Berufs- und Praxisberater sind entsprechend so zu schulen, dass sie die Möglichkeiten der Berufsausbildung bestmöglich an die Zielgruppe transportieren können. Zudem ist das Miteinander von Schule und Wirtschaft, insbesondere projektbezogen, zu intensivieren. Weitere Unternehmen müssen dafür gewonnen werden, Schülerinnen und Schülern ausreichend Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen, damit sich Jugendliche ausprobieren und ihren Weg in die berufliche Zukunft besser finden können. Zu verstärken sind zudem die Kommunikation mit und die Einbindung von Stadt-/Kreiseltern- und Schülerräten.

Um Bekanntheit und Attraktivität sowohl der dualen Berufsausbildung als auch der höheren Berufsbildung weiter zu stärken, muss die Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems weiter erhöht werden. Insbesondere von staatlicher Seite muss noch umfassender über die Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung aufgeklärt werden.

Dies gilt für die kürzlich eingeführten Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional der höheren Berufsbildung sowie für das in den Regelbetrieb überführte Kombinationsmodell Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen (DuBAS). 

Im Gefolge der notwendigen Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen „klassischen“ Berufsausbildung sind darüber hinaus weitere innovative Ausbildungsmodelle und hybride Bildungsformate (Kombination aus Studium und Berufsausbildung) zu entwickeln, zu optimieren und zu vermarkten. Die bislang nicht zugeordneten Qualifikationen im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), insbesondere diejenigen der geregelten höheren Berufsbildung, sind möglichst zeitnah einzustufen. Grundsätzlich sind Stellenwert und Aussagekraft der Abschlüsse sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten im Berufsleben verständlicher zu kommunizieren. 

Ausländische Jugendliche sind zunehmend in die duale Berufsausbildung integriert. Damit dieser Prozess künftig noch einfacher und reibungsloser fortgeführt werden kann, bedarf es der Festigung verlässlicher Beratungsstrukturen und rechtlicher Rahmenbedingungen für die Unternehmen bei der Integration von Migranten. Dazu gehören die Begleitung und Unterstützung vor und während der Ausbildung einschließlich der Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen sowie weitere Anpassungs- und Qualifizierungsangebote. Von übergeordneter Wichtigkeit ist die Vermittlung der für die erfolgreiche Ausbildung notwendigen deutschen Sprachkenntnisse, insbesondere im berufsbezogenen Kontext, durch ein ausreichendes Angebot an entsprechenden Sprachkursen.

Im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind das Beratungsangebot für Unternehmen und ausländische Jugendliche zu erweitern und die behördlichen Genehmigungsprozesse zu straffen. Hierfür bedarf es einer adäquaten personellen Ausstattung in den Ausländerbehörden, Arbeitsagenturen, Anerkennungsstellen sowie Botschaften. Überdies ist die Vorrangprüfung der Arbeitsagenturen hinsichtlich der Aufnahme einer Ausbildung durch ausländische Jugendliche aus Drittstatten auszusetzen. 

Darüber hinaus sind Weiterbildungskurse für Lehrkräfte an sächsischen Berufsschulen durchzuführen, die auf die besonderen Anforderungen bei der theoretischen Wissensvermittlung an Migranten abzielen. Das hohe Niveau der dualen Berufsausbildung in Deutschland muss dabei der Maßstab sein.

Einzelne Unternehmen fordern die Fokussierung auf leistungswillige ausländische Jugendliche.

Zur Schließung der inländischen Fachkräftelücke initiiert die Wirtschaft immer mehr Ausbildungsprojekte nach deutschem Standard im Ausland. Damit die Absolventen dieser Projekte anschließend unkompliziert eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können, müssen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die erworbenen Abschlüsse hierzulande einfacher anerkannt werden. Dies wird erreicht, wenn bei nachgewiesener gleichwertiger Berufsausbildung im Ausland ebenfalls deutsche Facharbeiterzeugnisse ausgestellt werden.

Einzelne Unternehmen lehnen die Fachkräfteakquise im Ausland ab

Während im Hochschulbereich ein Auslandsaufenthalt während des Studiums zum Standard gehört, ist die Internationalisierung der Berufsausbildung deutlich ausbaufähig. Der Freistaat Sachsen muss, flankiert durch Aktivitäten des Bundes, der Schulen und der Wirtschaftskammern und -verbände, deutlich stärker für das Programm „ERASMUS plus“ werben und Unternehmen und deren Auszubildende animieren, Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Auslandserfahrungen stärken nicht nur sprachliche Kompetenzen. Sie bringen auch interkulturelle Kompetenzen in Ausbildungsbetriebe und verbessern damit auch deren Attraktivität für (künftige) Fachkräfte aus dem Ausland.

 

Die über den „Digital Pakt Schule“ bereitgestellten Mittel für die Anschaffung der benötigten technischen Infrastruktur an allen allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen sind komplett auszureichen und insbesondere Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen. Jeder Schülerin und jedem Schüler muss in der Schule eine technische Grundausstattung zur Verfügung stehen, um Bildungsangebote digital wahrnehmen zu können. 

Ebenfalls gewährleistet sein muss der Zugang zum schnellen Internet an jeder Schule. Daneben ist das Lehrpersonal hinsichtlich digitaler Kompetenzen ausreichend zu qualifizieren. Künftig sind zudem mehr digitale Lernangebote mit Praxisbezug für Schüler und Auszubildende zu entwickeln und anzubieten, deren Funktionsfähigkeit durchweg zu sichern ist. Analoge Grundkenntnisse und -fertigkeiten bleiben jedoch unverzichtbar. 
 

 

Die im sächsischen Schulgesetz verankerte Möglichkeit, den Übergang zur gymnasialen Stufe im allgemeinbildenden Schulbereich später zu vollziehen, ist konsequent zu nutzen. Um die Oberschule als die wichtigste Quelle der dualen Berufsausbildung in ihrem Image zu stärken, sollten zudem künftig wieder die leistungsbezogenen Zugangsvoraussetzungen für einen Wechsel an das Gymnasium entscheidend sein. Überdies ist an allen Schularten die individuelle Förderung der Schüler, je nach Leistungsniveau, stärker in den Blick zu nehmen.

 

Durch ihre enge Verzahnung von Studium und beruflicher Praxis werden die Berufsakademien für immer mehr Unternehmen eine Alternative zur Gewinnung von jungen Fachkräften. Die Rahmenbedingungen (z. B. auskömmliche Finanzierung, Ausstattung mit mehr fest angestelltem Lehrpersonal) müssen dieser Entwicklung gerecht werden, insbesondere auch im Hinblick auf den eingeschlagenen Weg hin zur dualen 
Hochschule.

 

Bei Weiterbildungsangeboten sind die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen. Um künftig noch attraktiver zu sein, müssen diese sich besser an die betriebliche Realität anpassen. Flexibilität, Zeiteffizienz und ein Fokus auf das Wesentliche sind hierfür die Stellschrauben. Angebote sind nicht nur für angestellte Beschäftigte, sondern auch für Unternehmer vorzuhalten. Als ein Ergebnis der vergangenen zwei Jahre müssen Hybrid- und Onlineformate häufiger zum Einsatz kommen. Um diesen Anforderungen zu genügen, sind akademische Angebote zum Management der betrieblichen bzw. berufsbezogenen Weiterbildung zu etablieren. Zudem sind Weiterbildungsverbünde aufzubauen und langfristig zu fördern. Sie stellen den Unternehmen spezifische Informationen zur Verfügung, identifizieren Weiterbildungsbedarfe, beraten trägerneutral und unterstützen bei der inhaltlichen Ausgestaltung neuer Weiterbildungsmaßnahmen.

Auch die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist zukunftsfähig auszurichten. Der Bedarf an beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung nimmt aufgrund der aktuell zu bewältigenden Herausforderungen stetig zu. Dabei wächst die Bedeutung betrieblicher Weiterbildung ebenso wie die der individuell berufsbezogenen Weiterbildung. Um diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein nachfragegerecht ausgestattetes sächsisches Landesprogramm zur individuell berufsbezogenen bzw. betrieblichen Weiterbildungsförderung dauerhaft zu implementieren.

Um die Weiterbildungsbereitschaft zu erhöhen, sind darüber hinaus zusätzliche Anreize für eine berufsbegleitende Weiterbildung zu schaffen, beispielsweise durch eine bessere steuerliche Absetzbarkeit entsprechender Maßnahmen. 

Der sächsische Meisterbonus ist auf 2.500 Euro anzuheben und neben den Handwerks- und Industriemeistern perspektivisch auch an Fach- und Betriebswirte auszuzahlen.

Einzelne Unternehmen sehen keine Notwendigkeit öffentlicher Weiterbildungsförderung. 


Maßnahmen und Aktivitäten zur Interessenvertretung im Geschäftsfeld Existenzgründung und Unternehmensförderung im Jahr 2023

  • erweiterte Angebote im StarterCenter: Gründerabend für Nebenerwerbsgründungen; Bereitstellung von Tutorials zu Gründungsthemen; Teilnahme an der Gründungswoche Deutschland
  • Beratungsschwerpunkt „wirtschaftliche Schwierigkeiten“, dazu u. a. Anpassung und Aktualisierung der Homepage, um gebündelt Informationen zur Verfügung zu stellen
  • politische Arbeit im Gremium Sächsisches Existenzgründer Netzwerk (SEN) verstärken
  • Mitwirkung in futureSAX-Netzwerken
  • Teilnahme an Startup Messe MACHN23
  • Revitalisierung unserer IHK-Initiative „Unternehmen machen Schule“ zur Stärkung ökonomischer Bildungsinhalte und zur Aufklärung zum Unternehmertum in Schulen

Positionen zu Existenzgründung und Unternehmensförderung

  • Keine Betriebsschließungen bei Pandemien!
  • Im Krisenfall für Vertrauen und Sicherheit bei den Wirtschaftsakteuren sorgen!
  • Gründungsgeschehen in und nach Krisenzeiten beleben!
  • KfW-Hilfsprogramme anpassen!
  • Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen!
  • Unternehmern den Neustart erleichtern!
  • Innovatives Gründungsgeschehen in der Region forcieren!
  • Unternehmertum durch positiveres Unternehmerbild in der Gesellschaft stärken!
  • Bürokratieabbau forcieren – Deregulierung vorantreiben!
  • Unternehmensförderung vereinfachen und transparenter gestalten!
  • Unternehmensnachfolge erleichtern!
  • Betriebliches Eigenkapital weiter stärken!
  • Zugang zu Fremdkapital erleichtern – Bankenregulierung mittelstandsfreundlich ausgestalten!
  • EU-Strukturfondsförderung auf strategisch wichtige Bereiche konzentrieren!
  • Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen!

Grundlagen für zukunftsfähige Existenzgründungen und erfolgreiches unternehmerisches Handeln sind sichere, transparente und verständliche Rechtsgrundlagen sowie ein maßvolles staatliches Eingreifen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Von Behörden für künftige Pandemien entwickelte Notfallpläne und Allgemeinverfügungen sind deshalb rechtzeitig und umfassend mit der Wirtschaft abzustimmen und mit genügend zeitlichen Vorlauf bekannt zu machen. Wichtig und hilfreich sind in diesem Kontext zum Beispiel zentrale Informationsplattformen und ein möglichst abgestimmtes Handeln aller staatlichen Ebenen unter Berücksichtigung von realistischen Prognosen zur Entwicklung des pandemischen Geschehens. Betriebsschließungen dürfen künftig nicht mehr verhängt werden.

 

Die Politik muss insbesondere im Krisenfall glaubhaft vermitteln, dass Wirtschaft wichtig ist. Zur Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Aktivitäten und zur Wiederbelebung der Märkte müssen insbesondere in Fällen von Krisen größeren Ausmaßes (z. B. Pandemien, Inflation, Energie, Kriege) deshalb seitens der Politik Rahmenbedingungen vorgehalten werden, die für Vertrauen und Sicherheit bei allen Wirtschaftsakteuren sorgen. Vor allem müssen Staatshilfen und Fördermittel in Form von Zuschüssen ausreichend, unbürokratisch und über einen längeren Zeitraum – auch für den breiten Mittelstand – zur Verfügung gestellt werden, um akute und nachfolgende negative wirtschaftliche Auswirkungen abzumildern. 

Weiterhin ist die Bereitstellung von Geldern für das zukünftige Krisenmanagement abzusichern (zum Beispiel über die Bildung staatlicher Rücklagen und Fonds). Hausbanken müssen auch in diesen Fällen ein mittelstandsgerechtes Finanzierungsangebot vorhalten. Ziel muss der langfristige Erhalt „gesunder“ Unternehmen sein. Entsprechend sind auch die Förderrichtlinien strategisch für weitere mögliche Krisenfälle anzupassen und öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren. Von Krisenereignissen besonders stark betroffene Branchen sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Durch die Corona-Krise erlebte das Gründungsgeschehen infolge der staatlich verordneten Einschränkungen, der Verbreitung pessimistischer Lage- und Zukunftsbilder in der öffentlichen Kommunikation und damit verbundener Nachfrageeinbrüche einen Rückgang. Mitunter wurden und werden Gründungen verschoben oder perspektivisch nicht realisiert, weil strukturelle Veränderungen der Wirtschaft und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen schwer einzuschätzen sind. Hinzu kommen eine grundlegend spürbare Verunsicherung und die Angst vor weiteren Pandemie-Wellen.

Eine genauere Betrachtung und inhaltliche Auseinandersetzung der Politik mit der Gründungsförderung ist daher notwendig, um gute unternehmerische und innovative Ideen in diesen Zeiten gezielter zu unterstützen. Neu gegründete Unternehmen, die ihre Tätigkeit in Zeiten einer Krise aufgeben müssen, dürfen künftig keine Restriktionen bei einem erneuten Start erfahren. Auch Gründungen im Nebenerwerb sollten im Krisenfall unterstützt werden. Zuversicht hinsichtlich der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung einerseits sowie ein positives Image und die große Attraktivität der Unternehmensgründung müssen speziell nach Corona von Politik und öffentlicher Meinung verstärkt kommuniziert werden. 

Darüber hinaus sind für Existenzgründungen folgende Maßnahmen wichtig:
 

Die dem Hausbankprinzip obliegenden Hilfen der KfW, wie etwa das KfW-Startgeld, sollten so ausgestaltet werden, dass diese gerade auch in Krisenzeiten und der Nach-Krisenzeit bei der Zielgruppe ankommen und auch initiale Investitionsausgaben zusätzlich berücksichtigen. Denkbar ist zudem, für kleinere Volumina standardisierte Prüfverfahren vorzusehen. Die bürokratischen Anforderungen zur Nutzung der Programme sind insgesamt weiter zu reduzieren und die Flexibilität des Einsatzes der verschiedenen Finanzierungsprogramme ist zu verbessern, damit diese die Wirtschaft in ihrer Breite besser nutzen kann.

Nicht nur in Krisenzeiten ist der Bedarf bei Gründern an transparenten Informationen, rascher Antragsbearbeitung und -entscheidung sehr hoch. Sämtliche Verwaltungsinstitutionen sollten daher die Möglichkeiten der Digitalisierung in diesem Zusammenhang nutzen und Online-Verfahren durchgängig ermöglichen.

Einzelne Unternehmen fordern, die analogen Verfahren parallel aufrecht zu erhalten, um technische Abhängigkeiten und Kostenbelastungen zu vermeiden. 

Bei unverschuldetem Eintritt in Arbeitslosengeld I bzw. II sollten Agentur für Arbeit und Jobcenter betroffenen Unternehmern eine zeitlich angemessene Findungsphase zugestehen und diese bei einem Wiedereinstieg in die Selbstständigkeit gemeinsam mit den Kammern beratend unterstützen. Eine krisenbedingte Unternehmensaufgabe bzw. -insolvenz darf keine negative Bewertung bei einer erneuten Gründung eines Unternehmens nach sich ziehen.

Auf Bewerbungsnachweise, die Verordnung fraglicher Weiterbildungen und die Betrachtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage ist bei erneut Gründungswilligen zu verzichten. Aktivierungsgutscheine sind mit zielführenden Qualifizierungsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen wie z. B. externen Beratungen zu untersetzen. Spezielle Beratungs- und Förderangebote für bestimmte gründungswillige Ziel- und Bevölkerungsgruppen können individuelle Informationsbedürfnisse gezielt adressieren und mithin das Gründungsgeschehen beleben.

Start-ups und junge technologieorientierte Unternehmen (JTOU) geben wichtige Impulse, gerade für die digitale Transformation. Deren neuartige Geschäftsmodelle bringen vielfach bahnbrechende Innovationen hervor. Das Wachstum, das von diesen Unternehmen generiert wird, wird dringend benötigt, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu erhalten. Diesem Anspruch steht jedoch seit Jahren eine Stagnation bei der Zahl von innovativen Gründungen gegenüber. Ursachen dafür sind u. a. die Rahmenbedingungen, die weiter verbessert werden müssen, zum Beispiel im Bereich der Risikokapitalfinanzierung. Zudem fällt es gerade jungen, technologieorientierten Unternehmen schwer, sich im Wettbewerb um Fachkräfte gegen etablierte Firmen durchzusetzen.

Regionale Hochschulnetzwerke, die das Thema Existenzgründung zum Ziel haben, müssen dauerhaft finanziert werden, um Studierenden das Rüstzeug für die Unternehmensgründung zu vermitteln. Die betreffenden Programme sollten auch für Nichtakademiker geöffnet werden.

Gründungs- und Innovationszentren sind als Experimentierräume weiterhin unerlässlich, um in der Region Leipzig eine nachhaltige Gründerkultur zu etablieren und bei der Suche nach Investoren und Risikokapitalgebern zu unterstützen. Sie müssen aus finanzieller und logistischer Sicht für Start-ups deshalb leicht zugänglich und attraktiv sein, noch enger mit den Kammern interagieren und verstärkt auch in den ländlichen Raum ausstrahlen. Gerade im Hinblick auf die Unterstützung des innovativen Gründungsgeschehens ist die Sichtbarkeit und Wirksamkeit der in Leipzig angesiedelten Agentur für Sprunginnovationen des Bundes zu erhöhen. 

Um das Unternehmertum zu stärken, das Unternehmerbild in ein positiveres Licht zu rücken, ihm ein frischeres Antlitz zu verleihen und damit zu Unternehmensgründungen sowie Unternehmensnachfolgen anzuregen, sind Politik und Verwaltung gehalten, unternehmerisches Handeln wieder stärker wertzuschätzen. Sie müssen dazu beitragen, das positive Verständnis des Unternehmers bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Generierung von Wertschöpfung in der gesamten Gesellschaft wieder zu stärken und mittels geeigneter Instrumente wahrnehmbar zu kommunizieren. Insbesondere positive Beispiele von erfolgreichem Unternehmertum müssen stärker von den Medien, in der Schulbildung und in der beruflichen Weiterbildung kommuniziert werden.

Zur Stärkung des Unternehmertums gehört es auch, unternehmerisches Scheitern gesellschaftlich besser zu akzeptieren. Es braucht eine positive Fehlerkultur und die Option auf eine zweite Chance. Neben dem gesellschaftlichen Verständnis müssen dafür die Rahmenbedingungen stimmen. Beispielsweise dürfen negative Einträge in Auskunfteien nach der bestandenen Wohlverhaltensphase und erteilten Restschuldbefreiung infolge einer Insolvenz die Bankfähigkeit des Unternehmers nicht negativ beeinflussen.

Um so viel Gewerbefreiheit wie möglich zu erreichen, sind Ministerien und Behörden stärker in Sachen Deregulierung in die Pflicht zu nehmen, da die Schaffung von mehr Freiraum zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit das Kernelement öffentlicher Wirtschaftsförderung ist. Auch unter Verweis auf positive Beispiele im Ausland ist darauf hinzuwirken, dass Regulierungen über Gesetze, Satzungen und Verordnungen nur noch dort erfolgen, wo sie sinnvoll und notwendig sind. Bürokratieabbau muss sich in der tatsächlichen Reduzierung von Regelungen und Informationspflichten ausdrücken. Eine Folgenabschätzung für Gesetzgebungsprozesse ist vorzunehmen. Das Prinzip „one in, two out“ (bei Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, müssen im Gegenzug zwei bestehende entfallen) sollte dabei als Grundsatz dienen. Vereinfachungen sollten vor allem für KMU umgesetzt werden.
 
Da in allen Phasen des Unternehmenszyklus zu viele verschiedene Behörden und Ämter angelaufen werden müssen, sollten zur Entlastung standardisierte Nachweise über eine einzige Antragsbehörde (Eingangsbehörde = one stop shop) gebündelt eingereicht werden können. Im Falle weiterer notwendiger ordnungsrechtlicher Genehmigungen muss die Antragsbehörde den Verwaltungsprozess mit den anderen Genehmigungsbehörden zur Erlaubniserteilung organisieren. Im Zeitalter der Digitalisierung ist bei den zuständigen Behörden auf eine schnelle Einführung digitaler Möglichkeiten einzuwirken, so dass Beantragung, verwaltungsinterne Bearbeitung und Weiterleitung sowie behördlicher Bescheid elektronisch erfolgen.

Für Behörden und Ämter müssen im Umgang mit Daten von Bürgern und Unternehmen der Datenschutz und Datensensibilität einen hohen Stellenwert einnehmen. 
Auch um das große unternehmerische Potenzial von Menschen mit Migrationshintergrund volkswirtschaftlich nutzen zu können und deren nachhaltige unternehmerische Betätigung zu ermöglichen, sind gesetzliche Regelungen für eine unkompliziertere Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit schnellstmöglich zu schaffen und umzusetzen.

Im Rahmen der öffentlichen Unternehmensförderung sind Antragstellung und Nachweis der Mittelverwendung oft noch viel zu kompliziert. Förderrichtlinien sowie Antrags- und Kontrollverfahren sind daher zu vereinfachen. Die Vorschläge der dazu von der sächsischen Staatsregierung eingesetzten Kommission zur Vereinfachung von Förderverfahren sind deshalb konsequent umzusetzen. Überdies ist ein transparentes, stets aktuelles Verzeichnis (Datenbank) sämtlicher öffentlicher Fördermittel für Unternehmen vorzuhalten, aus dem heraus eine digitale Antragsstellung direkt erfolgen kann. Insgesamt muss es ermöglicht werden, volldigitalisierte Förderverfahren einfach und unbürokratisch umzusetzen. In der Corona-Krise wurde gezeigt, dass dies kurzfristig realisierbar ist. Anstelle der oft noch erforderlichen Mehrfacheinreichung von in Papierform abzugebenden Erklärungen sollte durchweg das digitale Hochladen aller notwendigen Dokumente in einer Kundendatenbank ermöglicht werden. Überdies müssen die Bewilligungsverfahren transparenten, am Inhalt der Anträge ausgerichteten Maßstäben folgen. Vergaben nach dem Losverfahren sind nicht länger vorzunehmen.

Immer mehr Unternehmen sind auf Nachfolgersuche, zumal die Nachfolge immer seltener ein „familiärer Automatismus“ ist und sich das Zusammenbringen von Alt-Inhabern und Interessenten sehr schwierig gestaltet. Kritischster Punkt in den Nachfolgeverhandlungen sind oft die Höhe und die Finanzierung des Kaufpreises. Die Politik sollte daher bessere Finanzierungsbedingungen schaffen, stärkere erbrechtliche und steuerliche Anreize setzen, bürokratische Hürden abbauen, aber auch Kampagnen sowie Beratungs-/Schulungsangebote forcieren, bündeln bzw. unterstützen, um mehr Interessenten, insbesondere auch junge Gründungswillige für eine Unternehmensnachfolge zu gewinnen. Informations- und Beratungsangebote u. a. von Kammern, Banken sowie mögliche Ansprechpartner müssen noch transparenter gemacht werden.

Die Eigenkapitalquoten der regionalen Wirtschaft liegen im Durchschnitt unter dem gesamtdeutschen Niveau und dürften sich im Zuge der Corona-Krise weiter verschlechtert haben. Deutschlandweit sind bei rund 40 Prozent der Unternehmen bereits Rückgänge des Eigenkapitals zu verzeichnen. In Sachsen sind ca. 30 Prozent der Unternehmen betroffen. Damit verfügen die Unternehmen in der Regel nicht über ausreichend eigene Finanzmittel, um in Innovation und Wachstum zu investieren. Es müssen deshalb Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapital-Situation im Mittelstand ergriffen werden.
 
Unter Berücksichtigung von diversen Faktoren, wie Umsetzungsgeschwindigkeit, die Möglichkeit zur kriterienbezogenen Einzelfallprüfung, der Zielgenauigkeit, Exit-Möglichkeiten, aufsichtsrechtlichen Aspekten – auch innerhalb der Kreditwirtschaft – und ordnungspolitischen Erwägungen, sollte die steuerliche Verlustberücksichtigung verbessert, regulatorische Vorgaben bei den Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf Unternehmen praxisgerecht ausgestaltet, kreditnahe Produkte mit Nachrang- bzw. Eigenkapitalcharakter gestärkt sowie geförderten Beratungsangebote zu betriebswirtschaftlichen Themen für Unternehmen in Schwierigkeiten zugänglicher gemacht werden. 

Die Fremdfinanzierung ist die hauptsächliche Finanzierungsquelle der hiesigen Wirtschaft. Der Zugang zu Fremdkapital muss deshalb einfach möglich sein, insbesondere auch für tragfähige Unternehmensgründungen. Verlässliche und gut funktionierende Kreditinstitute zählen deshalb zu den grundlegenden Voraussetzungen für erfolgreiches Unternehmertum. Dazu ist aktiv Einfluss auf die Überprüfung und Anpassung des Kreditwesengesetzes und weiterer Rahmenbedingungen für Finanzierungen zu nehmen. Im Kontext einer besseren Versorgung vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen mit Fremdkapital ist die Diskussion über die Verschärfung der Bankenregulierung und eine zu starke/strenge Bindung der Mittelvergabe an die Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorgaben (sogenanntes Green Financing) kontraproduktiv. Sie kann zur Konsequenz haben, dass sich die Finanzierungsbedingungen im Allgemeinen verschlechtern. Die Bankenregulierung ist deshalb mittelstandsfreundlich auszugestalten, unter der Maßgabe, kleine und mittlere Kreditinstitute hinsichtlich Eigenkapitalanforderungen und Meldepflichten nicht wie Großbanken zu behandeln. 

Um die in der Region Leipzig gemachten wirtschaftlichen Fortschritte zu verstetigen, erhält sie auch in der EU-Strukturförderperiode 2021-2027 eine verlässliche Anschlussfinanzierung. Die den jeweiligen Strukturfonds zugehörigen Operationellen Programme und die daraus zu entwickelnden Förderrichtlinien müssen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung auf für die Wirtschaft bedeutsame Schwerpunkte abzielen. Dazu gehören insbesondere Forschung und Entwicklung, Digitalisierung und Bildung. Um regionale Unterschiede bei Fördermittelausstattungen innerhalb Sachsens zu korrigieren, ist in strategisch besonders relevanten Bereichen (z. B. Technologie-, Aus- und Weiterbildungsförderung, Markteinführung innovativer Produkte) nach Aufzehrung der vorgesehenen EU-Gelder eine Weiterführung der Förderung aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen sicherzustellen.

Es gibt zahlreiche Entwicklungsschritte, welche die Unternehmen im Bereich der Digitalisierung derzeit und künftig gehen müssen, um die Geschäftsfähigkeit nicht zu gefährden und gesetzliche Forderungen einzuhalten. Dabei geht es vor allem um die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, die digitale Markterschließung, die IT-Sicherheit und den Datenschutz. Dies bedeutet für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche finanzielle und personelle Aufwände, die ohne Unterstützung oftmals kaum zu stemmen sind. Daher ist ein sinnvolles, einfaches und auch niederschwelliges branchenoffen verfügbares Förderprogramm wie z. B. „go digital“ wichtig, dass jedoch mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss.

Neben der direkten finanziellen Unterstützung sind auch Programme wie „Mittelstand Digital“ mit deutschlandweiten Kompetenzzentren weiterzuführen, da diese Zentren Unternehmen niederschwellig und kostenlos zu Digitalisierungsprozessen und IT-Sicherheit beraten. Neben Leuchtturmprojekten zu innovativen Vorhaben sollten hiermit nach wie vor auch Standard-Vorhaben von Unternehmen gestützt werden, die nach wie vor den Großteil der kleinen Unternehmen umtreiben und wichtige Effekte möglich machen.

Einzelne Unternehmen fordern, die analogen Verfahren parallel aufrecht zu erhalten, um technische Abhängigkeiten und Kostenbelastungen zu vermeiden. 


Maßnahmen und Aktivitäten zur Interessenvertretung im Geschäftsfeld Innovation und Umwelt im Jahr 2023

  • im regelmäßigen Austausch mit der Bundes- und Landespolitik, u. a. im Rahmen der Mitgliedschaft im Energiebeirat Sachsen, sowie mit den Energieversorgern Einsatz für eine gesicherte und bezahlbare Energieversorgung der Unternehmen der Region in der aktuellen Energiekrise
  • Initialberatung für Unternehmen zum Thema Energieeffizienz, Lieferverträge, Eigenversorgung und Nutzung regenerativer Energien
  • Ausbau unseres Azubi-Energiescout-Projektes und unseres Energieeffizienznetzwerkes
  • Durchführung regelmäßiger Patentsprechtage
  • Beteiligung an der Umsetzung der Sächsischen Rohstoffstrategie und des Kreislaufwirtschaftsplans

Positionen zu Innovation und Umwelt

  • Innovationsförderung dauerhaft sicherstellen und Verfahren vereinfachen!
  • Praxistaugliche Rahmenbedingungen für den Prozess der Digitalisierung schaffen!
  • Kooperationen gezielt unterstützen!
  • Zugang zu Rohstoffen sichern, Engpässe vermeiden!
  • Umweltrecht – überzogene Reglementierungen vermeiden!
  • Potential der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen nutzen!
  • Umweltrechtliche Genehmigungsverfahren beschleunigen!
  • Wirtschaftliche Entwicklung an geeigneten Standorten ermöglichen!
  • Auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft setzen!
  • Energiepolitik versorgungssicher, wirtschaftlich und umweltverträglich gestalten!
  • Anreize für Energieeinsparung und Eigenerzeugung setzen!
  • Versorgungssicherheit in Qualität und Quantität gewährleisten!
  • Die Kosten des Energiesystems: effizient und verursachergerecht verteilen!
  • Den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen voranbringen!
  • Die Erneuerung der Energiewirtschaft ermöglichen und unterstützen!
  • Zentrale und dezentrale Energiesysteme besser miteinander verbinden!
  • Investitionen in Energieeffizienztechnologien weiter fördern!
  • Wasserstoffwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette entwickeln!
  • Klimaziele mit der Wirtschaft erreichen!
  • Den Emissionshandel europäisch harmonisieren!

Zur Stärkung der betrieblichen Forschung und Entwicklung müssen EU, Bund und Freistaat Sachsen die Finanzierung der Technologieförderung bedarfsgerecht erhöhen und die Programme themenoffen gestalten. Die bewährte Projektförderung, z. B. das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM), darf nicht länger durch zu geringe Mittelausstattung beschränkt bzw. unterbrochen werden. Die Politik ist angehalten, Gesetzesvorhaben und Rahmenbedingungen auf Innovationsfreundlichkeit zu prüfen sowie Innovationshemmnisse und bürokratische (Förder)Verfahren abzubauen. Zeitlich und räumlich begrenzte Experimentierräume sowie Unterstützungsangebote innerhalb der Markteinführungsphase müssen geschaffen werden, denn sie ermöglichen innovativen Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen eine Erprobung unter realen Bedingungen.

 

Vordringliche Aufgabe ist es, ein unternehmerisches Bewusstsein für digitale Themen und Prozesse zu fördern. Dazu sind der Ausbau leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen, die finanzielle Unterstützung betrieblicher Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Rechtssicherheit in der digitalen Welt (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) sowie eine entsprechend ausgerichtete betriebliche Weiterbildungsförderung notwendig.
 
Zu diesem Zweck eingerichtete Förderinitiativen wie „Mittelstand digital“, „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ sowie die „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“ sind erfolgreiche Maßnahmen und Beratungsangebote für die Wirtschaft und brauchen daher eine verlässliche Perspektive für die Zukunft.

Erfolgreiche Kooperationen lassen sich nicht politisch verordnen, sondern brauchen einen adäquaten Rahmen, um mittel- und langfristig selbsttragende Strukturen zu entwickeln. Deshalb müssen besonders Förderprogramme zur Initiierung solcher Netzwerke wie z. B. die Cluster-, Kooperations-, Verbundprojekt- und Technologietransferförderung fortgesetzt und weiter ausgebaut werden und grundsätzlich allen KMU offenstehen.

Die Versorgung mit Rohstoffen ist Grundvoraussetzung wirtschaftlicher Wertschöpfung. Politisches Handeln muss auch vor allem dadurch geprägt sein, den Zugang zu Rohstoffen im In- und Ausland für deutschen Unternehmen zu ermöglichen bzw. zu sichern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Innovationskraft der Unternehmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz unterstützen. Zur Vermeidung von Rohstoffengpässen der Wirtschaft oder Preisexplosionen an den Rohstoffmärkten ist die Politik in der Pflicht, internationale Rohstoffabkommen mit transparenten Regelungen für die Ex- und Importländer unter Anwendung einheitlicher Maßstäbe voranzutreiben. Einseitige Abhängigkeiten von ausländischen Lieferanten sind – sofern dies möglich ist – zu vermeiden.

Die Vermeidung von Risiken für die Umwelt und die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft müssen gleichermaßen Richtschnur für die Politik sein. Vor jeder umweltrechtlichen Reglementierung ist zu prüfen, ob deren Ziel auch durch freiwilliges Engagement, wie die Ein-führung eines Energie-, Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsmanagementsystems in Unternehmen, vertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen, erreicht werden kann. Neue umweltrechtliche Reglementierungen über die EU-Bestimmungen hinaus, etwa zusätzliche Nachweis- und Berichtspflichten, sind zu vermeiden, bestehende kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit hin zu überprüfen. Durch das sächsische Naturschutzrecht sind Flexibilisierungen für die verschiedenen Arten von Landnutzung (Nahrungsmittelproduktion, Energieumwandlung, Rohstoffgewinnung) zu ermöglichen sowie die Flächeneffizienz zu steigern (z. B. multifunktionale Flächennutzung).

Einzelne Unternehmen äußern die Forderung, freiwilliges Engagement durch mehr Ordnungsrecht zu ersetzen, um mehr Verbindlichkeit zu erreichen.

Mit der Neuaufstellung der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen (UKAS) wurde ein wichtiges Instrument für die resiliente und klimaneutrale Ausrichtung der sächsischen Wirtschaft weiterentwickelt. Die Potenziale der UKAS sind, insbesondere vor dem Hintergrund der ambitionierten globalen und nationalen Klimaschutzziele, stringent auszuschöpfen. Dazu sind ihre Strukturen seitens des Freistaates Sachsen adäquat zu 
finanzieren. Als Sprachrohr der Wirtschaft ist die UKAS in Umweltbelangen konstruktiv in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Vereinfachte Vorschriften unter Nutzung bundeseinheitlicher Antragsformulare, ein einheitlicher Vollzug und kürzere Verfahren, insbesondere in der gegenwärtigen Energiekrise, können umweltrechtliche Genehmigungsverfahren und Anlagenprüfungen beschleunigen. Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen müssen die sächsische Landespolitik und die zuständigen Behörden die Bedeutung zügiger und rechtssicherer Genehmigungsverfahren für die Unternehmen erkennen, eine quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden sicherstellen, die technisch-praxisorientierte Fachkompetenz bündeln, die Kommunikation verbessern sowie die Verfahren vereinheitlichen und digitalisieren. Die im Koalitionsvertrag angestrebten Erleichterungen bezüglich 
Genehmigungsverfahren sind konsequent umzusetzen und über den Ausbau der regenerativen Energien hinaus anzuwenden.

Für die Ausweitung bestehender und die Erschließung neuer Wirtschaftsstandorte sollten in ausreichendem Maße Flächen zur Verfügung stehen. Da bei zunehmender Flächenkonkurrenz und zugleich geringerer Verfügbarkeit von freien Grundstücken eine Preisspirale zu befürchten ist, sollte dieser mit der Erschließung und Förderung freier Brachflächen in der kommunalen Bebauung sowie der Revitalisierung von Altindustriestandorten entgegnet werden. Um eine effiziente Flächennutzung zu fördern, sind neue Methoden (z. B. multifunktionale Flächennutzung) in die Praxis zu überführen. Neue Umweltauflagen sollten bestehende Unternehmensstandorte nicht gefährden. Stattdessen sollten für Bestandsanlagen und bereits genehmigte Investitionen Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet sein. Auch sollte das Immissions- und Störfallrecht so angepasst werden, dass bestimmte gewerbliche Nutzungen auch in dicht besiedelten urbanen Räumen möglich bleiben.

Einzelne Unternehmen fordern, z. B. aufgrund fehlender Flächen, neue Entsorgungskonzepte- und -wege, um wachsenden Entsorgungsengpässen und einer Verteuerung der Entsorgung entgegenzuwirken.

Um den Ressourcenverbrauch und die Erderwärmung zu vermindern, bedarf es einer stringenten Nachhaltigkeitspolitik. Zur Erreichung der ambitionierten Ziele sollten Unternehmen, welche sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus durch besonders nachhaltiges Wirtschaften auszeichnen, honoriert werden. 

Des Weiteren sollten Innovationen sächsischer Unternehmen im Bereich Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft gefördert werden, denn der weitere Ausbau der Kreislaufwirtschaft hin zur „Circular Economy“ ist zwingend notwendig. Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zurückgewonnene Sekundärrohstoffe sollten mit Naturmaterialien gleichgestellt bzw. sukzessive bevorzugt werden. Hierfür sind rechtliche und administrative Hemmnisse abzubauen. Nachhaltigkeitsstrategien müssen Leitlinien und Maßnahmen formulieren, wie der Transformationsprozess hin zu einer ressourcenschonenden/-effizienten Produktion (z. B. Reparierbarkeit, Recycling, Upcycling, Nutzung nachwachsender Rohstoffe) kontinuierlich verbessert und wirtschaftlich gestaltet werden kann. Bestehende Rohstoffbörsen sollten als Informationsmedium bekannter gemacht werden.

Das Zieldreieck der Energiepolitik muss für die Politik Richtschur sein. Eine transparente Marktfolgenabschätzung politisch forcierter Klimaschutzmaßnahmen muss daher vor jeder Entscheidung ebenso erfolgen, wie eine fakten- bzw. evidenzbasierte Auseinandersetzung mit den sich daraus ergebenden ökonomischen, ökologischen, sozialen und zeitlichen Zielkonflikten für den IHK-Bezirk Leipzig.

Einzelne Unternehmen fordern die Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im energiepolitischen Zieldreieck stärker zu gewichten und plädieren für einen technologieoffenen Energieträgermix.

Damit Unternehmen mit der Verringerung des Energiebezugs in allen Sektoren durch Steigerung der Energieeffizienz, aber auch durch bewusste Steuerung ihres wirtschaftlichen Handelns, künftig einen noch größeren Beitrag zur Energieeinsparung leisten können, sollten es die gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen, dass Unternehmen noch mehr Eigenverantwortung für ihren Energiebezug übernehmen können und sich vom reinen Energieverbraucher zum Prosumer entwickeln. Prosumer unterstützen mit ihrem Beitrag der Energieerzeugung und -nutzung das Energiesystem und erhöhen ihre eigene Unabhängigkeit von Marktschwankungen.

Durch die aktuell turbulenten Entwicklungen am Energiemarkt sowie den Kohle- und Atomausstieg ergeben sich für die Versorgungssicherheit der Unternehmen im Mitteldeutschen Revier Konsequenzen, welche dringliches Handeln erfordern. Unsere Unternehmen sind von diesen Entwicklungen stark betroffen und suchen Lösungen bezüglich der Versorgungssicherheit, des Umgangs mit Risiken und Lücken in Lieferketten sowie zur Kostendämpfung. Vor diesem Hintergrund sollten in der gegenwärtigen Lage alle Energiequellen, welche der Versorgungssicherheit dienen, unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten genutzt werden. Vorhandene Technologien sollten als Brückentechnologie und Redundanz für KRITIS-Organisationen bzw. -Einrichtungen in Krisenzeiten zum Einsatz kommen. Neben der beschleunigten Schaffung erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten müssen Speicher- und Sektorenkopplungstechnologien sowie smarte Lösungen im Bereich der Nachfrageanpassungen für systemdienliches Verhalten am Markt etabliert werden. Eine weitere Nutzung vorhandener Netzinfrastrukturen und der Netzausbau auf allen Ebenen bilden die Grundlage zum Ausgleich von Einspeisung und Abnahme für einen gesicherten Netzbetrieb. Darüber hinaus ist die stromseitige Anbindung von Gebäuden und Quartieren auf den wachsenden Bedarf hin zu unterstützen.
 

Grundsätzlich sind die Kosten des Energiesystems so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist das aktuelle System, welches Energieträger durch Steuern, Abgaben und Umlagen verteuert, dringend zu überarbeiten und den energie- und klimapolitischen Zielen anzupassen. Die Abschaffung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) und die Anpassung der Stromsteuer auf den Mindestsatz werden deshalb unterstützt. Eine Subventionierung über den Bundeshaushalt ist dann vertretbar, wenn gesamtwirtschaftliche Gründe zur Sicherung der deutschen Wirtschaft dies gebieten. Die Aus- und Umbaukosten des Energienetzes aufgrund der energie- und klimapolitischen Ziele sind einheitlich von allen Netznutzern zu tragen. Die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen ist verursachergerecht zu bepreisen. Dies hat durch eine stärkere Ausrichtung auf fixe Preisbestandteile zu erfolgen.

Die Bedingungen zum Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen sind technologieoffen zu verbessern. Wind- und Solarenergieanlagen sowie weitere regionaltypische Energiequellen sollen wirtschaftlich und im Einklang mit bestehenden Schutzgütern beschleunigt und der Ermessensspielraum von Behörden im Sinne des Ermöglichens ausgeschöpft werden.

Durch Forschung/Entwicklung und Digitalisierung werden sich über die Erprobung und durch Modellprojekte in der Energiewirtschaft neue Möglichkeiten eines effizienteren Energiesystems ergeben. Diese sind durch Plattformen, Netzwerke oder Innovationsräume bzw. Förderprogramme zu unterstützen.

Die Rahmenbedingungen für Eigenstrom-/Wärmeprojekte sind zu verbessern, da diese Projekte das Energiesystem insgesamt entlasten und einen Beitrag für Netzstabilität leisten können. Zum Beispiel sollten für Anlagenbetreiber die technischen Mindestnormen der EU gelten. Darüberhinausgehende Anforderungen wirken als Hemmnis. Die Nutzung von Abwärme über die Betriebsgrenzen hinaus stellt enorme Potenziale dar, welche wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden müssen.

Energieeffizienz bildet die Grundlage betrieblicher Entscheidungen, denn jede nicht ein-gesetzte Energie muss weder erzeugt noch bezahlt werden. Daher muss es eine verstetigte, konsolidierte und mithin transparente Investitionsförderung für Unternehmen in zeitgemäße Effizienztechnologien geben. Den bereits in den vergangenen Jahren durch die Unternehmen geleisteten Beitrag zur Energieeffizienz weist die Wirtschaft regelmäßig durch sinkende Energieverbräuche nach.

Wasserstoff soll zukünftig ein wesentliches Element für die Sektorenkopplung in der Energiewende sein. Bei wirtschaftlichem Einsatz bietet er die Chance, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region zu sichern und auszubauen. Deshalb muss ein koordinierter und geförderter Auf- bzw. Ausbau einer wirtschaftlich tragfähigen „Wasserstoffwirtschaft“ in Mitteldeutschland in den Fokus genommen werden. Hierbei müssen alle Bereiche der Wasserstoffwirtschaft einbezogen und die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Das unter maßgeblicher Mitwirkung der IHK zu Leipzig initiierte Projekt „Intelligentes kommunales Wasserstoffnetz als ein Fundament des Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier“ muss mit staatlicher Unterstützung und unter Einbeziehung regionaler Partner umgesetzt werden. 

Um das Geschäftspotenzial von Klimaschutzinvestitionen für die Unternehmen erschließen zu können und die internationalen und nationalen Klimaziele zu erreichen, sind markwirtschaftliche Lösungen, Energieträgerneutralität und Technologieoffenheit als Prämissen zu Grunde zu legen.

Der Brennstoffemissionshandel in Deutschland stellt bis 2025 eine für Unternehmen planbare Grundlage ihrer Energiepolitik dar und sollte daher nicht kurzfristig durch höhere Sätze verändert werden. Ab 2026 beginnt der eigentliche Brennstoffemissionshandel in Deutschland mit einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 EUR pro Tonne CO2. Mit Einführung eines Europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr ist der nationale Brennstoffemissionshandel im Sinne einheitlicher europäischer Wettbewerbsbedingungen dem europäischen Recht anzugleichen.

Einzelne Unternehmen fordern die temporäre Aussetzung bzw. auch Abschaffung des Emissionshandels, da dieser generell zu einer Verteuerung führt.


Maßnahmen und Aktivitäten zur Interessenvertretung im Geschäftsfeld International im Jahr 2023

  • Organisation und Durchführung der internationalen Kooperationsbörse CONTACT am 8. März 2023 während der Zuliefermesse „Z“ 2023 in Leipzig
  • Spitzengespräch der Außenwirtschaftsausschüsse der sächsischen IHKs mit dem sächsischen Wirtschaftsminister im Frühsommer 2023
  • „Sächsische Außenwirtschaftstage“ im Frühsommer 2023
  • „Mitteldeutscher Exporttag“ im September 2023

Positionen zu International

  • Internationalisierung der Unternehmen der Region weiter fördern!
  • Gefahren für die Exportwirtschaft entgegenwirken – Sanktionen nur als ultima ratio!
  • Praxistaugliche Rahmenbedingungen für diversifizierten und nachhaltigen Außenhandel schaffen!

Obgleich sich die Exportquote der sächsischen Wirtschaft, insbesondere durch die starke Automobilbranche, in den vergangenen Jahren signifikant verbessert hat, liegt die Anzahl der exportierenden klein- und mittelständischen Unternehmen anderer Branchen weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt. Um den Internationalisierungsgrad des regionalen Mittelstands branchenübergreifend zu erhöhen, muss die zielgerichtete staatliche Unterstützung außenwirtschaftlicher Aktivitäten unter dem Dach der „Außenwirtschaftsinitiative Sachsen“ (AWIS) künftig effektiver erfolgen. Im Rahmen der sächsischen Internationalisierungsoffensive sind Unternehmen bei ihren ersten Schritten in neue Märkte zu begleiten, z. B. durch Messeteilnahmen und Delegationsreisen, aber auch durch die anteilige Förderung der Einstellung von Fachpersonal in kleinen Betrieben zum Aufbau von Internationalisierungsstrategien und -strukturen sowie zum anschließenden Einstieg in das Auslandsgeschäft. 

Moderne Formen der Markterschließung und des Treffens im virtuellen Raum haben in den vergangenen Jahren eine neue Dynamik erhalten und tragen verstärkt zum Kontaktaufbau und der Erstkommunikation bei. Die Chancen der Digitalisierung für die Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen müssen daher konsequent unterstützt und genutzt werden.

Die Herausforderungen für die Exportwirtschaft sind durch die weltweite Corona-Pandemie, den Brexit und den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine in einer bislang nicht gekannten Dramatik gewachsen. Massivste Sanktionen haben den gerade für die regionale Wirtschaft bedeutsamen Handel mit Russland nahezu zum Erliegen gebracht und zwingen die betroffenen Unternehmen zu einer grundsätzlichen Entscheidung über ihr zukünftiges Engagement mit russischen Unternehmen. Die langfristigen Folgen dieser Ereignisse sind schwer abschätzbar und müssen regelmäßig neu bewertet werden.
 
Politik und Verwaltung sind daher gehalten, betroffene Unternehmen rechtzeitig und umfänglich zu Entwicklungen, die das Auslandsgeschäft beeinträchtigen, zu informieren, über mögliche Handlungsoptionen und Unterstützungsmaßnahmen aufzuklären sowie durch politisch verhängte Sanktionen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage geratene Unternehmen finanziell zu unterstützen bzw. zu entschädigen. 

Der Freihandel muss weiterhin Richtschnur politischen Handelns sein. Sanktionen und andere Außenhandelshemmnisse dürfen nur Ultima Ratio sein und sollten sich im Warenverkehr lediglich auf militärische und echte dual use-Güter beschränken.

Die Ereignisse der vergangenen Monate und Jahre haben die Notwendigkeit der Diversifizierung von Handelsbeziehungen sowie von Produktions- und Lagerstandorten gezeigt, um zu einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren. Die Politik ist daher gefordert, den von den Unternehmen eingeleiteten Prozess der Diversifizierung von Bezugsquellen so zu flankieren, dass schnell umsetzbare, zuverlässige Lösungen herbeigeführt werden können.

Das zur Durchsetzung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements erlassene deutsche Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetz sowie die dazu vorgesehene europäische Gesetzgebung bringen für die Unternehmen neue Pflichten bei der Gewährleistung sozialer und ökologischer Standards mit sich. Wenngleich die Gesetze (vorerst) nur für große Unternehmen zutreffen, ist absehbar, dass entsprechende Garantien in der Umsetzung künftig auch von Zulieferern und damit kleineren Unternehmen eingefordert werden. 

Die Unternehmen sind bereit, Sorgfaltspflichten einzuhalten und Verantwortung zu übernehmen. Allerdings bedarf es praxistauglicher, auch von kleinen und mittleren Unternehmen zu bewältigender Nachweispflichten, damit internationaler Handel auch für diese Unternehmen weiterhin möglich ist. Überdies sind Widersprüchlichkeiten bei der Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Grundlagen zu vermeiden bzw. zu beseitigen.
 


Maßnahmen und Aktivitäten zur Interessenvertretung im Geschäftsfeld Recht und Steuern im Jahr 2023

  • Fortsetzung der Gespräche auf Spitzen- und Fachebene sowie Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen mit der Sächsischen Finanz- und Steuerverwaltung mit dem Ziel der Vereinfachung der Besteuerungsverfahren
  • Stellungnahmen und Gespräche mit der Landes- und Bundespolitik sowie Ministerien und Verwaltungsbehörden zu (steuer)rechts- und vergabepolitischen Themen sowie Gesetzesinitiativen 

Positionen zu Recht und Steuern

  • Belange der Wirtschaft in der EU-Rechtsetzung stärker berücksichtigen!
  • Wirtschaftsfreundliche Rechtsetzung des Bundes einfordern!
  • Mittelstandsfreundliches Vergaberecht mit einheitlicher Vorgehensweise schaffen, Vernetzung der Vergabeplattformen forcieren!
  • Unternehmenssteuerrecht vereinfachen – Belastungen reduzieren!

EU-Verordnungsvorschlag zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für ein Auskunftsersuchen der Kommission an Unternehmen und Unternehmensvereinigungen in Bezug auf den Binnenmarkt und damit verbundene Bereiche verhindern!

Mit EU-Verordnung soll ein neues Binnenmarktinformationstool (kurz SMIT) geschaffen werden, welches es der EU-Kommission ermöglicht, gezielt definierte Daten unmittelbar gegenüber Unternehmen (außer Kleinstunternehmen) im Falle erheblicher Schwierigkeiten bei Anwendung des Unionsrechts erheben zu können. Das kann auch sensible Unternehmensdaten betreffen, so unter anderem zur Kostenstruktur, zur Preispolitik, zu Merkmalen von Waren oder Dienstleistungen, zur Geschäftsentwicklung oder zu Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Es ist stark zu bezweifeln, ob die vorgesehenen Erhebungen notwendig und verhältnismäßig sind. Auf nationaler und EU-Ebene werden bereits in großem Umfang Daten zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Außerdem bestehen zahlreiche Berichts- und Informationspflichten für Unternehmen. Zudem würden Datenabfragen für Unternehmen mit beträchtlichen Kosten, bürokratischem Aufwand und Gefahren für den Schutz der eigenen Daten verbunden sein. Als Beantwortungskosten pro Ersuchen werden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 300 bis 1.000 Euro veranschlagt. Bei Weigerung der Auskunftserteilung soll eine zwangsweise Durchsetzung möglich sein. So können Geldbußen (bis 1 Prozent Jahresumsatz) und Zwangsgelder (bis 5 Prozent Tagesumsatz pro Arbeitstag der Fristüberschreitung) verhängt werden. Das Auskunftsersuchen ist intransparent, unverhältnismäßig und mit erheblichem bürokratischen Aufwand für Unternehmen verbunden. Obwohl der Verordnungsvorschlag zwischenzeitlich von EU-Parlament und EU-Rat abgelehnt worden ist, besteht für die Kommission weiterhin die Möglichkeit, die Verordnung in einer neuen Fassung vorzulegen. Gegenüber der EU-Politik ist daher weiterhin einzufordern, den Verordnungsvorschlag nicht weiter zu verfolgen und final zu verwerfen.

Der Flexibilisierung des AGB-Rechts zu Lasten des Mittelstands entgegentreten!

Einige Kanzleien und Fachverbände fordern vom Gesetzgeber, das AGB-Recht im Geschäftsverkehr zu flexibilisieren. Das hätte ggf. zur Folge, dass das jetzige Schutzniveau für Unternehmen eingeschränkt werden würde. Eine Flexibilisierung des AGB-Rechts könnte insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen und deren Grundrechte negative Folgen haben.
 
Das AGB-Recht bietet demjenigen Schutz, der einseitig gestellte Vertragsbedingungen aufgrund der bestehenden Machtverhältnisse im Markt akzeptieren muss. Das betrifft z. B. unangemessene Klauseln wie überzogene Vertragsstrafen, überbordende Haftungen oder unangemessene Einschränkungen der Rechte im Gewährleistungsfall, die nach geltender Rechtslage wirkungslos sind. Die von einigen Verbänden angestrebte Reform des AGB-Rechts hat zum Ziel, diese vor Unangemessenheit schützende gerichtliche Inhaltskontrolle von AGB zu reduzieren oder gar aufzuheben. Dies würde einerseits eine unangemessene Risikoverlagerung zu Lasten wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner bedeuten. Andererseits geriete der letzte Unternehmer der Leistungskette möglicherweise in eine „Haftungsfalle“, aus der er sich, z. B. gegenüber dem Verbraucher, nicht befreien könnte. Einer solchen, schutzabsenkenden Flexibilisierung ist entgegenzutreten. Eine Weiterentwicklung des AGB-Rechts mit dem Ziel, die Anwendbarkeit für den Geschäftsverkehr insgesamt praktikabler zu gestalten, wird hingegen befürwortet.

Strengere Ahndung von Rechtsverstößen – Unternehmen nicht kriminalisieren!

Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen werden, sollen nach einer geplanten Reform schärfer sanktioniert werden. So soll es nicht länger im Ermessen der Behörden liegen, ob Straftaten von Unternehmensmitarbeitern auch gegenüber den davon profitierenden Unternehmen verfolgt werden. Zudem soll der Bußgeldrahmen verschärft werden. Mit der Neuregelung soll möglicherweise zudem das Legalitätsprinzip eingeführt werden, so dass Staatsanwaltschaften von Amtswegen ermitteln müssten. Ziel ist es, betriebliche Korruptionsmechanismen bereits im Keim zu ersticken. Hierfür sollen den Unternehmen Instrumente zur Verfügung gestellt werden, wonach sie selbständig eigene Ermittlungen möglichst konsequent und umfassend im Unternehmen durchführen können. Bei effektivem Compliance winkt ein spürbarer Strafrabatt als Belohnung.

Ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht ist nach wie vor nicht erforderlich. Das deutsche Recht enthält zahlreiche Bestimmungen zur Ahndung von Vergehen, die aus Unternehmen heraus begangen werden. Die wesentlichen Vorschriften finden sich im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und im Strafgesetzbuch (StGB). So können über das Ordnungswidrigkeitsrecht etwa empfindliche Geldbußen verhängt werden. Sollte infolge einiger großer Verstöße der letzten Zeit dennoch gesetzgeberischer Diskussionsbedarf bestehen, muss sichergestellt werden, dass keine überzogenen Maßstäbe zu Lasten der Unternehmen aufgenommen werden und keine neue überbordende Bürokratie mit gegebenenfalls einhergehenden Dokumentationspflichten entsteht.

Evaluierungen des Infektionsschutzgesetzes zur Aufnahme einer Entschädigungsregelung für staatlich verfügte Betriebsschließungen nutzen!

Die aktuelle Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung einer Pandemie verfolgt einen individuellen Ansatz. Sie bezieht sich auf bestimmte natürliche Personen (Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger), die Adressaten eines Tätigkeitsverbots oder einer Aussonderung (Quarantäne) sind. Juristische Personen sind hiernach nicht entschädigungsberechtigt. Eine Entschädigung für einzelne Personen ist zudem nur vorgesehen, wenn sie aufgrund eines sie individuell betreffenden Tätigkeitsverbots bzw. einer Quarantäne betroffen sind. Die Entschädigungsregelung greift damit nicht für die auf Rechtsverordnungen oder Allgemeinverfügungen veranlassten umfassenden Präventivschließungen, obwohl die Interessenlage der zu schützenden Personengruppen identisch ist. Der BGH hat dies auch bestätigt. 

Es ist daher gegenüber der Politik weiterhin auf eine zielgerichtete Einbeziehung der Entschädigungsregelung auf künftige staatlich veranlasste Betriebsschließungen hinzuwirken, um den von Präventivschließungen betroffenen Unternehmen eine gewisse finanzielle Planungssicherheit für ihr Unternehmen und ihre Beschäftigten zu geben. 

Einzelne Unternehmen fordern im Hinblick auf die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz zudem die Ablehnung der berufsbezogenen Impfpflicht.

Das Vergaberecht von EU, Bund, Land und Kommunen muss KMU-freundlich gestaltet sein, schlank und verhältnismäßig gehalten werden und eine entsprechende Ausrichtung der Arbeit der öffentlichen Vergabestellen zulassen. Die Leistungsfähigkeit von Bewerbern für zu realisierende Vorhaben muss gewährleistet sein. Vor allem die geplante Änderung des Sächsischen Vergabegesetzes ist unter diesen Prämissen umzusetzen. Bei der Novellierung müssen wirtschaftsfreundliche Randbedingungen beachtet werden, auch damit die Einheitlichkeit mit der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) hergestellt werden kann. Überbordende Vorgaben als neue Vergabekriterien drohen die Beteiligung von KMU an öffentlichen Auftragsvergaben zu erschweren und sind deshalb abzulehnen. Auch für KMU muss die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Verhältnis von Aufwand zu Chance auf die Zuschlagserteilung lohnenswert bzw. aussichtsreich sein.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vergabe wird grundsätzlich befürwortet – auch als Anreizinstrument – jedoch nur, wenn diese unter Beachtung der Auftragsbezogenheit und Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden und sofern diese als Wettbewerbskriterien mess-, prüf- und wertbar sind. Zielführend sowie wettbewerbsfördernd ist in diesem Zusammenhang die Forderung z. B. von externen Audits, Zertifikaten unabhängiger Prüflabore oder Qualitätskonzepten. Gütezeichen indes fehlt es größtenteils an Objektivität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Sie schränken den Wettbewerb ein und entwickeln Monopole bzw. Oligopole. Kleine und mittelständische Unternehmen könnten durch die Forderung nach Gütezeichen benachteiligt werden.

Nach wie vor sind die Vergaberichtlinien im Unterschwellenbereich unterschiedlich, da die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bislang nur zum Teil in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wurde. Das bedeutet, dass sich die Unternehmen aktuell auf unterschiedliche Beschaffungsregeln einstellen müssen. Eine einheitliche Regelung würde zu einer Entlastung für die Unternehmen führen und die Transparenz erhöhen.
In Deutschland kommen derzeit eine Vielzahl von Vergabeplattformen zum Einsatz. In Folge dessen müssen sich Unternehmen auf die unterschiedlichsten technischen Herausforderungen einstellen und diverse Bietersoftware und Zugänge vorhalten. Zur Erleichterung des Zugangs für Unternehmen zu öffentlichen Ausschreibungen sowie zur Erhöhung der Akzeptanz und Bereitschaft zur Teilnahme an eVergabe-Verfahren ist deshalb die Etablierung einer zentralen Veröffentlichungsplattform (Bündelung aller Bekanntmachungen auf einer Plattform) bzw. die Vernetzung der einzelnen Plattformen anzustreben. Eine zentrale Plattform mit kostenfreiem Zugang ist besonders für kleine Unternehmen wichtig.

Die Zahlungsfristen der öffentlichen Auftraggeber müssen angemessen kurz sein, um insbesondere kleinere Unternehmen nach der Fertigstellung von Projekten nicht in 
Liquiditätsprobleme zu bringen.

Neben der Reduzierung der Steuerbelastung durch die Absenkung von Steuersätzen auf zeitgemäße und international wettbewerbsfähige Niveaus bieten auch die Besteuerungsverfahren selbst viel Entlastungspotenzial für Unternehmen. Folgende Leitlinien sollten dafür gelten: 

Investitionskraft der Unternehmen stärken und Besteuerung von Kosten zurückführen!

Eine Besteuerung von Kosten bzw. Aufwand muss unterbleiben. Das betrifft insbesondere die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer. Zinssätze für Steuernachzahlungen müssen am aktuellen, marktüblichen Zinsniveau ausgerichtet werden. 

Konfiskatorisch wirkende Steuern bzw. Steuersätze sind generell abzulehnen. 

Regelungen vereinfachen!

Im Rahmen der bestehenden Kleinunternehmerregelung ist der Umsatzsteuerfreibetrag auf 30.000 Euro anzuheben. Der Katalog der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände und Leistungen ist aus Anwendersicht zu vereinfachen und die Handhabung des Umsatzsteuerrechts ist zu erleichtern. Dies gilt auch für geplante Anpassungen der EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie.

Einkommensteuer reformieren!

Die Einkommensteuer muss weiterhin strukturell reformiert werden. Steuerliche Frei- und Pauschbeträge sowie die Eckpunkte des Einkommensteuertarifs sind an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen, zum Beispiel mittels Indexierung. Im unteren und mittleren Einkommensbereich besteht weiterhin Handlungsbedarf, die steile Progression abzumildern. Einzelunternehmen sollten nicht zu schnell den 
Spitzensteuersatz erreichen, damit Leistungsanreize erhalten bleiben. Noch besser ist der Weg zu einer konsequenten rechtsformneutralen Besteuerung. Der Solidaritätszuschlag sollte vollständig entfallen.

Rechtsformneutralität der Unternehmensbesteuerung effektiver vorantreiben!

Gesetzgebungsvorhaben des Bundes und des Freistaates Sachsen zur Entkomplizierung des Unternehmenssteuerrechts werden begrüßt und eingefordert. Insbesondere muss eine Neutralität zwischen der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften endlich hergestellt werden. Ein Optionsmodell für alle Personenunternehmen, welches die wahlweise Veranlagung zur Körperschaftsteuer ermöglicht, kann ein geeignetes Instrument für eine annähernde Rechtsformneutralität in der Besteuerung sein. Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) hat dazu mit einem Wahlrecht bereits Grundlagen für Personenhandelsgesellschaften geschaffen, was in seiner Umsetzung zur Rechtsformneutralität jedoch noch weiter ausgestaltet und verfeinert werden muss. 

Eine vollständige Angleichung an die Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist mit dem neu geschaffenen Optionsmodell noch nicht erreicht, sodass weiter an der Forderung zur Rechtsformneutralität im Unternehmenssteuerrecht festgehalten wird. Zum Beispiel ist eine Reform des § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) weiterhin anzustreben, da seit der Einführung des § 34a EStG mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz aus dem Jahr 2008 zwar eine Rechtsformneutralität in der Belastungswirkung (Begünstigung nicht entnommener Gewinne) erreicht werden sollte, der Gesetzgeber es jedoch versäumt hat, dem geplanten Vorhaben weitere Maßnahmen folgen zu lassen.

Rechtsanwendung unternehmensfreundlich und einheitlich ausgestalten!

Die Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung muss bundeseinheitlich gewährleistet sein und es darf nicht zu Nachteilen für sächsische Unternehmen durch eine etwaige abweichende Auslegung von gesetzlichen Regelungen auf der Landesebene kommen.

Digitales Besteuerungsverfahren vorantreiben!

Eine schnelle und praxisnahe Umsetzung der Digitalisierung im und des Steuerrechts ist notwendig. Insbesondere muss das digitalisierte Besteuerungsverfahren der Finanzverwaltungen nachgebessert, ausgeweitet und konkretisiert werden. Für alle Steuerarten muss es elektronische Steuerbescheide geben.

Weitere Anpassungen im Unternehmenssteuerrecht vornehmen!

Weitere wichtige Stellschrauben im Unternehmenssteuerrecht müssen für Erleichterungen sowie zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. So sind zum Beispiel

  • im Zuge der Corona-Pandemie verbesserte Bedingungen für Abschreibungen des Anlagevermögens dauerhaft beizubehalten und auszuweiten (u. a. Fortführung der degressiven AfA),
  • zeitnahe, berechenbare und digitale Betriebsprüfungen zu ermöglichen,
  • Umfang und Fristen für aufbewahrungspflichtige Unterlagen zu reduzieren,
  • der Aufbau von Tax Compliance Management Systemen in Unternehmen durch gesetzliche Klarstellungen zu den Anforderungen und Möglichkeiten solcher Systeme zu unterstützen; etwaige Erleichterungen bei Betriebsprüfungen, die an das Vorhandensein von Tax Compliance Management Systemen anknüpfen, müssen auch für KMU mit vertretbarem Zeit- und Kostenaufwand erreichbar sein,
  • Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht keinesfalls einzuschränken, sondern möglichst noch auszuweiten,
  • die steuerliche FuE-Förderung für KMU noch attraktiver zu gestalten.

 


Maßnahmen und Aktivitäten zur Interessenvertretung im Geschäftsfeld Standortpolitik im Jahr 2023:

  • regelmäßige Gespräche mit Politik und Verwaltung auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene
  • als Sprecherkammer der sächsischen IHKs in den Jahren 2023/2024 Organisation und Durchführung parlamentarischer Abende mit den sächsischen Bundes- und Landtagsabgeordneten
  • Auslobung des Sonderpreises für familienfreundliche Arbeitgeber im Rahmen des Familienfreundlichkeitspreises 2023 der Stadt Leipzig
  • Leitung der Arbeitsgruppe Fachkräfteeinwanderung im Rahmen des Koordinierungsgremiums Integration von Migranten in Ausbildung und Arbeit
  • Mitwirkung in den regionalen Fachkräfteallianzen der Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig
  • gezielte Verwertung des aktualisierten „Handelsatlas des Freistaates Sachsen, Region Leipzig“ (online, kostenfrei) – Totalerhebung des Einzelhandelsflächenbestandes in Sachsen
  • „Runder Tisch Mitteldeutsche Seenlandschaft“ (jeweils im Frühjahr und Herbst) zum Austausch zwischen Unternehmern an den Seen und Verwaltung/Institutionen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt (Gemeinschaftsprojekt mit IHK Halle-Dessau)
  • AG Urbane Logistik zur Koordination der Modernisierung von Transporten auf der „letzten Meile“ zwischen Stadtverwaltung, Logistikunternehmen und Fahrzeugherstellern
  • Beratung zu Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in Unternehmen (perspektivisch: Weiterbildungsprogramm)
  • Bedarfsanalyse in der Breitbandversorgung von Gewerbestandorten
  • IHK-Mietübersicht Gewerberäume in der Stadt Leipzig 2023
  • Nutzung der Plattform „Gesprächskreis Immobilienwirtschaft“ für aktuelle Themendiskussion der Stadtentwicklung (z. B. STEP Wirtschaftsflächen)
  • „Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen“: Leitung und Durchführung von Initiativkreissitzungen sowie landesweiten Großveranstaltungen (Auftakt, Abschluss)
  • aktive Begleitung der Maßnahmen des Cityfonds der Stadt Leipzig
  • aktive Mitwirkung bei der Fortschreibung der „Handlungsanleitung großflächiger Einzelhandel“ unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
  • Organisation und Durchführung der Pressekonferenz „Konjunkturumfrage Sachsen zum Jahresbeginn 2023“ (Konjunkturergebnisse + wirtschaftspolitische Forderungen)
  • Durchführung und Auswertung von Zusatzbefragungen zu jeweils aktuellen wirtschaftspolitischen Themen im Rahmen der drei regulären IHK-Konjunkturumfragen (Jahresbeginn/Frühjahr/Herbst)
  • Bedarfsanalyse des betrieblichen Klimamanagements (als neues Produkt)
  • im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizeidirektion Leipzig u. a. Fortsetzung des Angebots von Präventionssprechtagen

Positionen zu Standortpolitik

  • Unterstützung von Betrieben in Krisenzeiten bleibt Daueraufgabe!
  • Fachkräftebedarfe der Unternehmen langfristig sichern!
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern!
  • Die berufliche Chancengleichheit aller Geschlechter ist zu gewährleisten!
  • Fachkräftezuwanderung erleichtern und bekannter machen!
  • Arbeitsmarktintegration aller Geflüchteten nachhaltig fördern!
  • Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderungen erleichtern!
  • Arbeitsmarkt auch in Zukunft flexibel gestalten!
  • Beschäftigungsförderung und Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen am „Ersten Arbeitsmarkt“!
  • Unternehmerische Belange bei der Weiterentwicklung der Sozialversicherungssysteme berücksichtigen!
  • Freiwilliges gesellschaftliches Engagement von Unternehmen fördern!
  • Infrastrukturausbau beschleunigen, Strukturwandel gestalten – nicht nur in den Kohleregionen!
  • Digitale Infrastruktur stärken: Breitbandausbau mit zukunftstauglichen Übertragungsraten zügig umsetzen!
  • Regionale und überregionale Verkehrsanbindung sicherstellen und verbessern!
  • Reibungslosen Wirtschaftsverkehr gewährleisten!
  • Mobilität in Leipzig und Umland zukunftsfähig und unternehmensfreundlich gestalten!
  • Mittelstandsfreundliche Steuer- und Finanzpolitik umsetzen!
  • Zweckbindung für kommunale Abgaben sicherstellen!
  • Öffentliche Haushalte: Mehr Investitionen, weniger Bürokratie!
  • Bürokratieabbau vorantreiben, Digitalisierung der Verwaltung wirtschaftsfreundlich umsetzen!
  • Kommunalverwaltungen: Wirtschafts- und Mittelstandsorientierung stärken!
  • Industriestandort Region Leipzig stärken!
  • Logistikstandort Region Leipzig weiterentwickeln!
  • Touristische Destination Leipziger Neuseenland ausbauen – Infrastruktur vollenden!
  • Gesamte Region Leipzig vermarkten!
  • Landes- und Regionalplanung demografiefest und zukunfts- weisend weiterentwickeln, ländliche Räume stärken!
  • Integrierte Stadtentwicklung unterstützen und begleiten!
  • Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit gewährleisten!

Die anhaltende Energiekrise und die hohe Inflation verbunden mit den weiteren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine setzen die regionale Wirtschaft zunehmend unter Druck. Es bedarf daher auch weiterhin schnell wirksamer und unbürokratischer Maßnahmen sowie Unterstützungsangebote für Unternehmen. Diese müssen neben bedarfsgerechten finanziellen Hilfen auch rechtliche Vereinfachungen und bürokratische Entlastungen umfassen. 

Neben der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ist der Erhalt von Arbeits- und Fachkräften eine Grundvoraussetzung für die unternehmerische Handlungsfähigkeit. Das Kurzarbeitergeld hat sich in den vergangenen Jahren als Stabilitätsinstrument für die Wirtschaft erwiesen. Aus diesem Grund sollten die erleichterten Zugangsvoraussetzungen beim Kurzarbeitergeld je nach wirtschaftlicher Lage einzelner Branchen kurzfristig wiedereingeführt werden können. Dies gilt auch für die Erstattung anfallender Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes muss unbürokratisch und zügig erfolgen. Bei den Abschlussprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit ist die zusätzliche Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Anstrengungen der Unternehmen zur Sicherung ihres Fachkräftebedarfs müssen von passenden politischen Rahmenbedingungen flankiert werden. In entsprechenden Arbeitskreisen und Gremien auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene sind deshalb die unternehmerischen Belange zur Fachkräftesicherung hinreichend zu berücksichtigen. Strukturelle und wirtschaftliche Spezifika sowie Ergebnisse aus einschlägigen Um-
fragen und Analysen (u. a. IHK-Konjunkturumfragen, Fachkräftemonitoring der sächsischen Kammern) sind dabei heranzuziehen.

Die Maßnahmen der „Fachkräftestrategie 2030 für den Freistaat Sachsen“ müssen konsequent umgesetzt werden. In der Sächsischen Fachkräfteallianz und ihren drei regionalen Fachkräfteallianzen im IHK-Bezirk Leipzig ist die zielgruppenorientierte Realisierung der im Jahr 2022 fortgeschriebenen Handlungskonzepte sicherzustellen. Projektaufrufe müssen rechtzeitig und auf verschiedenen öffentlichkeitswirksamen Wegen erfolgen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte muss sich stets an den Fachkraftengpässen der Unternehmen ausrichten. Dabei sollten insbesondere eingereichte Projekte von (ausbildenden) Unternehmen stärker unterstützt werden.

Eine Bevorzugung von Akteuren, die selbst auch in der Allianz mitwirken, ist auszuschließen. Dies sollte grundsätzlich auch für die regionalen Fachkräfteallianzen außerhalb des IHK-Bezirks Leipzig gelten. Darüber hinaus sollte die Fachkräfteallianz Sachsen zukünftig stärker mit Akteuren aus der Wirtschaft besetzt sein. 

Mit Blick auf das neue sächsische „Zentrum für Fachkräftesicherung und gute Arbeit (ZEFAS)“ ist darauf zu achten, dass diese Institution einen konkreten Mehrwert für die Unternehmerschaft bringt, ohne dass privatwirtschaftliche Angebote durch steuerfinanzierte Leistungen verdrängt werden. Die Arbeit des Zentrums ist vor diesem Hintergrund kritisch, aber konstruktiv, zu begleiten.

Familienfreundliche Maßnahmen steigern die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber und gewinnen als Mittel zur Fachkräftesicherung zunehmend an Bedeutung. Familienfreundliche Personalpolitik sollte, ausgerichtet an den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Passfähigkeit und gestalterischen Freiheit der Unternehmen, durch politisch-administrative Maßnahmen stärker flankiert werden. So sind Unternehmen bei der Schaffung und dem Ausbau von Betriebskindergärten bzw. Belegplätzen in vorhandenen Einrichtungen von Politik und Verwaltung zu unterstützen. Kommunen und sonstige Träger müssen den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung unter erweiterten Öffnungszeiten verfolgen. Der Kinderbetreuungszuschuss des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 33 EStG) sollte ausgeweitet und künftig auch für schulpflichtige Kinder anwendbar sein. In Ergänzung und ohne Verrechnung zu der bereits bestehenden Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit sollte demnach analog zur Kinderbetreuung ein Zuschuss des Arbeitgebers als Instrument der Mitarbeiterbindung steuerfrei bleiben.

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und damit der Arbeitsorganisation kann einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit beruflicher und privater Belange der Belegschaft leisten. Formen der mobilen Arbeit im Interesse von Betrieb und Beschäftigten müssen dort ermöglicht werden, wo sie sinnvoll sind. Die konkrete Ausgestaltung ist auf Basis individueller Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu regeln, um die notwendige Flexibilität der Unternehmen – speziell kleinerer und mittlerer Betriebe – nicht einzuschränken und betriebliche Mehraufwände zu vermeiden. 

Im Zuge der demographischen Entwicklung sind die Unternehmen der Region künftig stärker denn je auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Eine an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientierte Zuwanderungspolitik ist deshalb erforderlich. Hierfür müssen vorhandene bürokratische Hürden bei der beruflichen Integration und bei der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften abgebaut werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die arbeitgeberfreundliche und praxisgerechte Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Die Verfahrensdauer im Zuwanderungsprozess muss insgesamt verkürzt werden. Hierfür gilt es, die Bearbeitungszeiten zur Erlangung von Visa- und Aufenthaltstiteln zu beschleunigen und zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Das setzt ausreichend personelle Kapazitäten in den deutschen Botschaften voraus. Die besonderen gesetzlichen Fristen beim beschleunigten Fachkräfteverfahren sind zwingend von allen beteiligten Institutionen einzuhalten, um dieses Instrument für die Unternehmen planbar und somit attraktiv zu gestalten. Im Ausland erworbene Qualifikationen, die deutschen Standards wie z. B. denen der dualen Berufsausbildung entsprechen, sind in Deutschland konsequent anzuerkennen. Auch im Bereich der Berufsausbildung ist die arbeitsmarktbezogene Vorrangprüfung auszusetzen. Dies erhöht die Chancen für die Unternehmen, offene Ausbildungsplätze mit jungen Menschen aus Drittstaaten besetzen zu können. Überdies müssen die Unternehmen u. a. durch die Bundesagentur für Arbeit künftig noch viel stärker auf die Chancen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aufmerksam gemacht werden.

Die regionale Anpassung und Abkopplung der Mindestgehälter des Aufenthaltstitels der „Blauen Karte EU/Blue Card“ von der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) muss realisiert werden, um den Unternehmen der Region Leipzig die Einstellung von Hochschulabsolventen aus Drittstaaten zu erleichtern. Die geplanten Vorhaben der neuen Bundesregierung zur Entfristung der Westbalkanregelung, zur Ausweitung der Blue-Card auf nichtakademische Berufe sowie zur Etablierung einer zweiten Säule zur gesteuerten Fachkräftezuwanderung auf Basis eines Punktesystems wird begrüßt. Die Umsetzung sollte zeitnah und so unbürokratisch wie möglich erfolgen.

Um Sachsen als attraktives Zuwanderungsland zu positionieren, bedarf es im Ausland eines zielgerichteten Standortmarketings unter Einbeziehung von Partnern vor Ort und verbunden mit Informations- und Sprachangeboten für Interessierte. Gleichzeitig muss ein passender Rahmen gesetzt werden, dass Unternehmen eine betriebsinterne Willkommenskultur auf- und ausbauen können, z. B. den Fremdsprachenerwerb für ihre Beschäftigten oder das Erlangen interkultureller Kompetenz. Diesbezüglich setzt sich die IHK zu Leipzig für eine schnelle und schwerpunktorientierte Umsetzung des Maßnahmenplans der sächsischen Staatsregierung zur Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen ein.

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten kann einen wichtigen Beitrag leisten, den Arbeits- und Fachkräftemangel zu bewältigen. Aus diesem Grund bedarf es Rahmenbedingungen, die den Unternehmen einen erleichterten Zugang zum Bewerber ermöglichen und anschließend Rechtssicherheit bei der Einstellung von Geflüchteten gewährleisten. Darüber hinaus bedarf es einer Förderung der Motivation Geflüchteter zum dauerhaften Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt. Bleibevoraussetzungen müssen künftig stärker an den von der Wirtschaft getätigten Investitionen und geleisteten Anstrengungen in die Integration Geflüchteter bemessen werden. Besonders Abschiebungen aus noch laufenden Ausbildungen müssen unbedingt vermieden werden. Die geplante Entfristung der Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) begrüßen wir. 

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen massiven Fluchtbewegung muss dieser Personengruppe der Arbeitsmarktzugang auch nach Ablauf des vorübergehenden Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG unbürokratisch ermöglicht werden. Dies gilt auch für den Arbeitsmarktzugang für alle übrigen Geflüchteten.

Unternehmen müssen bei der Integration von Geflüchteten die bestmögliche Unterstützung durch alle beteiligten Akteure erhalten. Förderangebote sind durch öffentliche Stellen transparenter zu kommunizieren. Dies trifft im Speziellen auf Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache zu.

Viele Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich gut ausgebildet und in Zeiten des Fachkräftemangels begehrte Arbeitskräfte. Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind die bestehenden Regelungen transparent und praxisgerecht zu gestalten, um vorhandene Hürden bei der Einstellung zu senken. Der Abbau rechtlicher Unsicherheiten trägt dazu bei, Menschen mit Behinderungen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen in den Unternehmen beschäftigen und gut integrieren zu können. Um das Potenzial dieser Personengruppe für die Fachkräftesicherung insgesamt besser zu nutzen, ist eine Fortsetzung der arbeitsmarktorientierten Beschäftigungsförderung notwendig. Verpflichtungen des Arbeitgebers (z. B. Barrierefreiheit bei der Arbeitsplatzgestaltung) sind hierbei zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Sächsischen Allianz „Arbeit und Behinderung“ ist auf eine Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung hinzuwirken. So können Hemmnisse hinsichtlich einer Beschäftigungsaufnahme, u. a. durch passgenaue Vermittlung sowie bessere Unterstützung im Bewerbungsprozess abgebaut werden.

Der Erhalt von Flexibilisierungsinstrumenten am Arbeitsmarkt muss speziell vor dem Hintergrund konjunktureller Schwankungen und der jüngsten Wirtschaftskrisen sichergestellt werden. Insbesondere Kurzarbeit, Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeitnehmerüberlassungen und Werkverträge sind essenziell, um auf veränderte externe bzw. betriebliche Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können. Die geplante Reform der befristeten Beschäftigung und der damit verbundenen Begrenzung von Sachgrund befristeten Arbeitsverträgen beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre ist daher abzulehnen. Um den Betrieben in Krisenzeiten Personaleinstellungen leichter zu ermöglichen, sollte zudem über eine Aussetzung des Vorbefristungsverbotes nachgedacht werden. 

Im Bereich des Arbeitszeitrechts ist eine Flexibilisierung und gesetzliche Angleichung der nationalen Höchstarbeitszeit mit Blick auf andere EU-Länder anzustreben. Der Flexibilitätsbedarf der Unternehmen gewinnt angesichts vielfältiger globaler Entwicklungen zunehmend an Bedeutung. Auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt („Arbeit 4.0“) muss ein flexibler und weitsichtiger arbeitsrechtlicher Rahmen zu Grunde gelegt werden. Gesetzliche bzw. behördliche Maßnahmen der Missbrauchsbekämpfung müssen stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen.

Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns müssen angesichts der Erhöhung auf 12 Euro im Oktober 2022 weiterhin beobachtet werden. Die IHK setzt sich ferner dafür ein, schnellstmöglich zur bewährten Verfahrensweise zurückzukehren, die Höhe der Lohnuntergrenze von einem staatlich unabhängigen Expertengremium festlegen zu lassen. Die Bezugsgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung sind künftig regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen.

Die politischen Verantwortungsträger müssen sich kritisch mit den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen bestehender Informations-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten, z. B. im Rahmen des Mindestlohns oder des Entgelttransparenzgesetzes auseinandersetzen. Die damit verbundenen bürokratischen Aufwendungen müssen insbesondere für KMU so gering wie möglich gehalten werden.

Die direkte Eingliederung von Personen ohne bestehendes Beschäftigungsverhältnis in den ersten Arbeitsmarkt sollte grundsätzlich Vorrang gegenüber Programmen öffentlich geförderter Beschäftigung haben. Begleitende Maßnahmen sind bereits frühzeitig vor Ablauf der Schulzeit denkbar. Bei der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach dem Teilhabechancengesetz ist der Fokus auf die Integration in privatwirtschaftliche Unternehmen und Betriebe zu legen. Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen dürfen dabei nicht in Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft stehen und Wettbewerbsverzerrungen ausschließen. Arbeitsgelegenheiten (gemäß § 16d SGB II) müssen den Vorgaben der wirtschaftlichen Unbedenklichkeit und der Wettbewerbsneutralität folgen. Zu diesem Zweck sind weiterhin abgestimmte Kataloge förderfähiger Maßnahmenfelder mit allen relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteuren regelmäßig zu definieren.

Bei der Ausgestaltung und Fortentwicklung der Sozialversicherungssysteme ist auch auf die Interessenwahrung von Unternehmen und Selbstständigen zu achten. Dies gilt besonders mit Blick auf eine Begrenzung der Kostenbelastung des Faktors Arbeit. Die Nichtberücksichtigung dieser Prämisse, wie die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2019, ist kritisch zu beurteilen.

Sozialversicherungsbeiträge Selbständiger und Gewerbetreibender sollten künftig nur auf tatsächlich erwirtschaftete und nicht länger auf fiktive Erträge erhoben werden. Mindestbeiträge, unabhängig von Umsatz oder Gewinn, werden entsprechend abgelehnt. Darüber hinaus sollte die zeitlich begrenzte Wiedereinführung des vereinfachten Stundungsverfahrens für Sozialbeiträge in konjunkturellen Krisen, abhängig vom Liquiditätsbedarf der Unternehmen, regelmäßig geprüft werden.
 
In der politischen Diskussion um eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige wird eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt. Eine flexible Ausgestaltung, die eine Wahl zwischen verschiedenen Altersvorsorgemöglichkeiten zulässt, ist vorzuziehen. Die finanzielle Planungssicherheit der Unternehmer darf nicht eingeschränkt werden. Soweit erforderlich, muss auf Verbesserungen in der Nutzbarkeit bestimmter Modelle (wie zum Beispiel steuerliche Anreize im System der Basis-/Rürup-Rente) hingewirkt werden, um der Altersarmut von Selbstständigen vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund sind auch die Regelungen zur Besteuerung von Renten auf den Prüfstand zu stellen.

Schließlich ist weiterhin auf die zügige komplette Rücknahme der seit 2006 geltenden Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge hinzuwirken. Dies würde den Verwaltungsaufwand der Unternehmen reduzieren und der mittelständischen Wirtschaft zugleich benötigte Liquidität verschaffen. Bürokratische Auflagen sollten regelmäßig auf den tatsächlichen Nutzen hin geprüft werden. Die Schaffung weiterer Dokumen-
tationspflichten wird abgelehnt.

Die Implementierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Corporate Social Responsibility (CSR) ist besonders im Kontext der Entwicklung einer Arbeitgebermarke sinnvoll. Unternehmen können auf diese Weise ihren eigenen Attraktivitätsfaktor im Wettbewerb um Fachkräfte erhöhen. Da insbesondere die Ressourcen kleiner und mittelständischer Unternehmen begrenzt sind, sollte die Politik gesellschaftliches Engagement diverser Art auch durch erhöhte steuerliche Anreize fördern und begleiten (u. a. Absetzbarkeit von entsprechenden Ausgaben). Bei der Erfüllung unternehmerischer Maßnahmen sollte stets die Prämisse der Freiwilligkeit im Vordergrund stehen.

Planungs- und Genehmigungsverfahren zu volkswirtschaftlich relevanten und strukturbestimmenden Infrastrukturvorhaben und Bauprojekten geraten in Deutschland auf Grund von bürokratischen Hindernissen und langwierigen Verfahren zeitlich immer öfter ins Hintertreffen. Nicht zuletzt im Hinblick auf den erforderlichen Strukturwandel in den Braunkohleregionen wie dem Mitteldeutschen Revier im Wirtschaftraum Leipzig/Halle, aber auch darüber hinaus, gewinnt dieser Missstand zusätzlich an Brisanz. Mit geeigneten Beschleunigungsmaßnahmen auf allen Planungs- und Verwaltungsebenen muss deshalb unverzüglich dem Investitionsverzug vor allem in den Bereichen Verkehr und intelligente Mobilität, Energie und Breitbandinfrastruktur begegnet werden, auch um die für den Strukturwandel in den Braunkohlenrevieren vorgesehenen Gelder rechtzeitig und vollumfänglich für wirtschaftlich sinnvolle Projekte verausgaben zu können. Ziel muss eine leistungsfähige Infrastruktur sein, die Zukunftsaufgaben gerecht wird und den Strukturwandel unterstützt. Schnelle Anbindungen und Netze sowohl in der Fläche als auch in die Ballungszentren hinein müssen hierfür gewährleistet sein.

Ansätze für schnellere Fortschritte beim Infrastrukturausbau können in der Digitalisierung, der Reduzierung der Planungsstufen sowie in der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch mehr qualifiziertes Personal in Ämtern und Behörden liegen. In erster Linie sollten jetzt solche Infrastrukturvorhaben umgesetzt werden, die das Potenzial besitzen, in den Revieren neue (Industrie)Arbeitsplätze zu schaffen. Dafür sollten auch Altstandorte weiterhin genutzt werden, um Flächenverbrauch einzuschränken. Im Zuge des Strukturwandels im weiteren Sinne ist auch die Reurbanisierung der Städte gezielt in den Blick zu nehmen. Dies bedeutet, vor allem die Mittel- und Kleinstädte verkehrlich gut anzubinden, sodass (Berufs-)Pendeln ermöglicht wird. Ferner ist über gezielte kommunale Maßnahmen die Lebensqualität langfristig zu erhalten und zu steigern. Für die Anbindung von Klein- und Mittelstädten sowie Gewerbestandorten (Gleisanschlüsse) sind auch Streckenreaktivierungen zu prüfen.

Um Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte zu generieren, sind in den heutigen Braunkohlerevieren vor allem unternehmensbezogene Investitionsanreize notwendig und dementsprechend in den Förderrichtlinien zur Umsetzung der Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des Just Transition Fonds (JTF) der EU zu verankern. 

Für die regionale Wirtschaft ist der flächendeckende Breitbandausbau mit zukunftstauglichen Übertragungsraten (deutlich oberhalb 100 Mbit/Sekunde) und -technologien (Glasfaser, 5G-Standard-Aufbau und perspektivisch 6G-Ausbau) unabdingbar. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Erschließung von noch unzureichend versorgten Gewerbegebieten und ländlichen Räumen. Investitionshemmnisse müssen identifiziert und beseitigt werden. Kommunale Vorhaben (z. B. auf Landkreisebene) zur Beschleunigung des Breitbandausbaus und zur Abdeckung „weißer“ und „grauer Flecken“ sind hier eine geeignete Option. Der Freistaat Sachsen muss bei der Umsetzung seiner Digitalisierungsstrategie unternehmerische Belange beim Ausbau der digitalen Infrastruktur adäquat berücksichtigen.

Die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030, des Landesverkehrsplans 2030 sowie weiterer Infrastrukturprogramme (z. B. Elektrifizierungsprogramm des Bundes für Eisenbahnstrecken) muss planmäßig erfolgen. Die für die regionale Wirtschaft dringlichen Infrastrukturvorhaben, die teilweise nur mit nachgeordneter Priorität in den Plänen enthalten sind, müssen dabei ebenfalls Berücksichtigung finden. Dies betrifft z. B. den durchgängigen Neu-/Ausbau der B 87n Leipzig – Torgau – Landesgrenze Brandenburg sowie den Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Leipzig – Chemnitz.

Weiterhin wird für eine Verbesserung der nationalen und internationalen Verkehrsanbindungen der Region eingetreten. Im Zentrum stehen dabei u. a. die Eisenbahn-
neubaustrecke Dresden – Prag und der Erhalt der Schiffbarkeit der Elbe für den Güter- und Personenverkehr. 

Eine dicht getaktete Schienenpersonenfernverkehrsanbindung (ICE-/IC-Verbindungen) Leipzigs zu allen wichtigen Wirtschaftszentren Deutschlands, die auch eine Fernverkehrsbedienung des Flughafens Leipzig/Halle einschließt, muss sichergestellt sein. Weiterer Verbesserungsbedarf besteht bei ÖPNV-Verbindungen über Landes- und Landkreisgrenzen hinweg und der Anbindung von Gewerbegebieten.

Zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur müssen die für Planungen und Bau-leistungen sowie das künftige Verkehrsangebot (ÖPNV) notwendigen Finanzmittel von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden.
Zusätzliche Belastungen der Wirtschaft durch Infrastrukturabgaben inklusive Überlegungen zu City-Maut o. ä. werden genauso abgelehnt wie eine verpflichtende Einbeziehung der Unternehmen bei der Finanzierung des ÖPNV.

In der Region Leipzig muss ein weitgehend reibungsloser und für alle Akteure verträglicher Wirtschaftsverkehr gewährleistet werden. Dazu gehören in erster Linie vermehrte Anstrengungen zum Bestandserhalt der Infrastruktur. Speziell in der wachsenden Stadt Leipzig muss bei der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 der Wirtschaftsverkehr eine angemessene Berücksichtigung finden. Die IHK-Verkehrsstudie bietet dafür und hinsichtlich notwendiger Investitionen nach wie vor eine gute Grundlage.

Bei sämtlichen Initiativen und Planungen, die den Wirtschaftsverkehr beeinflussen sowie Modellversuchen, die darauf abzielen, auf dem Hauptstraßennetz in Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 Kilometer pro Stunde zu beschränken oder Flächen für den Wirtschaftsverkehr zu reduzieren, sind vorab zwingend alle Interessengruppen, insbesondere auch die Vertreter der Wirtschaft, einzubeziehen und anzuhören.

Bei der Umsetzung bzw. Fortschreibung von Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen sind Beschränkungen für wirtschaftliche Aktivitäten und den Wirtschaftsverkehr vor Ort zu minimieren. Zur Reduzierung von Schadstoffen und Lärm sind Maßnahmen auf Basis lokaler Messergebnisse statt pauschaler Fahrverbote (z. B. „Blaue Umweltzone“) und Reglementierungen gefragt. Auf die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen in Anbetracht der tatsächlichen Belastungen – z. B. bei nur geringen Grenzwertüberschreitungen – ist stets zu achten.

An Gewerbestandorten und im Umfeld von Ladengeschäften (z. B. in Geschäftsstraßen und Straßen mit durchgängigen Radfahrstreifen) sind für den Lieferverkehr seitens der Kommunen ausreichend Haltemöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum vorzuhalten, die zu den relevanten Lieferzeiten auch von anderen Parkenden effektiv freigehalten werden. Um emissionsfreie Belieferung zu fördern, sind künftig an Lieferzonen auch Ladesäulen einzuplanen. Bei Eingriffen in die Organisation des Wirtschaftsverkehrs (z. B. Micro-Hub-Lösungen im Lieferverkehr) sind die relevanten Akteure und Unternehmen frühzeitig einzubeziehen.

Die Ausstattung von Taxiwarteplätzen mit Ladesäulen muss Standard werden. Bis zur Umsetzung sollen Taxiunternehmen uneingeschränkten Zugang zur öffentlichen Ladeinfrastruktur erhalten.

Stadtpolitische Bestrebungen zu weniger Autoverkehr in der Kernstadt müssen vor allem beim privaten Individualverkehr ansetzen. Wirksame Anreize und Angebote zum Umstieg auf andere Verkehrsmittel sind zu schaffen, um so für eine Entlastung des Straßennetzes zugunsten des Wirtschaftsverkehrs zu sorgen. Sowohl für Gewerbestandorte als auch für die verdichteten Wohnbereiche der Stadt ist im Rahmen von gebietsbezogenem Mobilitätsmanagement eine verträgliche Abwicklung der Verkehrsbedürfnisse zu ermöglichen. Ortsansässige Unternehmen sind in diesem Prozess als Partner zu betrachten und frühzeitig einzubeziehen. Unternehmen, die sich an der Erreichung der Ziele beteiligen möchten (z. B. durch betriebliches Mobilitätsmanagement für die Mitarbeitermobilität, Umstellung des eigenen Lieferverkehrs auf emissionsfreie Fahrzeuge usw.) sollen dabei finanziell und organisatorisch unterstützt werden.

Die für eine effektive Verkehrsplanung notwendigen Mittel sind in den Doppelhaushalten der Stadt Leipzig 2023/2024 ff. einzustellen. Dies beinhaltet auch die Schaffung fester Ansprechpartner für die Bereiche Wirtschaftsverkehr sowie kommunales Mobilitätsmanagement in der Leipziger Stadtverwaltung. Intelligente Technologien zur Verkehrssteuerung und -verflüssigung sind verstärkt zur Anwendung zu bringen.
 
Zur Verbesserung und Verlagerung von Pendlermobilität sind Linienführungen und Taktungen des ÖPNV proaktiv auszubauen. Dabei ist die Erreichbarkeit von Gewerbestandorten, vor allem in den Außenbezirken der Stadt Leipzig und den Mittelzentren, sowie den Ausbildungsorten gezielt zu verbessern. Die IHK zu Leipzig und der Mitteldeutsche Verkehrsverbund bieten in diesem Zusammenhang für Unternehmen Angebote zur Mobilitätsberatung. Die für die Unternehmen in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen bestehenden Programme „Betriebe in Fahrt“ sind fortzuführen und von den Landkreisen finanziell zu untersetzen.

In der Stadt Leipzig ist die Leistungsfähigkeit des ÖPNV im Zulauf auf das Stadtzentrum sowie auf wichtigen Tangentialen („Südsehne“), auch bezüglich Reisegeschwindigkeit und Verlässlichkeit des Angebots, gezielt zu steigern. Für die Region ist das erfolgreiche S-Bahn-Netz Mitteldeutschland weiter auszubauen (z. B. Verbesserung der Anbindung von Städten wie Gera, Zeitz, Merseburg, Weißenfels, Naumburg und Grimma an den Ballungsraum Leipzig/Halle). Von den Einfallstraßen gut erreichbare und entsprechend ausgeschilderte Park-and-Ride (P+R)-Plätze sollen im Zusammenspiel mit einem vergünstigten P+R-ÖPNV-Tarif die umweltfreundliche Einfahrt in den Stadtkern befördern. Im Rahmen der Fortschreibung der Nahverkehrspläne der Stadt Leipzig und der Landkreise sind diese Prämissen zu berücksichtigen. 

Im Zuge einer mittelstandsfreundlichen Steuerpolitik werden Steuererhöhungen jedweder Art, insbesondere auch die Ausdehnung von Substanzsteuern oder die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, strikt abgelehnt, denn die Steuerpolitik soll auch dazu beitragen, die Investitionskraft der Unternehmen zu stärken und die Bildung von Eigenkapital zu unterstützen. Gerade im Ergebnis der Corona-Pandemie sind die Rücklagen vieler Unternehmen aufgezehrt. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis – auch durch steuerliche Maßnahmen wie die Ausweitung des Verlustrücktrages – ist deshalb dringend erforderlich.

Bestrebungen auf europäischer Ebene wie zum Beispiel bezüglich der Schaffung einer gemeinsamen europaweiten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) werden von der IHK zu Leipzig unter der Maßgabe unterstützt, dass Belastungen und Erschwernisse für den Mittelstand nicht entstehen. Auch für die regionale Wirtschaft sind international wettbewerbsfähige Steuersätze ein wichtiger Standortfaktor. Daher gilt es, die Körperschaftssteuer auf das Niveau vergleichbarer Industrieländer abzusenken.

Gegenüber den Kommunen im IHK-Bezirk wird für die Stabilität der Realsteuer-Hebesätze (Gewerbesteuer, Grundsteuer) sowie eine Entlastung bei den übrigen kommunalen Abgaben (Benutzungs- und Verwaltungsgebühren, z. B. Frisch-, Abwasser- oder Abfallgebühren sowie Freisitz- oder Gewerbemeldegebühren) eingetreten. Auf Ebene des Bundesgesetzgebers wird weiter auf eine Abschaffung der Hinzurechnungen ertragsfremder Bestandteile zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer hingewirkt. Die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5,5 % zur Finanzierung des öffentlichen Haushalts ist strikt abzulehnen, da ein wichtiger Standortvorteil zur Ansiedlung und Betriebsstättenerweiterung in Sachsen aufgegeben wird. Stattdessen sollten alternative Finanzierungsmaßnahmen (z. B. Tilgungsstreckung) zur Rückzahlung der Corona-Kredite des Landes ins Auge gefasst werden.

Kommunale Bettensteuern/Kulturförderabgaben oder andere Tourismusabgaben ohne Gewährleistung einer Zweckbindung der Einnahmen werden abgelehnt. Im Falle der Implementierung von Gästetaxen durch die Kommunen im Rahmen der Möglichkeiten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes ist die zweckgebundene Verwendung der Mittel für die Schaffung bzw. Erhaltung der touristischen Infrastruktur bzw. für die touristische Vermarktung unter Einbindung lokaler Akteure aus der Wirtschaft einzufordern und eine entsprechende Ausgestaltung der örtlichen Satzungen fachlich zu begleiten. Der Einsatz der Mittel soll, z. B. durch Investitionen, einen größtmöglichen Nutzen für die gesamte regionale Wirtschaft entfalten. Größtmögliche Transparenz bezüglich der Mittelverwendung ist dabei herzustellen.  

Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist weiterhin geboten, auch unter den besonderen Einflüssen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Die in Folge der verstärkten Neuaufnahme von Schulden anstehenden Tilgungsverpflichtungen der staatlichen Ebenen müssen so ausgestaltet werden, dass das reguläre bzw. operative Aufgabenspektrum nicht zu stark durch den Schuldendienst eingeschränkt wird, zum Beispiel in Form einer Tilgungsstreckung von 8 auf 12 Jahren, die die Belastung in einzelnen Jahren reduziert. Hierfür müssen ggf. auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen angepasst werden, sodass eine ausreichende Mittelausstattung für wirtschaftsrelevante Aufgabenbereiche, insbesondere im investiven Bereich, gesichert ist.

Im Sinne einer soliden Haushaltsführung sind Ausgabensteigerungen innerhalb des aktuellen Budgets an anderer Stelle auszugleichen und damit Schulden zu vermeiden. Ein weiterer Stellenaufwuchs im Landesdienst ist vor dem Hintergrund der ausstehenden Aufgabenkritik auf Landesebene sowie der zunehmenden Konkurrenzsituation zwischen gewerblicher Wirtschaft und öffentlichem Dienst bei der Akquise von Fachkräften abzusehen. Die Staatsquote soll nicht weiter steigen und perspektivisch möglichst sinken.

Der Bürokratieabbau ist als Leitbild der Interessenvertretung bei allen relevanten Gesetzgebungsverfahren auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene sowie beim Erlass von kommunalem Verordnungs- und Satzungsrecht zu Grunde zu legen. Generell ist eine „One in, two out“-Regelung anzustreben, nach der für jedes neue Gesetz bzw. jede neue Verordnung zwei Bestehende entfallen müssen.

Neue Gesetze auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind zudem zwei Jahre nach Inkrafttreten einem Praxis-Check zu unterziehen, um unnötige und unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Bürokratische Belastungen sowie bestehende statistische Berichtspflichten der Unternehmen dürfen nicht weiter erhöht, sondern müssen abgebaut werden. Kennzahlen aus Unternehmen, die nicht der politischen Steuerung dienen, sollten auch nicht mehr erhoben werden. 

Bei der Digitalisierung der Verwaltung gilt es noch immer, Potenziale zu erschließen - auch hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Schulung des Personals. Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) soll die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigt werden. Da Bund und Länder die gesetzliche Vorgabe nicht einhalten werden, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen durchgängig elektronisch anzubieten, ist mehr Verbindlichkeit einzufordern. 

Für eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung sind folgende Aspekte essenziell:
 

  • Die Belange der Wirtschaft nach einer effizienten und unbürokratischen Gestaltung von Verwaltungsdienstleistungen sind prioritär zu behandeln.
  • Die Zielgruppe Unternehmen müssen in die Umsetzung einbezogen und deren Anforderungen berücksichtigt werden. 
  • Es ist ein einheitliches Servicekonto mit bundesweit einheitlichen Zugangs- und Identifizierungsprinzipien im Sinne eines Single Point of Contact zu schaffen.
  • Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen muss mit einer Optimierung der Prozesse einhergehen. Verwaltungen sollten zudem intern auf bereits vorliegende Daten der Unternehmen zurückgreifen können (Once Only-Prinzip). Die Datensouveränität der Unternehmen darf dabei nicht verletzt werden, die Erhebung von Daten ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu begrenzen.
  • Bei der Umsetzung sind vorhandene Technologien zu bevorzugen und bei Neuentwicklungen der Austausch und die Vernetzung der Akteure zu fördern, um Doppel- oder Mehrfachentwicklungen zu vermeiden.

Da ein großer Teil der Verwaltungsleistungen durch Kommunen vollzogen werden, ist für den Erfolg auch entscheidend, die Kommunen und Landkreise zu sensibilisieren, zu informieren und zu unterstützen. Die damit verbundenen, bisherigen Aktivitäten des Freistaates Sachsen sollten fortgesetzt und intensiviert werden.

Mitarbeiter in den Verwaltungen müssen auch für neue Arbeitsformen wie mobile Arbeit bzw. Homeoffice ausgestattet und geschult werden, damit die Erreichbarkeit und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung durchgehend gewährleistet bleibt.

Die Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen wird begrüßt, um den Weg zu einer modernen Registerlandschaft und die Umsetzung des Once only-Prinzips und des Onlinezugangsgesetzes auch im Bereich wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen besser zu ebnen.

Der Einsatz innovativer und möglichst integrierter Softwarelösungen zur einfacheren Erfüllung von Berichtspflichten seitens Statistikämtern, Sozialversicherungen, Unfallkassen, Arbeitsagentur usw. werden begrüßt. Dafür müssen auch die E-Government-Angebote auf Bundes- und Landesebene massiv ausgebaut und vereinheitlicht werden. 

Die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung sollten für kleine Unternehmen reduziert werden. 

Kommunalverwaltungen im IHK-Bezirk (Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Landratsämter) müssen ihre Wirtschafts- und Mittelstandsorientierung weiter ausbauen – insbesondere im Hinblick auf verbesserte Serviceorientierung im Kundenumgang sowie eine unbürokratische und zügige Antragsbearbeitung und -bescheidung. Dafür sind auch eine stärkere fach- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit, entsprechende Weiterbildungen des Personals und ein straffes Prozessmanagement notwendig. Für Projekte mit Relevanz für die Stadt- und Wirtschaftsentwicklung sind schnelle Entscheidungen und Handlungen zu gewährleisten. 

Um den gestiegenen qualitativen und quantitativen Anforderungen gerecht zu werden, sind Personalkonzepte zur Gewinnung und Bindung von Fach- und Führungskräften in Aufgabenfeldern mit Wirtschaftsbezug (z. B. Infrastruktur, Gewerbebehörde, Bauämter etc.) deshalb auch verstärkt für die (Kommunal)-Verwaltungen erforderlich. Entgegen vergangenem Verwaltungshandeln setzt dies neue Ansätze in der Personalarbeit voraus. 
 

Eine weitere Stärkung der gesamten Region Leipzig als Industriestandort im mitteldeutschen Wirtschaftsraum ist erforderlich, insbesondere um ausreichend neue Arbeitsplätze schaffen zu können. Deshalb müssen von den Kommunen geeignete Flächen für Industrieansiedlungen entwickelt und zugehörige Vorkehrungen getroffen werden, wie z. B. mit dem „Nordraumkonzept“ der Stadt Leipzig und dem Stadtentwicklungsplan Wirtschaftsflächen. Wo es möglich ist, sind dabei Altstandorte von Gewerbe und Industrie nachzunutzen und die vorhandene Infrastruktur zukunftsfähig anzupassen.

Bei der Bevölkerung ist für die Akzeptanz von Industrieansiedlungen zu werben.

Der Logistikstandort Leipzig ist unter Begleitung durch das Netzwerk Logistik Mitteldeutschland e. V., die kommunalen Wirtschaftsförderungen sowie die Wirtschaftsförderung der Landkreise in der gesamten Region Leipzig weiter auszubauen. Eine Schlüsselrolle kommt der Weiterentwicklung und Effizienzsteigerung des Flughafens Leipzig/Halle als bedeutsames Luftfracht- und Logistikdrehkreuz und seines unmittelbaren gewerblichen Umfeldes zu. Entsprechend vorliegende Planungen und Initiativen für den weiteren Ausbau des Flughafens werden befürwortet und sind zielgerichtet umzusetzen. In diesem Kontext müssen auch Wirtschaftsinteressen in der Fluglärmkommission angemessene Berücksichtigung finden. Die Arbeit des Fluglärmbeauftragten wird im Sinne eines Interessensausgleichs auch mit anderen Branchen und Betroffenen unterstützt. Zudem muss im Umfeld des Güterverkehrszentrums (GVZ) Leipzig die Nutzung der vorhandenen Schieneninfrastruktur (Containerterminal, Umschlagbahnhof) sichergestellt bleiben.

Die Entwicklung, Pilotierung und Markteinführung innovativer Zustellformen (z. B. Micro-Hubs und Drohnenzustellung) sowie alternative Antriebskonzepte (z. B. E-Mobilität in der Logistik) werden ausdrücklich begrüßt.

Die IHK zu Leipzig spricht sich für eine geordnete Entwicklung, Gestaltung und Vermarktung der touristischen Destination der Region aus. Für die Umsetzung attraktiver Nutzungskonzepte und die Investorengewinnung an den Tagebauseen sind die durchgängige Schiffbarkeit der Gewässer und die bedarfsgerechte Finanzierung der Infrastrukturentwicklung an den Seen elementar. Der „Touristische Gewässerverbund“ ist entsprechend weiter umzusetzen. Diesbezüglich begonnene bzw. geplante Projekte sind fortzusetzen und abzuschließen. Die dafür notwendigen Mittel aus der Braunkohlensanierung müssen bereitgestellt werden. 

Zudem ist die Erreichbarkeit von touristischen Angeboten des Leipziger Neuseenlands weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf attraktive ÖPNV-Verbindungen, auch tangential und über Landesgrenzen hinweg sowie auch außerhalb von Hoch-
saisonzeiten.

Zur Gewinnung von Investoren, Unternehmensansiedlungen und Fachkräften muss die gesamte Region repräsentiert und vermarktet werden.

Bei Fortschreibung bzw. Umsetzung von Landesentwicklungsplan Sachsen bzw. Regionalplan Leipzig-Westsachsen ist auf die Fixierung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Unternehmen der Region zu achten. Im Sinne einer ausgewogenen Regionalentwicklung sind die Auswirkungen der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum und im Oberzentrum Leipzig ausgleichend zu berücksichtigen. Insbesondere die Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Mittel- und Grundzentren der Region als Wirtschafts-, Arbeits-, Schul- und Wohnstandorte mit Ausstrahlungskraft auf deren jeweiliges Umland müssen erhalten und gestärkt werden.

Auch die ländlichen Räume brauchen eine klare Entwicklungsperspektive. Dort sind die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels, der Fachkräftemangel und Defizite in der öffentlichen Daseinsvorsorge besonders spürbar. Eine gezielte Unterstützung kleinerer Kommunen und ländlicher Gebiete ist deshalb notwendig. Dafür ist unter anderem eine Fortführung des Leader-Ansatzes (bottom up), die Übertragung dieses Prinzips soweit möglich auch auf andere Themenfelder (z. B. für die Verwendung von Strukturentwicklungsmitteln in den Kohleregionen) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien empfehlenswert. 

Für eine geordnete Stadtentwicklung und eine Steigerung der Attraktivität der Innenstädte – gerade auch in kleineren Städten – ist es geboten, auf Netzwerke zur Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Partnern in den Kommunen zurückzugreifen. Bei der Erstellung von Einzelhandelskonzepten sollten die Kommunen noch umfänglicher auf die Expertise der IHK zurückgreifen. Zur Erhöhung der Nutzungsvielfalt in den Innenstädten und auf Einkaufsstraßen sollten seitens der Stadtverwaltungen vor allem neue und innovative Läden und Geschäftsideen unterstützt werden, wie bspw. Pop-up-Stores, Läden mit Waren aus Manufakturen oder Handwerkerläden, nachrangig auch Showräume oder Filialen von interessanten Onlineshops. Innenstädte sind ganzheitlich zu betrachten. Dazu ist ein funktionierender Mix aus Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, Kultur und Wohnen erforderlich. Auch produzierendes Gewerbe und Manufakturen sollten Teil einer Integrierten Stadtentwicklung sein. 

Maßnahmen der Stadtentwicklung sind auch nach dem Wirkungsgrad zu beurteilen („Qualität vor Quantität“). Anträge und Genehmigungen im Zusammenhang mit Vorhaben der Stadtentwicklung (z. B. Bauanträge) müssen seitens der Verwaltungen zügig bearbeitet werden.

Mit dem in Sachsen zu einer landesweit stark beachteten Initiative für die Initiierung von Projekten zur Innenstadtentwicklung gewordenen Wettbewerb „Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen“ besteht eine 20 Jahre gewachsene Allianz für die Stadtentwicklung, die von den Kommunen vor allem als Plattform für Kreativität, Ideenfindung und Innovation intensiv genutzt wird. Aufbauend auf der erfolgreichen Kooperation mit den Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Regionalentwicklung ist der Wettbewerb auf Landesebene zu verstetigen.

Beschlossene Stadtentwicklungskonzepte sind seitens der Stadtverwaltungen in weiteren Schritten, wie z. B. der Erarbeitung von konkreten Fachkonzepten und Handlungsaufträgen, umzusetzen. Hier kommt Integrierten Stadtentwicklungskonzepten und – darauf aufbauend – den Einzelhandelskonzepten eine besondere Bedeutung zu.

Eine angemessene Versorgung mit Wohnraum ist gerade in wachsenden Ballungsräumen wichtig, Forderungen nach Enteignung von privaten/gewerblichen Immobilieneigentümern werden jedoch abgelehnt, weil sich damit die Engpässe auf Wohnungsmärkten nicht lösen lassen. Stattdessen müssen intelligente Maßnahmen umgesetzt werden, damit Wohnungsneubau attraktiv und möglich ist. Die bedarfsgerechte Ausweisung von Bauland und die zeitnahe Schaffung von Baurecht stellen zentrale Aufgabe für Kommunen dar. Politik und Verwaltung müssen jeweils in ihrem Kompetenzbereich dafür sorgen, dass sich im Endeffekt die Mietpreise in einem marktgerechten Rahmen bewegen, der das Bauen auch weiterhin ermöglicht. Die Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes sind anzuwenden.

Alle relevanten Akteure, insbesondere Politik, Verwaltung und Polizei müssen in konzertierten Aktionen bzw. Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmenssicherheit im gesamten IHK-Bezirk Leipzig beitragen (z. B. Bekämpfung und Verfolgung extremistischer Straftaten, besserer Schutz vor Raubüberfällen, Ladendiebstählen, illegalen Graffiti, aktivem Betteln in Einkaufsstraßen, illegaler Abfallentsorgung). Über die „AG Innenstadt“ der Stadt Leipzig und entsprechende Gremien im Umland sind gegenüber Politik und Verwaltung wirksame Schutzvorkehrungen sowie ausreichende Mittel- und Personalausstattung der Polizei bzw. Polizeibehörde einzufordern, um Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum auch durchsetzen zu können. 

Das Beratungsangebot der Polizeidirektion Leipzig im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft wird fortgesetzt, um das Sicherheitsbewusstsein der Unternehmen weiter zu schärfen. Ein ansprechendes Erscheinungsbild und die Sauberkeit des öffentlichen Raumes sind zu gewährleisten. Dazu bedarf es unter anderem einer regelmäßigen Straßenreinigung, Kontrollen und nicht zuletzt einer ausreichenden Zahl öffentlicher Toiletten sowie Abfallbehälter bzw. Papierkörbe. Beispielsweise wird das vom Leipziger Stadtrat verabschiedete Papierkorbkonzept hinsichtlich Umsetzung und möglicher weiterer Bedarfe kritisch begleitet. Für Fahrräder müssen genügend gesicherte Abstellmöglichkeiten (z. B. Fahrradbügel) vorhanden sein
 


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Foto von Dr. Gert Ziener - Abteilungsleiter Wirtschafts- und Bildungspolitik
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