Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Angesichts des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels, auch in der sächsischen Wirtschaft, ist die zügige Verabschiedung eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für beruflich Qualifizierte notwendig. Damit das Gesetz in der Praxis Wirkung entfalten kann, braucht es Transparenz, Vereinfachung und Entbürokratisierung. Keinesfalls darf für die Unternehmen mehr Bürokratie entstehen, etwa bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen oder Fristen und Vorgaben zu erforderlichen Sprachkenntnissen. Auch die Zuwanderung zum Zwecke der Ausbildung und die Integration von Geflüchteten muss durch sachgerechte Regelungen erleichtert werden.
Aktivitäten der IHK
- Informationsveranstaltung für IHK-Mitgliedsunternehmen für 2021 geplant
- Kooperation und Austausch mit den Ausländerbehörden der Landkreise Leipzig und Nordsachsen verabredet
- Bildung einer Arbeitsgruppe mit Ausländerbehörde der Stadt Leipzig, Arbeitsagentur und Kammern zur praktischen Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
- Laufende Thematisierung in der IHK-Arbeit
- Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages aus dem IHK-Bezirk Leipzig mit Hinweisen und Forderungen für das Gesetzgebungsverfahren vom 9. Januar 2019
- Pressestatement des IHK-Präsidenten anlässlich des Kabinettsbeschlusses am 19. Dezember 2018
- Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) an das federführende Bundesinnenministerium; auch auf Grundlage einer Zuarbeit der IHK zu Leipzig an den DIHK
- Erarbeitung eines gemeinsamen Positionspapiers der Ostdeutschen Industrie- und Handelskammern
- Thematisierung im Rahmen des Parlamentarischen Abends "Botschaften nach Berlin" der Sächsischen Industrie- und Handelskammern mit Bundestagsabgeordneten am 24. Oktober 2018 in der Media City Leipzig
Stand des Verfahrens
- Information für IHK-Mitgliedsunternehmern
- Parlamentarisches Verfahren im Frühjahr 2019; Bundestagsbeschluss im Juni 2019; In-Kraft-Treten im März 2020
- Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf am 19. Dezember 2018;
Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Deutschen Bundestag (Beginn Parlamentarisches Verfahren Anfang 2019) - Vorlage Gesetzentwurf Ende November 2018
- Vorlage von Eckpunkten für das Gesetz im Oktober 2018
- Aufnahme des Vorhabens in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom März 2018
Zielerreichung

Ansprechpartner
Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik
Martin Steindorf
martin.steindorf@ | |
Telefon | 0341 1267-1322 |
Fax | 0341 1267-1422 |